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title: "Bundeskartellamt und vier ÜNB verraten nicht mehr, aus welcher Regelzone in Deutschland das Gebot stammt; Transparenzverlust im Regelmarkt"
sdDatePublished: "2026-04-27T14:05:00Z"
source: "https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/AktuelleMeldungen/2026/27_04_2026_Fallbericht_Regelenergie.html"
topics:
  - name: "economy, business and finance"
    identifier: "medtop:04000000"
locations:
  - "Germany"
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Bundeskartellamt und vier ÜNB verraten nicht mehr, aus welcher Regelzone in Deutschland das Gebot stammt; Transparenzverlust im Regelmarkt

Bundeskartellamt - Homepage - Fallbericht: Verringerung der Identifizierbarkeit von Strom-Regelreservegeboten (Datum der Umsetzung: 28.11.2025)

Fallbericht: Verringerung der Identifizierbarkeit von Strom-Regelreservegeboten (Datum der Umsetzung: 28.11.2025)

Aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur geben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bei der Veröffentlichung von Strom-Regelreservegeboten seit dem 28.11.2025 nicht mehr an, aus welchem der vier Übertragungsnetze, d.h. aus welcher der vier deutschen „Regelzonen“, das betreffende Gebot stammt.