Bezirksvertretung 5 (Nippes) beschließt Namensgebung der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße in Köln; reflektiert Montessori-Konzeption
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle IV/400/4
Vorlagen-Nummer
0978/2026 Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Namensgebung der Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße
Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum
Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, dass die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße den Namen
„Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße (FKS)“
erhält.
Die vollständige Bezeichnung der Schule mit dem neuen Schulnamen lautet:
Stadt Köln Montessori-Grundschule Friedrich-Karl-Straße (FKS) Gemeinschaftsgrundschule Primarstufe Friedrich-Karl-Straße 64 50737 Köln
Alternative: Die Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße erhält keinen Eigennamen.
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026
2 Begründung: Die Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Karl-Straße beantragt entsprechend des Beschlus- ses der Schulkonferenz die Umbenennung der Schule in „Montessori-Grundschule Friedrich- Karl-Straße (FKS)“. Die Namensänderung trägt der konzeptionellen Ausrichtung der Schule nach den pädagogi- schen Grundsätzen Maria Montessoris Rechnung und spiegelt das bestehende Schulprofil an- gemessen wider. Seitens des Zentralen Namensarchivs werden keine Bedenken gegen die beantragte Na- mensgebung erhoben. Der beantragte Eigenname widerspricht auch nicht den Allgemeinen Richtlinien zur Namensgebung von Schulen. Insbesondere erfüllt die Aufnahme des Straßen- namens des Schulstandorts in den gewählten Eigennamen das Erfordernis der Unterscheid- barkeit nach § 6 Abs. 6 SchulG von den weiterer Grundschulen in Köln mit dem Namen Maria Montessoris. Anlagen