Grosser Rat und Regierung Graubünden führen Gesamterneuerungswahlen im Kanton Graubünden; 120 Sitze nach Doppelter Pukelsheim
Wahlanleitung Liebe Wahlberechtigte
Am 14. Juni 2026 finden die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats und der Regierung statt. Diese Wahlanleitung soll Ihnen helfen, die Wahlzettel ordnungs- gemäss auszufüllen, so dass Ihre Stimme zählt. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht und bestimmen Sie Ihre Vertretung im Grossen Rat und in der Regierung. für die Gesamterneuerungswahlen vom 14. Juni 2026 Grosser Rat und Regierung Kanton Graubünden Chantun Grischun Cantone dei Grigioni
Herausgeberin Standeskanzlei Graubünden
3 Grossrats- wahlen Regierungs- wahlen Informationen zu den Grossratswahlen des Kantons Graubünden Ausgangslage 4 Wahlsystem 5 Listen 2026 6 Ausfüllen des Wahlzettels 6 Informationen zu den Regierungswahlen des Kantons Graubünden Ausgangslage 11 Wahlsystem 12 Ausfüllen des Wahlzettels 13 Inhaltsverzeichnis Stimmabgabe Informationen zur Stimmabgabe Wählen ist einfacher, als man denkt 15
4 Legislative Amtsdauer Wahlkreise/ Sitzverteilung Grossratswahlen Ausgangslage Der Grosse Rat ist das kantonale Parlament und übt unter Vor- behalt der Volksrechte die oberste Gewalt aus. Er ist die ge- setzgebende Behörde und die oberste Aufsichtsinstanz des Kantons Graubünden. Der Grosse Rat besteht aus 120 Mitglie- dern, die vom Volk in 39 Wahlkreisen gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die neue Amtsperiode be- ginnt am ersten Tag der Augustsession 2026 und endet mit Beginn der Augustsession 2030. Der Kanton ist für die Wahl des Grossen Rats in 39 Wahlkreise eingeteilt. Jedem Wahlkreis ist entsprechend seiner schweize- rischen Wohnbevölkerung eine Anzahl Sitze zugeteilt, wobei ein Sitz pro Wahlkreis gesetzlich garantiert ist. Vor jeder Wahl nimmt die Regierung die Sitzverteilung neu vor. Für die vorliegende Wahl ergibt sich folgende Sitzverteilung: Grossratswahlen – Ausgangslage Wahlkreis Sitze Wahlkreis Sitze Wahlkreis Sitze Wahlkreis Sitze Alvaschein 2 Davos 5 Maienfeld 5 Schanfigg 2 Avers 1 Disentis 4 Mesocco 2 Schiers 3 Belfort 1 Domleschg 3 Oberengadin 8 Seewis 1 Bergün 1 Fünf Dörfer 11 Poschiavo 2 Suot Tasna 3 Bregaglia 1 Ilanz 6 Ramosch 1 Sur Tasna 1 Breil/Brigels 1 Jenaz 1 Rhäzüns 7 Surses 1 Brusio 1 Klosters 3 Rheinwald 1 Thusis 4 Calanca 1 Küblis 1 Roveredo 3 Trins 5 Chur 21 Lumnezia/ Lugnez 2 Safien 1 Val Müstair 1 Churwalden 1 Luzein 1 Schams 1
5 Grossratswahlen – Wahlsystem Verhältnis- wahlverfahren Doppelter Pukelsheim Quorum/ Majorzbedingung Wahlsystem Die 120 Mitglieder des Grossen Rats werden im Verhältnis- wahlverfahren (Proporz) gewählt. Parteien oder Gruppierun- gen (Listengruppen) können in allen oder nur in einzelnen Wahlkreisen Wahlvorschläge (Listen) einreichen. Listenver- bindungen sind nicht zulässig. Die Wahlberechtigten können mit ihrem Wahlzettel maximal so viele Stimmen vergeben, wie in ihrem Wahlkreis Grossrats- mitglieder zu wählen sind. Jede Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für die je- weilige Listengruppe. Die Sitze werden nach der Methode «Doppelter Pukelsheim» (doppelproportionales Sitzzuteilungsverfahren) verteilt. Mit diesem Verfahren werden die 120 Sitze zunächst gesamtkan- tonal auf die Parteien/Gruppierungen (Listengruppen) zuge- teilt – proportional zu ihren Wähleranteilen (Oberzuteilung). In einem nächsten Schritt werden die Sitze der Listengruppen auf die einzelnen Listen in den Wahlkreisen verteilt (Unterzu- teilung). Schliesslich erfolgt die Sitzverteilung innerhalb der Listen auf die Kandidierenden mit den meisten Stimmen nach Massgabe der erreichten Sitze. Bei den Grossratswahlen gilt ein gesetzliches Quorum auf Kantonsebene. Das heisst, eine Partei oder Gruppierung (Lis- tengruppe) muss im Kanton einen Wähleranteil von mindes- tens 3 Prozent erreichen, um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können. Vorgesehen ist ausserdem eine Majorzbedingung: danach bekommt in jedem Wahlkreis die stimmenstärkste Lis- te mindestens einen Sitz, sofern die Listengruppe (Partei oder Gruppierung) gemäss Oberzuteilung (kantonal) Anspruch auf genügend Sitze hat.
