Grüne, CDU, SPD, FDP-Volt beantragen Hans-Kelsen-Weg im Grüngürtel der Uni Köln, zwischen Bruno-Kirsch-Weg und Alphons-Silbermann-Weg, Köln-Lindenthal; Richtlinienverstoß, Geschichtsprüfung läuft

Mitteilung

Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1

Vorlagen-Nummer

0743/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026

Mitteilung zum Antrag AN/1324/2025, einen Weg nach Hans Kelsen zu benennen In einem gemeinsamen Antrag beantragen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion FDP-Volt (AN/1324/2025) in der Sitzung der Bezirksvertretung Lin- denthal vom 01.12.2025, einen Weg im Kölner Westen nach Hans Kelsen zu benennen.

Hierzu wird im Antrag der unbenannte Weg im Inneren Grüngürtel an der Universität zu Köln zwischen Bruno-Kirsch-Weg und Alphons-Silbermann-Weg vorgeschlagen.

In einer Ortsbesichtigung vom 09.03.2026 hat die Verwaltung festgestellt, dass eine Benen- nung an der vorgeschlagenen Stelle nicht mit den Richtlinien des Rates für die Neu- und Um- benennung von Straßen und Plätzen (nachfolgend RL genannt) vereinbar ist. Im Punkt 1.1 der RL ist festgelegt, dass „die Anzahl der Straßennamen so gering wie möglich zu halten ist“. „Für kurze Stichstraßen, Wohnwege etc. werden keine besonderen Straßenbezeichnungen festgelegt“ (Punkt 1.3 der RL) und „erfolgt die Lagebezeichnung von der Durchgangsstraße her“. Bei dem vorgeschlagenen Weg handelt es sich um einen unbefestigten Fuß- und Rad- weg, von denen es insgesamt sechs auf dem Gelände gibt und die alle für Polizei und Ret- tungsdienste auch ohne ausgewiesene Benennung auffindbar sind.

Die Verwaltung hat dennoch die Geschichtsprüfung von Hans Kelsen eingeleitet und wird den Namen, bei positiver Prüfung, auf die Vorschlagsliste nehmen.

An dieser Stelle möchte die Verwaltung an den am 15.06.2023 vom Rat der Stadt Köln be- schlossenen Punkt 3.4 erinnern, dass „zur Förderung der Gendergerechtigkeit Straßen bevor- zugt nach Frauen und non-binären Personen zu benennen sind, bis Geschlechtsparität er- reicht ist“.

Anlagen Anlage 1: Antrag AN/1324/2025 Anlage 2: Fotos der Ortsbesichtigung