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title: "Grosser Rat und Regierung Graubünden führen Gesamterneuerungswahlen im Kanton Graubünden; 120 Sitze nach Doppelter Pukelsheim"
sdDatePublished: "2026-04-27T14:22:00Z"
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  - "Albula"
  - "Graubünden"
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Grosser Rat und Regierung Graubünden führen Gesamterneuerungswahlen im Kanton Graubünden; 120 Sitze nach Doppelter Pukelsheim

Wahlanleitung
Liebe Wahlberechtigte

Am 14. Juni 2026 finden die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats und der
Regierung statt. Diese Wahlanleitung soll Ihnen helfen, die Wahlzettel ordnungs-
gemäss auszufüllen, so dass Ihre Stimme zählt. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht und
bestimmen Sie Ihre Vertretung im Grossen Rat und in der Regierung.
für die Gesamterneuerungswahlen vom 14. Juni 2026
Grosser Rat und Regierung
Kanton Graubünden
Chantun Grischun
Cantone dei Grigioni

Herausgeberin
Standeskanzlei Graubünden

3
Grossrats-
wahlen
Regierungs-
wahlen
Informationen zu den Grossratswahlen des
Kantons Graubünden
Ausgangslage

4
Wahlsystem

5
Listen 2026

6
Ausfüllen des Wahlzettels

6
Informationen zu den Regierungswahlen des
Kantons Graubünden
Ausgangslage

11
Wahlsystem

12
Ausfüllen des Wahlzettels

13
Inhaltsverzeichnis
Stimmabgabe
Informationen zur Stimmabgabe
Wählen ist einfacher, als man denkt

15

4
Legislative
Amtsdauer
Wahlkreise/
Sitzverteilung
Grossratswahlen
Ausgangslage
Der Grosse Rat ist das kantonale Parlament und übt unter Vor-
behalt der Volksrechte die oberste Gewalt aus. Er ist die ge-
setzgebende Behörde und die oberste Aufsichtsinstanz des
Kantons Graubünden. Der Grosse Rat besteht aus 120 Mitglie-
dern, die vom Volk in 39 Wahlkreisen gewählt werden.
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die neue Amtsperiode be-
ginnt am ersten Tag der Augustsession 2026 und endet mit
Beginn der Augustsession 2030.
Der Kanton ist für die Wahl des Grossen Rats in 39 Wahlkreise
eingeteilt. Jedem Wahlkreis ist entsprechend seiner schweize-
rischen Wohnbevölkerung eine Anzahl Sitze zugeteilt, wobei
ein Sitz pro Wahlkreis gesetzlich garantiert ist. Vor jeder Wahl
nimmt die Regierung die Sitzverteilung neu vor.
Für die vorliegende Wahl ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Grossratswahlen – Ausgangslage
Wahlkreis
Sitze
Wahlkreis
Sitze
Wahlkreis
Sitze
Wahlkreis
Sitze
Alvaschein
2
Davos
5
Maienfeld
5
Schanfigg
2
Avers
1
Disentis
4
Mesocco
2
Schiers
3
Belfort
1
Domleschg
3
Oberengadin
8
Seewis
1
Bergün
1
Fünf Dörfer
11
Poschiavo
2
Suot Tasna
3
Bregaglia
1
Ilanz
6
Ramosch
1
Sur Tasna
1
Breil/Brigels
1
Jenaz
1
Rhäzüns
7
Surses
1
Brusio
1
Klosters
3
Rheinwald
1
Thusis
4
Calanca
1
Küblis
1
Roveredo
3
Trins
5
Chur
21
Lumnezia/
Lugnez
2
Safien
1
Val Müstair
1
Churwalden
1
Luzein
1
Schams
1

