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title: "Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt Fällung von sieben Straßenbäumen an der Franz-Geuer-Straße 10; Nur bei konkretem Baubeginntermin"
sdDatePublished: "2026-04-27T14:23:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1091242\u0026type=do"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "environment"
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  - name: "government policy"
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locations:
  - "Köln"
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Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt Fällung von sieben Straßenbäumen an der Franz-Geuer-Straße 10; Nur bei konkretem Baubeginntermin

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
VIII/67/671/1

Vorlagen-Nummer

1042/2026
Freigabedatum

Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Fällung von sieben Straßenbäumen an der Franz-Geuer-Str. 10

Beschlussorgan
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Gremium
Datum

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, der beantragten Fällung von sieben Stra-
ßenbäumen an der Franz-Geuer-Straße 10 zuzustimmen.

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
11.05.2026

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung:
Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Franz-Geuer Str. 10 acht Mehrfamilienhäuser
mit 172 Wohneinheiten im ersten Bauabschnitt zu errichten.

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 11.03.2026 sowie im Zuge der Beratung des
korrespondierenden Bauleitplanverfahrens keine grundsätzlichen Einwände gegen
die, für das Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum vorgesehenen, Fällungen erho-
ben. Allerdings stimmt die Bezirksvertretung Ehrenfeld den Fällungen nur zu, wenn
ein konkreter Termin für einen Baubeginn zu der hiermit verbundenen Maßnahme be-
nannt wird.

Dem o.g. Beschluss steht folgender Sachverhalt entgegen:

Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln formuliert in § 9 (3), dass eine Fällerlaubnis im
Rahmen und ab Zugang der erteilten Baugenehmigung gilt. Eine weitergehende
Kopplung an einen konkreten Termin zum Baubeginn oder gar eine Bauverpflichtung
sieht die Baumschutzsatzung nicht vor.

Der Anregungen der Bezirksvertretung kann innerhalb des öffentlich-rechtlichen Ge-
nehmigungsverfahrens nach Baumschutzsatzung nicht gefolgt werden, da die Sat-
zung keine entsprechende Handhabe vorsieht.

Ein gemeinsamer Ortstermin wurde seitens der Bezirksvertretung nicht gewünscht.

Anlagen:
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Baumfällungen Luftbild Franz-Geuer-Str. 10