6 Listen 2026 Auf der Vorderseite jedes Wahlzettelbüchleins findet sich je- weils eine Übersicht zu den Listen, die im entsprechenden Wahlkreis an den Grossratswahlen teilnehmen. Eine kantonale Übersicht, aus welcher hervorgeht, welche Listen in welchen der 39 Wahlkreisen an den Grossratswah- len teilnehmen, findet sich auf der Website des Kantons unter: www.gr.ch/grw-listen Grossratswahlen – Listen 2026 – Ausfüllen des Wahlzettels Ausfüllen des Wahlzettels Sie erhalten für alle Listen Ihres Wahlkreises vorgedruckte Wahlzettel sowie einen nicht vorgedruckten («leeren») Wahl- zettel. Die Wahlzettel sind in Blockform zusammengefasst (Wahlzettelbüchlein im A5-Format). Für die Stimmabgabe trennen Sie den von Ihnen gewünschten Wahlzettel ab. Es darf nur ein amtlich vorgedruckter oder der «leere» Wahlzettel ver- wendet werden – selbst hergestellte Wahlzettel sind ungültig. – Vorgedruckte Wahlzettel können Sie unverändert lassen oder abändern. Beim «leeren» Wahlzettel können Sie die Kandidierenden frei zusammenstellen. – Der Wahlzettel darf nur persönlich und handschriftlich ausgefüllt und abgeändert werden. – Änderungen müssen gut leserlich und eindeutig sein. – Um Verwechslungen auszuschliessen sollten mindestens der Name und Vorname sowie die Nummer der gewünsch- ten Kandidatin oder des gewünschten Kandidaten aufge- schrieben werden. – Wahlzettel mit ehrverletzenden Bemerkungen oder offen- sichtlichen Kennzeichnungen sind ungültig. In den Grossen Rat wählbar sind nur Kandidatinnen und Kan- didaten, die auf einem der amtlichen Wahlzettel (Listen) Ihres Wahlkreises stehen. Verwendbare Wahlzettel Wahlzettel ausfüllen Wählbare Kandidatinnen und Kandidaten
7 Grossratswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels – Ein Wahlzettel darf nicht mehr Namen von Kandidieren- den enthalten, als im betreffenden Wahlkreis Grossrätin- nen und Grossräte zu wählen sind (Anzahl Linien auf dem Wahlzettel). – Eine Kandidatin/ein Kandidat darf nicht mehr als zweimal aufgeführt werden. In Einerwahlkreisen nur einmal. – Überzählige Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Wahlbüro gestrichen. – Der Wahlzettel muss auf jeden Fall mindestens den Namen einer wählbaren Kandidatin oder eines wählbaren Kandi- daten enthalten, um gültig zu sein. Sie dürfen nur einen Wahlzettel verwenden. Falls Sie mehr als einen Wahlzettel ins Stimmkuvert legen, ist Ihre Stimmab- gabe ungültig. Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten Wichtig:
8 Grossratswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels Streichen Panaschieren Kumulieren Wichtig: Veränderter Wahlzettel Sie können vorgedruckte Namen der Kandidierenden durch- streichen. Dadurch erhalten diese Personen keine Kandidaten- stimmen. Die Parteistimmen der Liste bleiben davon hingegen unberührt (leere Linien = Zusatzstimmen für betreffende Liste). Sie können Namen von auf anderen Listen kandidierenden Personen auf den Wahlzettel schreiben. Die entsprechenden Stimmen fallen damit den anderen Listen als Parteistimmen und den aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten als Kan- didatenstimmen zu. Sie können einen vorgedruckten Namen handschriftlich wie- derholen oder einen Namen beim Panaschieren zweimal auf- schreiben. Dadurch erhält diese Person zwei Kandidatenstim- men und ihre Partei zwei Parteistimmen. In Wahlkreisen mit nur einem Sitz entfällt die Möglichkeit des Kumulierens. Soweit neben den vorgedruckten Namen auf einem Wahlzettel auch noch leere Zeilen vorhanden sind, kann auf diesen kumu- liert und/oder panaschiert werden, ohne dass dabei ein ande- rer Name gestrichen werden muss. Die Namen müssen ausgeschrieben werden. Gänsefüsschen ("), «dito», «idem» oder «do.» und Ähnliches sind ungültig.