5
Grossratswahlen – Wahlsystem
Verhältnis-
wahlverfahren
Doppelter
Pukelsheim
Quorum/
Majorzbedingung
Wahlsystem
Die 120 Mitglieder des Grossen Rats werden im Verhältnis-
wahlverfahren (Proporz) gewählt. Parteien oder Gruppierun-
gen (Listengruppen) können in allen oder nur in einzelnen
Wahlkreisen Wahlvorschläge (Listen) einreichen. Listenver-
bindungen sind nicht zulässig.
Die Wahlberechtigten können mit ihrem Wahlzettel maximal
so viele Stimmen vergeben, wie in ihrem Wahlkreis Grossrats-
mitglieder zu wählen sind. Jede Stimme für eine Kandidatin
oder einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für die je-
weilige Listengruppe.
Die Sitze werden nach der Methode «Doppelter Pukelsheim»
(doppelproportionales Sitzzuteilungsverfahren) verteilt. Mit
diesem Verfahren werden die 120 Sitze zunächst gesamtkan-
tonal auf die Parteien/Gruppierungen (Listengruppen) zuge-
teilt – proportional zu ihren Wähleranteilen (Oberzuteilung). In
einem nächsten Schritt werden die Sitze der Listengruppen
auf die einzelnen Listen in den Wahlkreisen verteilt (Unterzu-
teilung). Schliesslich erfolgt die Sitzverteilung innerhalb der
Listen auf die Kandidierenden mit den meisten Stimmen nach
Massgabe der erreichten Sitze.
Bei den Grossratswahlen gilt ein gesetzliches Quorum auf
Kantonsebene. Das heisst, eine Partei oder Gruppierung (Lis-
tengruppe) muss im Kanton einen Wähleranteil von mindes-
tens 3 Prozent erreichen, um an der Sitzverteilung teilnehmen
zu können. Vorgesehen ist ausserdem eine Majorzbedingung:
danach bekommt in jedem Wahlkreis die stimmenstärkste Lis-
te mindestens einen Sitz, sofern die Listengruppe (Partei oder
Gruppierung) gemäss Oberzuteilung (kantonal) Anspruch auf
genügend Sitze hat.

6
Listen 2026
Auf der Vorderseite jedes Wahlzettelbüchleins findet sich je-
weils eine Übersicht zu den Listen, die im entsprechenden
Wahlkreis an den Grossratswahlen teilnehmen.
Eine kantonale Übersicht, aus welcher hervorgeht, welche
Listen in welchen der 39 Wahlkreisen an den Grossratswah-
len teilnehmen, findet sich auf der Website des Kantons unter:
www.gr.ch/grw-listen
Grossratswahlen – Listen 2026 – Ausfüllen des Wahlzettels
Ausfüllen des Wahlzettels
Sie erhalten für alle Listen Ihres Wahlkreises vorgedruckte
Wahlzettel sowie einen nicht vorgedruckten («leeren») Wahl-
zettel. Die Wahlzettel sind in Blockform zusammengefasst
(Wahlzettelbüchlein im A5-Format). Für die Stimmabgabe
trennen Sie den von Ihnen gewünschten Wahlzettel ab. Es darf
nur ein amtlich vorgedruckter oder der «leere» Wahlzettel ver-
wendet werden – selbst hergestellte Wahlzettel sind ungültig.
– Vorgedruckte Wahlzettel können Sie unverändert lassen
oder abändern. Beim «leeren» Wahlzettel können Sie die
Kandidierenden frei zusammenstellen.
– Der Wahlzettel darf nur persönlich und handschriftlich
ausgefüllt und abgeändert werden.
– Änderungen müssen gut leserlich und eindeutig sein.
– Um Verwechslungen auszuschliessen sollten mindestens
der Name und Vorname sowie die Nummer der gewünsch-
ten Kandidatin oder des gewünschten Kandidaten aufge-
schrieben werden.
– Wahlzettel mit ehrverletzenden Bemerkungen oder offen-
sichtlichen Kennzeichnungen sind ungültig.
In den Grossen Rat wählbar sind nur Kandidatinnen und Kan-
didaten, die auf einem der amtlichen Wahlzettel (Listen) Ihres
Wahlkreises stehen.
Verwendbare
Wahlzettel
Wahlzettel
ausfüllen
Wählbare
Kandidatinnen
und Kandidaten

7
Grossratswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels
– Ein Wahlzettel darf nicht mehr Namen von Kandidieren-
den enthalten, als im betreffenden Wahlkreis Grossrätin-
nen und Grossräte zu wählen sind (Anzahl Linien auf dem
Wahlzettel).
– Eine Kandidatin/ein Kandidat darf nicht mehr als zweimal
aufgeführt werden. In Einerwahlkreisen nur einmal.
– Überzählige Kandidatinnen und Kandidaten werden vom
Wahlbüro gestrichen.
– Der Wahlzettel muss auf jeden Fall mindestens den Namen
einer wählbaren Kandidatin oder eines wählbaren Kandi-
daten enthalten, um gültig zu sein.
Sie dürfen nur einen Wahlzettel verwenden. Falls Sie mehr
als einen Wahlzettel ins Stimmkuvert legen, ist Ihre Stimmab-
gabe ungültig.
Anzahl
Kandidatinnen
und Kandidaten
Wichtig:

8
Grossratswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels
Streichen
Panaschieren
Kumulieren
Wichtig:
Veränderter Wahlzettel
Sie können vorgedruckte Namen der Kandidierenden durch-
streichen. Dadurch erhalten diese Personen keine Kandidaten-
stimmen. Die Parteistimmen der Liste bleiben davon hingegen
unberührt (leere Linien = Zusatzstimmen für betreffende Liste).
Sie können Namen von auf anderen Listen kandidierenden
Personen auf den Wahlzettel schreiben. Die entsprechenden
Stimmen fallen damit den anderen Listen als Parteistimmen
und den aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten als Kan-
didatenstimmen zu.
Sie können einen vorgedruckten Namen handschriftlich wie-
derholen oder einen Namen beim Panaschieren zweimal auf-
schreiben. Dadurch erhält diese Person zwei Kandidatenstim-
men und ihre Partei zwei Parteistimmen. In Wahlkreisen mit
nur einem Sitz entfällt die Möglichkeit des Kumulierens.
Soweit neben den vorgedruckten Namen auf einem Wahlzettel
auch noch leere Zeilen vorhanden sind, kann auf diesen kumu-
liert und/oder panaschiert werden, ohne dass dabei ein ande-
rer Name gestrichen werden muss.
Die Namen müssen ausgeschrieben werden. Gänsefüsschen
("), «dito», «idem» oder «do.» und Ähnliches sind ungültig.

9
Grossratswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels
Unveränderter Wahlzettel
Wer einen vorgedruckten Wahlzettel benutzt, kann ihn unver-
ändert einlegen. Die Partei erhält so viele Stimmen (Partei-
stimmen), wie Namen (Namen der Kandidierenden) und all-
fällig noch leere Zeilen (Zusatzstimmen) auf dem Wahlzettel
aufgeführt sind.
Veränderter
Wahlzettel
Beispiel

Grossratswahlen vom 14. Juni 2026

Elecziuns dal Cussegl grond dals 14 da zercladur 2026

Elezioni del Gran Consiglio del 14 giugno 2026

Wahlkreis / Circul electoral / Circondario elettorale
Sitze / Sezs / Seggi

1
1
 r
e
fr
ö
D
 f
n
ü
F
Wahlzettel Nr.
Cedel electoral nr.
Scheda n.

01
Partei A Graubünden
Partida A Grischun
Partito A Grigioni
01.01
Mustermann Hans, 1968, Projektleiter, Landquart
1
01.02
Platzhalter Patrizia, 1980, Lehrerin, Trimmis
2
01.03
Niemand Norbert, 1963, Landmaschinenmechaniker, Untervaz
3
01.04
Beispiel Berta, 1964, Tierärztin, Zizers
4
01.05
Stellvertreter Stefan, 1962, Geschäftsführer, Landquart
5
01.06
Mitsitzer Mirjam, 1982, Kauffrau, Trimmis
6
01.07
Teilnehmer Tim, 1998, Student, Untervaz
7
01.08
Substitut Susanne, 1974, Wissenschaftlerin, Zizers
8
01.09
Mitredner Michael, 1990, Elektroinstallateur, Trimmis
9
01.10
Wählbar Walter, 1997, Landwirt, Landquart
10
01.11
Vorschlag Laura, 1987, Hausfrau, Untervaz
11
02.11 Neutral Nicole
01.07 Teilnehmer Tim

10
Grossratswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels
Nicht vorgedruckter (leerer) Wahlzettel
Wer den «leeren» Wahlzettel benutzt, kann die Ordnungsnum-
mer und/oder Parteibezeichnung eines vorgedruckten
Wahlzettels seines Wahlkreises darauf schreiben – muss aber
nicht. Fehlen Bezeichnung und Ordnungsnummer, werden die
leeren Zeilen nicht gezählt, sondern als leere Stimmen aus-
gewiesen.
Der «leere» Wahlzettel muss mindestens den Namen einer
wählbaren Kandidatin oder eines wählbaren Kandidaten ent-
halten. Kumulieren ist auch hier nur in Mehrsitzwahlkreisen
möglich.
Zusatzstimmen
Leere Zeilen auf Wahlzetteln werden derjenigen Liste als
Zusatzstimmen angerechnet, deren Parteibezeichnung oder
Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben ist.
Leerer Wahlzettel
Beispiel

Wahlkreis / Circul electoral / Circondario elettorale
Sitze / Sezs / Seggi

1
1
 r
e
fr
ö
D
 f
n
ü
F
Wahlzettel Nr.
Cedel electoral nr.
Scheda n.

