Namaste Europe GmbH GDP-Zertifikat ungültig erklärt in Burscheid; Verlust führt zu Zertifikatsungültigkeit

Amtsblatt Ausgabe Nr. 17-2026

369 G 1294 I n h a l t s a n g a b e : Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Herausgeber: Bezirksregierung Köln Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.boehm.de/amtsblatt B Verordnungen,

Verfügungen und Bekanntmachungen

der Bezirksregierung 242. Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln Ungültigkeitser- klärung eines GDP-Zertifikat gem. § 64 Abs. 3f AMG

Seite 370 243. Schornsteinfegerangelegenheiten

h i e r: Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters gem. § 11b SchfHwG für den Kehrbezirk Nr. 16 HS Seite 370 244. Schornsteinfegerangelegenheiten

h i e r : Neubesetzung des Kehrbezirks Nr. KB010RBK

Seite 370 245. Ergebnis der Feststellung nach § 15 Abs. 2a Bundes-Immissi- onsschutzgesetz – BImSchG für die Firma Bayer AG, Crop Science Division 50354 Hürth Seite 370 C Rechtsvorschriften und

Bekanntmachungen anderer Behörden

und Dienststellen 246. Wirtschaftsplan 2026 Beschlussfassung

h i e r : Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper Seite 371 247. Vorstandsbeschluss über die Kraftloserklärung eines Sparkas- senbuches Seite 371 E Sonstiges 248. Liquidation

h i e r : Bosniakisches Kultur Centrum – Gemeinde – Oberberg – Märkischer – Kreis e. V. Seite 371 249. Liquidation

h i e r : Deutsche Stiftung für politische Bildung und Völkerver- ständigung e. V. Seite 371 250. Liquidation

h i e r : Verein KG Jecke Mädels op Zack 2024 e. V. Seite 371 206. Jahrgang Köln, 27. April 2026 Nummer 17 Hinweis Dieser Ausgabe liegt kein Öffentlicher Anzeiger bei.

– 370 – B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen

der Bezirksregierung 242. Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln

Ungültigkeitserklärung eines GDP-Zertifikat

gem. § 64 Abs. 3f AMG Das GDP-Zertifikat DE_NW_04_GDP_2023-0119 vom 27. Juni 2023 der Namaste Europe GmbH, Kölner Straße 24-30, 51399 Burscheid wird hiermit wegen Verlust für ungültig erklärt. Köln, den 20. April 2026 Bezirksregierung Köln

Dezernat 24

Bereich Pharmazie Im Auftrag gez. Patrick K r a w c z y k ABl. Reg. K 2026, S. 370 243. Schornsteinfegerangelegenheiten

h i e r: Bestellung eines betriebsangehörigen

Vertreters gem. § 11b SchfHwG für den Kehrbezirk Nr. 16 HS Bezirksregierung Köln

Az. 34.02.02.KB016 HS Köln, den 14. April 2026 Für den Kehrbezirk Nr. 16 HS (Landkreis Heinsberg), verwaltet von dem bevollmächtigten Bezirks- schornsteinfeger Herrn Matthias Skop, wird gemäß § 11b Abs. 1 SchfHwG Herr Pascal Vystrcil als betriebsangehö- riger Vertreter bestellt. Diese Vertretungsbefugnis gilt für den Zeitraum vom 15. April 2026 bis 31. März 2032 und ausschließlich für die Durchführung der Feuer- stättenschauen und dabei anfallenden Tätigkeiten (§ 14 Abs. 1, Abs. 2 SchfHwG). Im Auftrag gez. R o c h ABl. Reg. K 2026, S. 370 244. Schornsteinfegerangelegenheiten

h i e r : Neubesetzung des Kehrbezirks Nr. KB010RBK Bezirksregierung Köln

Az. 34.02.02.KB010RBK 14. April 2026 Für den Kehrbezirk Nr. 27 in der Stadt Köln (161; Poll, Westhoven) wird gemäß §§ 8 ff. Schornsteinfeger-Hand- werksgesetz (SchfHwG) nach öffentlicher Ausschreibung und Abschluss des Auswahlverfahrens Herr Schorn- steinfegermeister Sven Kussnereit mit Wirkung vom

  1. Mai 2026 zum bevollmächtigten Bezirksschornstein- feger bestellt. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Im Auftrag gez. R o c h ABl. Reg. K 2026, S. 370

Ergebnis der Feststellung nach

§ 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz — BImSchG für die Firma Bayer AG, Crop Science Division 50354 Hürth Bezirksregierung Köln

Az. 53-2026-0028762 Köln, den 8. April 2026 Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2a Bundes-Immissi- onsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 55 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, i. V. m. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 61.11.06.06 vom

  1. September 2021, wird Folgendes bekannt gegeben: Die Firma Bayer AG, Crop Science Division mit Sitz in Leverkusen hat mit Schreiben vom 16. März 2026 gemäß § 15 Abs. 2a BImSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 5b BImSchG eine störfallrelevante Änderung der Pflanzen- schutzmittel 2 (PSM-2)-Anlage, welche Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, auf dem Betriebsgrundstück Indus- triestraße 300, 50354 Hürth (Gemarkung Hürth, Flur 8, Flurstück 3904), angezeigt. Die Pflanzenschutzmittel 2 (PSM-2)-Anlage ist genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG. Gegenstand des Anzeigeverfahrens ist die Umstellung der Absicherung gegen Überfüllen mittels Überfüllsonde auf eine rein mengenkontrollierte Abfüllung für Sammel- rückstand an der Verladestelle BKW 3 der Verladung Geb.

Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde gemäß § 15 Abs. 2 BImSchG daraufhin geprüft, ob der angemes- sene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjek- ten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrener- höhung ausgelöst wird. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben bedarf daher keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 16a BImSchG. Im Auftrag gez. W i n k l e r ABl. Reg. K 2026, S. 370

– 371 – C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden

und Dienststellen 246. Wirtschaftsplan 2026 Beschlussfassung

 h i e r : Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper

Der Wirtschaftsplan 2026 des Wasserversorgungs- verbandes Rhein-Wupper wurde durch Beschluss der Verbandsversammlung am 10. Februar 2026 wie folgt festgesetzt:

  1. Der Erfolgsplan wird in Erträgen und in Aufwendun- gen mit 6 874 000 € festgesetzt.
  2. Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausga- ben mit 780 000 € festgesetzt.
  3. Der Gesamtbetrag der Darlehen, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.
  4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirt- schaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung der Ausga- ben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 700 000 € festgesetzt.
  5. Die Wassergebühr wird für 2026 unver- ändert auf 0,861 €/m3 festgesetzt.

Das Wasserentnahmeentgelt (d. Z. 0,05 €/m³) und die Umsatzsteuer werden in ihrer jeweiligen Höhe zusätz- lich berechnet. 6. Der Stellenplan wird auf insgesamt 30 Planstellen fest- gesetzt. Wermelskirchen, 10. Februar 2026 Wermelskirchen, 10. Februar 2026 gez. Bernd H i b s t gez. Andreas S c h r ö d e r Stellv. Verbandsvorsteher Vorsitzender der Verbandsversammlung ABl. Reg. K 2026, S. 371 247. Vorstandsbeschluss

über die Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Gemäß Zweiter Teil, Abschnitt 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften – AVV – zum Sparkassengesetz werden die Sparkassenbücher der Sparkasse Leverkusen mit der Kontonummer: 3000828248 hiermit für kraftlos erklärt. Leverkusen, den 9. April 2026 Sparkasse Leverkusen Der Vorstand ABl. Reg. K 2026, S. 371 E Sonstiges 248. Liquidation

h i e r : Bosniakisches Kultur Centrum –

Gemeinde – Oberberg – Märkischer – Kreis e. V. Der Bosniakisches Kultur Centrum – Gemeinde – Oberberg – Märkischer – Kreis e. V. (VR 22053/40011/512, Amtsgericht Köln) hat in seiner Mitgliederversamm- lung vom 31. Januar 2026 die Auflösung des Vereins be- schlossen.Die Auflösung wurde am 30. März 2026 in das Vereinsregister beim Amtsgericht – Köln eingetragen. Der Verein befindet sich nun in der Liquidation. Die Liquidation erfolgt durch die Liquidatoren. Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, ihre Ansprüche unver- züglich bei den Liquidatoren anzumelden. Die Liquidatoren ABl. Reg. K 2026, S. 371 249. Liquidation

 h i e r : Deutsche Stiftung für politische Bildung und

Völkerverständigung e. V. Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn unter VR 3623 eingetragenen Verein „Deutsche Stiftung für politische Bildung und Völkerverständigung e. V.“ in Bonn ist aufgelöst worden und befindet sich in Liquida- tion. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, ihre Ansprüche gegen den Verein ab Veröffentlichung inner- halb des Sperrjahres beim Notliquidator Günter Knopf, Jülicher Ring 25, 53913 Swisttal, anzumelden. Der Liquidator ABl. Reg. K 2026, S. 371 250. Liquidation

h i e r : Verein KG Jecke Mädels op Zack 2024 e. V. Der Verein KG Jecke Mädels op Zack 2014 e. V. mit Sitz in 52477 Alsdorf, Vereinsregisternummer VR 5350, eingetragen beim Amtsgericht 52018 Aachen, gibt be- kannt, dass der Verein aufgelöst und liquidiert wird. Die Gläubiger des Vereins werden gebeten, sich bis zum 31. Dezember 2026 zu melden. Der Liquidator ABl. Reg. K 2026, S. 371

– 372 – Einzelpreis dieser Nummer 0,16 E Einrückungsgebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 1,00 m. Bezugspreis mit Öffentlichem Anzeiger halbjährlich 9,– m. Bestellungen von Einzelexemplaren werden mit 3,50 m berechnet. Abbestellungen müssen bis zum 30. 04. bzw. 31. 10. eines jeden Jahres bei der Firma Böhm Mediendienst GmbH vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erscheinen anerkannt. Bezug und Einzellieferungen durch Böhm Mediendienst GmbH, Unter Taschenmacher 10, 50667 Köln, Telefon (02 21) 9 22 92 63-0, eMail: info@boehm.de, www.boehm.de/amtsblatt. Die Anschriften der Bezieher werden EDV-mäßig erfasst. Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr. Herausgeber und Verleger: Bezirksregierung Köln, Postfach 10 15 48, 50606 Köln. Produktion: Böhm Mediendienst GmbH, Unter Taschenmacher 10, 50667 Köln, Telefon (02 21) 9 22 92 63-0.