9 Grossratswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels Unveränderter Wahlzettel Wer einen vorgedruckten Wahlzettel benutzt, kann ihn unver- ändert einlegen. Die Partei erhält so viele Stimmen (Partei- stimmen), wie Namen (Namen der Kandidierenden) und all- fällig noch leere Zeilen (Zusatzstimmen) auf dem Wahlzettel aufgeführt sind. Veränderter Wahlzettel Beispiel
Grossratswahlen vom 14. Juni 2026
Elecziuns dal Cussegl grond dals 14 da zercladur 2026
Elezioni del Gran Consiglio del 14 giugno 2026
Wahlkreis / Circul electoral / Circondario elettorale Sitze / Sezs / Seggi
1 1 r e fr ö D f n ü F Wahlzettel Nr. Cedel electoral nr. Scheda n.
01 Partei A Graubünden Partida A Grischun Partito A Grigioni 01.01 Mustermann Hans, 1968, Projektleiter, Landquart 1 01.02 Platzhalter Patrizia, 1980, Lehrerin, Trimmis 2 01.03 Niemand Norbert, 1963, Landmaschinenmechaniker, Untervaz 3 01.04 Beispiel Berta, 1964, Tierärztin, Zizers 4 01.05 Stellvertreter Stefan, 1962, Geschäftsführer, Landquart 5 01.06 Mitsitzer Mirjam, 1982, Kauffrau, Trimmis 6 01.07 Teilnehmer Tim, 1998, Student, Untervaz 7 01.08 Substitut Susanne, 1974, Wissenschaftlerin, Zizers 8 01.09 Mitredner Michael, 1990, Elektroinstallateur, Trimmis 9 01.10 Wählbar Walter, 1997, Landwirt, Landquart 10 01.11 Vorschlag Laura, 1987, Hausfrau, Untervaz 11 02.11 Neutral Nicole 01.07 Teilnehmer Tim
10 Grossratswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels Nicht vorgedruckter (leerer) Wahlzettel Wer den «leeren» Wahlzettel benutzt, kann die Ordnungsnum- mer und/oder Parteibezeichnung eines vorgedruckten Wahlzettels seines Wahlkreises darauf schreiben – muss aber nicht. Fehlen Bezeichnung und Ordnungsnummer, werden die leeren Zeilen nicht gezählt, sondern als leere Stimmen aus- gewiesen. Der «leere» Wahlzettel muss mindestens den Namen einer wählbaren Kandidatin oder eines wählbaren Kandidaten ent- halten. Kumulieren ist auch hier nur in Mehrsitzwahlkreisen möglich. Zusatzstimmen Leere Zeilen auf Wahlzetteln werden derjenigen Liste als Zusatzstimmen angerechnet, deren Parteibezeichnung oder Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben ist. Leerer Wahlzettel Beispiel
Wahlkreis / Circul electoral / Circondario elettorale Sitze / Sezs / Seggi
1 1 r e fr ö D f n ü F Wahlzettel Nr. Cedel electoral nr. Scheda n.
