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title: "Finanzamt Dresden-Nord öffentliche Zustellung der Bescheide an Herrn Mike Borsdorf in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate; Fristen beachten: Abholung in zwei Wochen."
sdDatePublished: "2026-04-27T15:05:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/202_Dresden-Nord/3202_OEZ_2026-076.pdf"
topics:
  - name: "economy, business and finance"
    identifier: "medtop:04000000"
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
locations:
  - "Dresden"
  - "Dubai"
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Finanzamt Dresden-Nord öffentliche Zustellung der Bescheide an Herrn Mike Borsdorf in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate; Fristen beachten: Abholung in zwei Wochen.

3202_OEZ_2026-076

Finanzamt Dresden-Nord
Datum
3202/ÖZ/2026/76
27.04.2026
Geschäftszeichen
Öffentliche Zustellung
Name, Vorname
Herrn Mike Borsdorf
wohnhaft unter der ausländischen Anschrift
Mirdif Bee” Wie Villa | DUBAI VEREINIGTE ARAB. EMIRATE
Die Zustellung an den vorgenannten Person muss nach § 9 VwZG im Ausland erfolgen. Dies ist nicht
möglich oder verspricht keinen Erfolg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz
Aufforderung nicht bestellt.
Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)
Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Verspätungszuschlag 2023 vom
 20.04.2026
Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Verspätungszuschlag 2024 vom
 20.04.2026
Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich
zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes
angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder
durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0351 - 4691 2302
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite
des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf
dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen.
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