Grossratswahlen vom 14. Juni 2026

Elecziuns dal Cussegl grond dals 14 da zercladur 2026

Elezioni del Gran Consiglio del 14 giugno 2026

Liste Nr.
Glista nr.
Lista n.
Listenbezeichnung:
Designaziun da la glista:
Intestazione di lista:

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11
01.01 Mustermann Hans
01.07 Teilnehmer Tim
02.02 Beisitzer Bruno
02.04 Kandidat Robert
03.05 Bewerberin Erika
04.03 Vorschlag Verena
04.03 Vorschlag Verena
Partei A
01

11
Exekutive
Amtsdauer
Regierungswahlen
Ausgangslage
Die Regierung ist die oberste leitende und vollziehende Behör-
de des Kantons Graubünden. Sie besteht aus fünf Mitgliedern.
Jedes Regierungsmitglied steht einem Departement der kan-
tonalen Verwaltung vor und untersteht als solches der Regie-
rung als Gesamtbehörde.
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die neue Amtsperiode be-
ginnt am 1. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2030.
Regierungswahlen – Ausgangslage

12
Regierungswahlen – Wahlsystem
Mehrheits-
wahlverfahren
Wahlsystem
Die Regierungsmitglieder werden nach dem Mehrheitswahl-
verfahren (Majorz) auf vier Jahre gewählt und können maximal
zweimal wiedergewählt werden. Das Kantonsgebiet bildet den
Wahlkreis. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer das absolu-
te Mehr erreicht. Erreichen mehr Kandidierende das absolu-
te Mehr, als Sitze zu besetzen sind, sind diejenigen mit den
höchsten Stimmenzahlen gewählt.
Das absolute Mehr berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl
aller gültigen Stimmen für kandidierende Personen wird durch
die doppelte Zahl der freien Sitze geteilt. Die nächsthöhere
ganze Zahl ist das absolute Mehr.
Werden im ersten Wahlgang nicht alle fünf Mitglieder der
Regierung gewählt, kommt es am 16. August 2026 zu einem
zweiten Wahlgang. Gewählt sind jene Kandidierenden, die am
meisten Stimmen erzielen (relatives Mehr).

13
Regierungswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels
Ausfüllen des Wahlzettels
Die Stimmabgabe ist nur mit dem amtlichen Wahlzettel
(Wahlzettel mit vorgedruckten Kandidierenden zum An-
kreuzen) gültig.
– Auf dem Wahlzettel dürfen maximal 5 Namen der vorge-
druckten Kandidierenden im vorgesehenen Feld persön-
lich und handschriftlich angekreuzt (x) werden (die Kandi-
dierenden sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt).
– Nur angekreuzte Namen erhalten eine Stimme.
– Werden mehr als 5 Namen angekreuzt, ist der Wahlzettel
ungültig. Kumulieren ist nicht zulässig.
– Wenn kein Name angekreuzt wird, gilt der Wahlzettel als
leer.
– Wahlzettel mit ehrverletzenden Äusserungen oder offen-
sichtlichen Kennzeichnungen sind ungültig.
Verwendbare
Wahlzettel
Wahlzettel
ausfüllen

14
Regierungswahlen – Ausfüllen des Wahlzettels

Regierungswahlen vom 14. Juni 2026
Elecziuns da la Regenza dals 14 da zercladur 2026
Elezioni del Governo del 14 giugno 2026

Wahlzettel / Cedel electoral / Scheda elettorale
Kreuzen Sie maximal 5 Namen deutlich an:
Faschai ina crusch bain visibla tar maximalmain 5 nums:
Apponga in modo chiaro una crocetta accanto al massimo a 5 nomi:

01 Albula Hans
1985, Lehrer, Bergün
Parteilos / Senza partida / Senza partito
02 Badile Jacqueline (bisher / fin ussa / uscente)
1963, IT-Projektleiterin, Bondo
FDP.Die Liberalen / PLD.Ils Liberals / PLR.I Liberali Radicali
03 Calanda Maximilian (bisher / fin ussa / uscente)
1947, Förster, Chur
Mitte Graubünden / Allianza dal Center Grischun / Alleanza del Centro Grigioni
04 Hohen Rätien Elisabeth Marianne
1992, Präsidentin der Stiftung für Sprachenforschung in Graubünden, Thusis
SP Graubünden / PS Grischun / PS Grigioni
05 Mundaun Franziska
1981, Filmregisseurin, Luven
GRÜNE / VERDA / VERDI
06 Palü Anton
1971, Hochbauzeichner, Pontresina
Grünliberale Partei / Partida verd-liberala / Partito verde liberale
07 Plauncas Brida (bisher / fin ussa / uscente)
1975, Professorin für Archäologie, Ilanz
Mitte Graubünden / Allianza dal Center Grischun / Alleanza del Centro Grigioni
08 Ringelspitz Céline
2003, Jungunternehmerin, Tamins
SVP Graubünden / PPS Grischun / UDC Grigioni
09 Sassalbo Nicola
1995, Student der Sozialwissenschaften, Poschiavo
Grünliberale Partei / Partida verd-liberala / Partito verde liberale
10 Stätzerhorn Olga
1983, Ernähungsberaterin, Vaz/Obervaz
FDP.Die Liberalen / PLD.Ils Liberals / PLR.I Liberali Radicali
11 Uccello Alessandro (bisher / fin ussa / uscente)
1986, Biobauer, Mesocco
SP Graubünden / PS Grischun / PS Grigioni

Nur angekreuzte Namen erhalten eine Stimme. Wenn mehr als 5 Namen angekreuzt sind,
ist der Wahlzettel ungültig (siehe «Wichtig!»).
Mo ils nums ch'èn marcads cun ina crusch survegnan ina vusch. Sche Vus faschais ina
crusch tar dapli che 5 nums, è il cedel electoral nunvalaivel (guardar «Impurtant!»).
Ricevono un voto unicamente i nomi accanto ai quali è stata apposta una crocetta. Se viene
apposta una crocetta accanto a più di 5 nomi, la scheda è nulla (vedi «Importante!»).
Wahlzettel-Nr.
Cedel electoral nr.
Scheda n.
X
Wichtig:
Für die gleiche Kandidatin respektive den gleichen Kandidaten
kann nur eine Stimme abgegeben werden. Das Kumulieren
(mehrfache Stimmabgabe für die gleiche Person) ist bei den
Regierungswahlen nicht gestattet.
Wahlzettel
Beispiel
X
X
X
X
X

15
Stimmabgabe
Vorzeitige
Stimmabgabe
Briefliche
Stimmabgabe
Elektronische
Stimmabgabe
Wählen ist einfacher, als man denkt!
Neben der Stimmabgabe an der Urne am Wahlsonntag haben
Sie folgende Möglichkeiten, an den Wahlen teilzunehmen:
In Ihrer Gemeinde besteht an mindestens zwei der vier letzten
Tage vor dem Wahltag die Gelegenheit, entweder
– an der Urne zu wählen oder
– den Wahlzettel in einem verschlossenen Umschlag bei
einer Amtsstelle der Gemeinde abzugeben.
– Die notwendigen Unterlagen (Zustellkuvert, Stimmkuvert)
erhalten Sie automatisch von der Gemeinde zugestellt.
– Den Stimmrechtsausweis oder das Zustellkuvert haben Sie
unbedingt zu unterzeichnen, weil Ihre Stimmabgabe sonst
ungültig ist.
– In der Folge haben Sie zwei Möglichkeiten zur brieflichen
Stimmabgabe: Entweder übergeben Sie das Zustellkuvert
der Post oder Sie werfen es in einen von der Gemeinde
bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
Sofern Sie sich in Ihrer Gemeinde für E-Voting angemel-
det haben, erhalten Sie den Stimmrechtsausweis für
E-Voting von der Gemeinde zugestellt. Die übrigen Unterlagen
werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Auskünfte zu allen Fragen im Zusammenhang mit der vorzei-
tigen und brieflichen sowie der elektronischen Stimmabgabe
erteilt Ihnen Ihre Gemeindekanzlei. Beachten Sie zudem bitte
die amtlichen Publikationen.

Herausgeberin
Standeskanzlei Graubünden
Eine Übersicht zu den Regierungswahlen finden Sie unter
www.gr.ch/rw
Eine Übersicht zu den Grossratswahlen finden Sie unter
www.gr.ch/grw
Wahl-Anleitung in Leichter Sprache
Möchten Sie diese Wahl-Anleitung in leicht verständlicher
Sprache lesen? Sie können den QR-Code mit der Kamera
von Ihrem Smartphone einscannen.
Oder Sie finden die Wahl-Anleitung auch auf der
Webseite: www.gr.ch/wahlen-leichtesprache
Sie können die Wahl-Anleitung dort auch ausdrucken.