Grossratswahlen vom 14. Juni 2026
Elecziuns dal Cussegl grond dals 14 da zercladur 2026
Elezioni del Gran Consiglio del 14 giugno 2026
Liste Nr. Glista nr. Lista n. Listenbezeichnung: Designaziun da la glista: Intestazione di lista:
1
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5
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10
11 01.01 Mustermann Hans 01.07 Teilnehmer Tim 02.02 Beisitzer Bruno 02.04 Kandidat Robert 03.05 Bewerberin Erika 04.03 Vorschlag Verena 04.03 Vorschlag Verena Partei A 01
11 Exekutive Amtsdauer Regierungswahlen Ausgangslage Die Regierung ist die oberste leitende und vollziehende Behör- de des Kantons Graubünden. Sie besteht aus fünf Mitgliedern. Jedes Regierungsmitglied steht einem Departement der kan- tonalen Verwaltung vor und untersteht als solches der Regie- rung als Gesamtbehörde. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die neue Amtsperiode be- ginnt am 1. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2030. Regierungswahlen – Ausgangslage
12 Regierungswahlen – Wahlsystem Mehrheits- wahlverfahren Wahlsystem Die Regierungsmitglieder werden nach dem Mehrheitswahl- verfahren (Majorz) auf vier Jahre gewählt und können maximal zweimal wiedergewählt werden. Das Kantonsgebiet bildet den Wahlkreis. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer das absolu- te Mehr erreicht. Erreichen mehr Kandidierende das absolu- te Mehr, als Sitze zu besetzen sind, sind diejenigen mit den höchsten Stimmenzahlen gewählt. Das absolute Mehr berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen für kandidierende Personen wird durch die doppelte Zahl der freien Sitze geteilt. Die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Werden im ersten Wahlgang nicht alle fünf Mitglieder der Regierung gewählt, kommt es am 16. August 2026 zu einem zweiten Wahlgang. Gewählt sind jene Kandidierenden, die am meisten Stimmen erzielen (relatives Mehr).
13 Regierungswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels Ausfüllen des Wahlzettels Die Stimmabgabe ist nur mit dem amtlichen Wahlzettel (Wahlzettel mit vorgedruckten Kandidierenden zum An- kreuzen) gültig. – Auf dem Wahlzettel dürfen maximal 5 Namen der vorge- druckten Kandidierenden im vorgesehenen Feld persön- lich und handschriftlich angekreuzt (x) werden (die Kandi- dierenden sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt). – Nur angekreuzte Namen erhalten eine Stimme. – Werden mehr als 5 Namen angekreuzt, ist der Wahlzettel ungültig. Kumulieren ist nicht zulässig. – Wenn kein Name angekreuzt wird, gilt der Wahlzettel als leer. – Wahlzettel mit ehrverletzenden Äusserungen oder offen- sichtlichen Kennzeichnungen sind ungültig. Verwendbare Wahlzettel Wahlzettel ausfüllen
14 Regierungswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels
Regierungswahlen vom 14. Juni 2026 Elecziuns da la Regenza dals 14 da zercladur 2026 Elezioni del Governo del 14 giugno 2026
Wahlzettel / Cedel electoral / Scheda elettorale Kreuzen Sie maximal 5 Namen deutlich an: Faschai ina crusch bain visibla tar maximalmain 5 nums: Apponga in modo chiaro una crocetta accanto al massimo a 5 nomi:
