Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa warnt vor Einsparungen bei der SGB VIII-Reform im Bundestag; Notwendige Ressourcen fehlen, Inklusion gefährdet langfristig
Caritas zur SGB VIII-Reform: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif
Aktuell Caritas zur SGB VIII-Reform: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zum Referentenentwurf „Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)“, kurz SGB VIII-Reform genannt, warnt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa vor Einsparungen. Erschienen am: 27.04.2026
Caritas zur SGB VIII-Reform: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif
Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zum Referentenentwurf „Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)“, kurz SGB VIII-Reform genannt, warnt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa vor Einsparungen.
“Inklusion ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wer langfristig Geld sparen möchte, muss Kinder- und Jugendliche so fördern, dass sie ihre individuellen Potenziale entfalten und ein möglichst selbstständiges Leben führen können.Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Prien unternimmt den Versuch, lang gehegte Erwartungen an eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe mit drängenden Erwartungen der Kommunen an Kostenentlastungen unter einen Hut zu bringen. Dieser Versuch ähnelt der Quadratur des Kreises. Unabweisbar erfordert eine wirksame inklusive Förderung von Kindern und Jugendlichen eine ausreichende Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen. Wer Kinder und Jugendliche unabhängig von Herkunft, Behinderung und Geschlecht so fördern will, dass Fähigkeiten und Potenziale aller Kinder optimal entwickelt werden, muss Raum für fachliche Weiterentwicklungen und innovative Konzepte schaffen.Nur im Schulterschluss zwischen Leistungsträgern und subsidiären Leistungserbringerinnen der Freien Wohlfahrtspflege können die Herausforderungen der superdiversen Post-Corona-Gesellschaft geschultert werden. Dies setzt eine konstruktive Verständigung voraus, damit der vorliegende Referentenentwurf im Interesse der Kinder und Jugendlichen gemeinsam verbessert werden kann.Kinder und Jugendliche, gerade die, die mit Beeinträchtigungen ins Leben starten, haben ein Recht darauf, dass ihre Entwicklungs- und Teilhabechancen bei der Reform des achten Sozialgesetzbuchs konsequent im Mittelpunkt stehen.Kürzungsvorschläge, die als sozialpolitischer Bumerang zurückkommen werden, können wir uns in einer alternden Gesellschaft heute weniger leisten denn je!”
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