Finanzamt Dresden-Nord öffentliche Zustellung der Bescheide an Herrn Mike Borsdorf in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate; Fristen beachten: Abholung in zwei Wochen.
3202_OEZ_2026-076
Finanzamt Dresden-Nord Datum 3202/ÖZ/2026/76 27.04.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Herrn Mike Borsdorf wohnhaft unter der ausländischen Anschrift Mirdif Bee” Wie Villa | DUBAI VEREINIGTE ARAB. EMIRATE Die Zustellung an den vorgenannten Person muss nach § 9 VwZG im Ausland erfolgen. Dies ist nicht möglich oder verspricht keinen Erfolg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz Aufforderung nicht bestellt. Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Verspätungszuschlag 2023 vom 20.04.2026 Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Verspätungszuschlag 2024 vom 20.04.2026 Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 2302 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)