01 Albula Hans 1985, Lehrer, Bergün Parteilos / Senza partida / Senza partito 02 Badile Jacqueline (bisher / fin ussa / uscente) 1963, IT-Projektleiterin, Bondo FDP.Die Liberalen / PLD.Ils Liberals / PLR.I Liberali Radicali 03 Calanda Maximilian (bisher / fin ussa / uscente) 1947, Förster, Chur Mitte Graubünden / Allianza dal Center Grischun / Alleanza del Centro Grigioni 04 Hohen Rätien Elisabeth Marianne 1992, Präsidentin der Stiftung für Sprachenforschung in Graubünden, Thusis SP Graubünden / PS Grischun / PS Grigioni 05 Mundaun Franziska 1981, Filmregisseurin, Luven GRÜNE / VERDA / VERDI 06 Palü Anton 1971, Hochbauzeichner, Pontresina Grünliberale Partei / Partida verd-liberala / Partito verde liberale 07 Plauncas Brida (bisher / fin ussa / uscente) 1975, Professorin für Archäologie, Ilanz Mitte Graubünden / Allianza dal Center Grischun / Alleanza del Centro Grigioni 08 Ringelspitz Céline 2003, Jungunternehmerin, Tamins SVP Graubünden / PPS Grischun / UDC Grigioni 09 Sassalbo Nicola 1995, Student der Sozialwissenschaften, Poschiavo Grünliberale Partei / Partida verd-liberala / Partito verde liberale 10 Stätzerhorn Olga 1983, Ernähungsberaterin, Vaz/Obervaz FDP.Die Liberalen / PLD.Ils Liberals / PLR.I Liberali Radicali 11 Uccello Alessandro (bisher / fin ussa / uscente) 1986, Biobauer, Mesocco SP Graubünden / PS Grischun / PS Grigioni
Nur angekreuzte Namen erhalten eine Stimme. Wenn mehr als 5 Namen angekreuzt sind, ist der Wahlzettel ungültig (siehe «Wichtig!»). Mo ils nums ch’èn marcads cun ina crusch survegnan ina vusch. Sche Vus faschais ina crusch tar dapli che 5 nums, è il cedel electoral nunvalaivel (guardar «Impurtant!»). Ricevono un voto unicamente i nomi accanto ai quali è stata apposta una crocetta. Se viene apposta una crocetta accanto a più di 5 nomi, la scheda è nulla (vedi «Importante!»). Wahlzettel-Nr. Cedel electoral nr. Scheda n. X Wichtig: Für die gleiche Kandidatin respektive den gleichen Kandidaten kann nur eine Stimme abgegeben werden. Das Kumulieren (mehrfache Stimmabgabe für die gleiche Person) ist bei den Regierungswahlen nicht gestattet. Wahlzettel Beispiel X X X X X
15 Stimmabgabe Vorzeitige Stimmabgabe Briefliche Stimmabgabe Elektronische Stimmabgabe Wählen ist einfacher, als man denkt! Neben der Stimmabgabe an der Urne am Wahlsonntag haben Sie folgende Möglichkeiten, an den Wahlen teilzunehmen: In Ihrer Gemeinde besteht an mindestens zwei der vier letzten Tage vor dem Wahltag die Gelegenheit, entweder – an der Urne zu wählen oder – den Wahlzettel in einem verschlossenen Umschlag bei einer Amtsstelle der Gemeinde abzugeben. – Die notwendigen Unterlagen (Zustellkuvert, Stimmkuvert) erhalten Sie automatisch von der Gemeinde zugestellt. – Den Stimmrechtsausweis oder das Zustellkuvert haben Sie unbedingt zu unterzeichnen, weil Ihre Stimmabgabe sonst ungültig ist. – In der Folge haben Sie zwei Möglichkeiten zur brieflichen Stimmabgabe: Entweder übergeben Sie das Zustellkuvert der Post oder Sie werfen es in einen von der Gemeinde bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Sofern Sie sich in Ihrer Gemeinde für E-Voting angemel- det haben, erhalten Sie den Stimmrechtsausweis für E-Voting von der Gemeinde zugestellt. Die übrigen Unterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Auskünfte zu allen Fragen im Zusammenhang mit der vorzei- tigen und brieflichen sowie der elektronischen Stimmabgabe erteilt Ihnen Ihre Gemeindekanzlei. Beachten Sie zudem bitte die amtlichen Publikationen.
Herausgeberin Standeskanzlei Graubünden Eine Übersicht zu den Regierungswahlen finden Sie unter www.gr.ch/rw Eine Übersicht zu den Grossratswahlen finden Sie unter www.gr.ch/grw Wahl-Anleitung in Leichter Sprache Möchten Sie diese Wahl-Anleitung in leicht verständlicher Sprache lesen? Sie können den QR-Code mit der Kamera von Ihrem Smartphone einscannen. Oder Sie finden die Wahl-Anleitung auch auf der Webseite: www.gr.ch/wahlen-leichtesprache Sie können die Wahl-Anleitung dort auch ausdrucken.