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title: "BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln – Anfrage zur Behandlung der Auswirkungen von Wohnungsnot auf Frauenhäuser in Köln; 560 Abweisungen 2024, 30 Plätze"
sdDatePublished: "2026-04-27T14:24:00Z"
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  - name: "society"
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  - "Tübingen"
  - "Köln"
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BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln – Anfrage zur Behandlung der Auswirkungen von Wohnungsnot auf Frauenhäuser in Köln; 560 Abweisungen 2024, 30 Plätze

Antrag/Anfrage BSW

BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln
Ratsfrau Lidija Rukavina
Ratsherr Guido Spinnen

Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea
Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln

Tel.: 0221-221-35608
E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de

An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester

Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 27.04.26

AN/0700/2026

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium
Datum der Sitzung
Rat
12.05.2026

Auswirkungen von Wohnungsnot auf Frauenhäuser: Anfrage zur Belegsituation
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die BSW-Gruppe bittet, folgenden Anfrage in der Sitzung am 12.5.26 zu behandeln:

Die Nachfrage von Gewalt bedrohter Frauen nach Schutz in Frauenhäusern übersteigt min-
destens zehnfach das Angebot an Plätzen in Kölner Frauenhäusern. Beide Frauenhäuser bie-
ten zusammen maximal 30 Plätze an. Im Jahr 2024 wurde 560 Frauen abgewiesen (Jahres-
bericht der Frauenhäuser für 2024), 2023 waren es 600 Abweisungen (ksta 2023). Auch das
im Bau befindliche dritte Frauenhaus wird den Bedarf bei weitem nicht decken. Deutsche
Städte und Gemeinden kommen Deutschlands völkerrechtlicher Verpflichtung zur Bereitstel-
lung von genügend Frauenschutzplätzen gemäß der Istanbul Konvention nicht nach (siehe
hierzu auch eine Studie zu Femiziden der Universität Tübingen). Die Wohnungsnot verschärft
die Lage für schutzbedürftige Frauen weiter. Immer mehr Frauen mit ihren Kindern finden
keine Anschlusswohnung, wodurch sie häufig über ein Jahr im Frauenhaus verbleiben, statt
wie normal üblich durchschnittlich sechs Monate (Kölnische Rundschau 2025). Vor diesem
Hintergrund fragen wir:

Wie viele der aktuell in Kölner Frauenhäusern untergebrachten Frauen (und zugehörige Kin-
der) verbleiben aufgrund von Wohnungslosigkeit auch nach Ende ihrer Schutzbedürftigkeit im
Frauenhaus? Wie viele Frauen (und zugehörige Kinder) leben seit mehr als einem Jahr in
einem Frauenhaus?

Wie viele Wohnberechtigungsscheine hat die Stadtverwaltung in den Jahren 2024 und 2025
für in Frauenhäusern untergebrachte Frauen ausgestellt? Wie viele Frauen konnten in den
Jahre 2024 oder 2025 aufgrund eines Wohnberechtigungsscheins vom Frauenhaus in eine
eigene Wohnung umziehen?

Wie viele Anträge auf Wohnberechtigungsschein von in Frauenhäusern untergebrachten
Frauen sind derzeit in Bearbeitung? Bitte jeweils das Datum der Antragsstellung angeben.

Gez. Guido Spinnen und Lidija Rukavina
(BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)