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title: "Kohls, Alexander und Wolf, Sandy öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten Finanzamt Dresden-Nord; Zweiwöchige Abholfrist, Vorlage Lichtbildausweis erforderlich"
sdDatePublished: "2026-04-27T15:05:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/202_Dresden-Nord/3202_OEZ_2026-077.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
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  - name: "economy, business and finance"
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locations:
  - "Dresden"
  - "Geneva"
  - "Switzerland"
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Kohls, Alexander und Wolf, Sandy öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten Finanzamt Dresden-Nord; Zweiwöchige Abholfrist, Vorlage Lichtbildausweis erforderlich

3202_OEZ_2026-077

Finanzamt Dresden-Nord
Datum
3202/ÖZ/2026/77
27.04.2026
Geschäftszeichen
Öffentliche Zustellung
Name, Vorname
Kohls, Alexander und Wolf, Sandy
wohnhaft unter der ausländischen Anschrift
SCHWEIZ, 1262 Eysins, Grand Rue 21
Die Zustellung an den vorgenannten Person muss nach § 9 VwZG im Ausland erfolgen. Dies ist nicht
möglich oder verspricht keinen Erfolg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz
Aufforderung nicht bestellt.
Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)
Bescheid über den Grundsteuerwert Zurechnungsfortschreibung auf den 01.01. 2026 vom
 23.04.2026
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Neuveranlagung auf den 01.01. 2026 vom 23.04.2026
Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich
zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes
angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder
durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 5133
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite
des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf
dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen.
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