Landratsamt Bautzen erteilte am 15.04.2025 den Vorbescheid zum Neubau eines Umspannwerks und Batteriespeichers in Elsterheide Ortsteil Sabrodt; 92 MW Nennleistung.
Positiver Vorbescheid zum Neubau eines Umspannwerkes und eines Batteriespeichers in Elsterheide erteilt
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Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 15.04.2025 den Vorbescheid zum Neubau eines Umspannwerks sowie eines Batteriespeichers mit einer Nennleistung von 92 Megawatt in 02979 Elsterheide Ortsteil Sabrodt, Gemarkung Sabrodt Flur 2, Flurstück 59
Im Verfahren klärte das Landratsamt, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Nebenbestimmungen wird für das Vorhaben ein positiver Vorbescheid erteilt. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich unter Bedingungen zulässig.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie den vollständigen Vorbescheid und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung “Bauordnungsrechtliche Verfahren”:
Zustellung des Vorbescheides an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 17
2026 vom 29.04.2026 gilt der Vorbescheid als den Nachbarn zugestellt.
Die Rechtsgrundlagen zur Erteilung eines Vorbescheides und zur Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit finden Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen:
§ 70 Sächsische Bauordnung (Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit)
§ 75 Sächsische Bauordnung (Vorbeschied))