Bundeskartellamt und vier ÜNB verraten nicht mehr, aus welcher Regelzone in Deutschland das Gebot stammt; Transparenzverlust im Regelmarkt
Bundeskartellamt - Homepage - Fallbericht: Verringerung der Identifizierbarkeit von Strom-Regelreservegeboten (Datum der Umsetzung: 28.11.2025)
Fallbericht: Verringerung der Identifizierbarkeit von Strom-Regelreservegeboten (Datum der Umsetzung: 28.11.2025)
Aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur geben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei der Veröffentlichung von Strom-Regelreservegeboten seit dem 28.11.2025 nicht mehr an, aus welchem der vier Übertragungsnetze, d.h. aus welcher der vier deutschen „Regelzonen“, das betreffende Gebot stammt.