Shell Deutschland GmbH, störfallrelevante Änderung des Tanklagers Bau 311, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling; kein störfallrechtlicher Genehmigungsbedarf

Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG hier: Shell Deutschland GmbH, Wesseling

Ergebnis der Feststellung nach § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Firma Shell Deutschland GmbH, 50389 Wesseling Bezirksregierung Köln Az.: 53-2026-0024877 Köln, den 28.04.2026 Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 61.11.06.06 vom 01.09.2021, wird Folgendes bekannt gegeben: Die Firma Shell Deutschland GmbH mit Sitz in Wesseling hat mit Schreiben vom 02.03.2026 gemäß § 15 Abs. 2a BImSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 5b BImSchG eine störfallrelevante Änderung des Tanklagers Bau 311, welches Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, auf dem Betriebsgrundstück Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling (Gemarkung Wesseling, Flur 17, Flurstück 4821), angezeigt. Das Tanklager Bau 311 ist genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG. Gegenstand ist folgende Änderung: • Außerbetriebnahme von Anlagenteilen mit besonderem Stoffinhalt (sicherheitsrelevant) sowie • Entfall von bisher als Anlagenteile mit besonderer Funktion (sicherheitsrelevant) eingestuften Equipments.

Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde gemäß § 15 Abs. 2 BImSchG daraufhin geprüft, ob der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben bedarf daher keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 16a BImSchG. Im Auftrag gez. Paul