Acht Verbände fordern schnelle Entlastung beim Eichrecht in Deutschland; Kostenbelastungen in Millionenhöhe hemmen Ladeinfrastruktur

Bürokratiekosten für Ladesäulen begrenzen | BDEW

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Verbändepapier ZVEI, ADAC, BDEW, BVES, CharIN, e-Mobility Deutschland, INSPIRE und S.A.F.E.

Verbände fordern schnelle Entlastung beim Eichrecht

Aktuelle Eichpraxis führt zu Kostenbelastungen in Millionenhöhe und belastet Ausbau der Ladeinfrastruktur

Deutschland muss unnötige nationale Sonderwege im Mess- und Eichrecht umgehend beenden, fordern acht Verbände und Organisationen der Mobilitäts- und Energiewirtschaft. Die aktuelle Praxis belastet und verteuert den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Hinter der Forderung stehen ZVEI, ADAC, BDEW, BVES, CharIN, e-Mobility Deutschland, INSPIRE und S.A.F.E..

Wie dringend eine Korrektur ist, verdeutlichen die aktuellen Zahlen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur und zum tatsächlichen Eichaufwand: Am 1. Februar 2026 gab es in Deutschland rund 200.000 öffentliche Ladepunkte, davon knapp 50.000 Schnellladepunkte. Diese müssen alle acht Jahre nachgeeicht werden. Die Praxis zeigt: Die bisher amtlicherseits angenommene Zahl von rund 6.000 Eichungen pro Jahr auf Basis der achtjährigen Eichfrist ist damit unrealistisch. Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Nacheichungen durch Kabeltausch, Wartungen und Kabeldiebstahl. Damit sind tatsächlich mehr als 45.000 Eichungen jährlich notwendig. Die Verbände warnen: Bei dieser Größenordnung führen ineffiziente Prozesse unmittelbar zu Kostenbelastungen in Millionenhöhe, die sich auch auf den Preis an der Ladesäule niederschlagen können.

Die Novelle der EU-weiten Measuring Instruments Directive (MID, Annex Va) zügig in deutsches Recht umsetzen, damit EU-weit harmonisierte Regeln gelten und nationale Sonderwege wegfallen.

Klarstellen, dass bestimmte Reparaturen, etwa der Austausch von Kabeln durch befugte Instandsetzungsunternehmen, keine erneute Eichung erforderlich machen, sofern die Messrichtigkeit gewährleistet bleibt.

Die Prüfmittelpflicht für Schnellladepunkte praxisgerecht ausgestalten. Betreiber dürfen nicht allein für teure Prüfmittel im sechsstelligen Bereich in die Pflicht genommen werden.

Bundesweit einheitliche Prüfmittelspezifikationen schaffen und ihre länderübergreifende Einsatzfähigkeit sicherstellen, damit Investitionen planbar bleiben.

Nach acht Jahren ein praxistaugliches Stichprobenverfahren für Nacheichungen ermöglichen, statt flächendeckende Nacheichungen vorzuschreiben.

Software-Updates entbürokratisieren und deren Prüfung über nachgelagerte, stichprobenartige Verfahren mit angemessenen Übergangsfristen ermöglichen.

Auf eine unnötige Ausweitung der Prüfpunkte bei DC-Eichungen verzichten. Eine Ausweitung auf mindestens acht Prüfpunkte würde Zeitaufwand und Kosten erhöhen, ohne erkennbaren Mehrwert zu schaffen.

PDFVerbändepapier Mess- und Eichrecht für Ladeinfrastruktur

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