Bund und Kantone berichten in der Schweiz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt; Abschluss der Roadmap 2026 angekündigt

Bericht zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt

BJ-D-D8253501/17

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

  1. April 2026 Bericht zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt

2/33 Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt: Bericht Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort …………………………………………………………………………………………………………. 3 2 Ausgangslage ……………………………………………………………………………………………….. 3 2.1 Strategischer Dialog über häusliche Gewalt und Verabschiedung der Roadmap 2021 ……………………………………………………………………………………… 3 2.2 Zwischenbilanz zur Roadmap und Verabschiedung des Addendums «sexuelle Gewalt» 2023 …………………………………………………………………………. 4 3 Zweck der Bilanz ……………………………………………………………………………………………. 4 4 Übersicht: Massnahmen und Stand ihrer Umsetzung ………………………………………. 4 5 Stand der Umsetzung der Handlungsfelder ……………………………………………………. 10 5.1 Handlungsfeld 1: Gemeinsames und koordiniertes Vorgehen …………………….. 10 5.2 Handlungsfeld 2: Präventionsarbeit im Bereich Information, Sensibilisierung und Erziehung …………………………………………………………………………………….. 11 5.3 Handlungsfeld 3: Bedrohungsmanagement ……………………………………………… 14 5.4 Handlungsfeld 4: Technische Mittel ………………………………………………………… 15 5.5 Handlungsfeld 5: Zentrale Telefonnummer für Opfer von Straftaten …………….. 17 5.6 Handlungsfeld 6: Betreuung des Opfers ………………………………………………….. 19 5.7 Handlungsfeld 7: Schutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind .. 22 5.8 Handlungsfeld 8: Arbeit mit gewaltausübenden Personen ………………………….. 23 5.9 Handlungsfeld 9: Weiterbildung ……………………………………………………………… 24 5.10 Handlungsfeld 10: Rechtlicher Rahmen zu häuslicher Gewalt …………………….. 27 5.11 Handlungsfeld: Sexuelle Gewalt …………………………………………………………….. 28 6 Schlussfolgerungen der politischen Akteure zur Umsetzung der Roadmap und des Addendums …………………………………………………………………………………………… 30 7 Einschätzung der Akteure der Zivilgesellschaft ……………………………………………… 32

3/33 Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt: Bericht 1 Vorwort Der Bund und die Kantone haben anlässlich der Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt entschieden, die Roadmap im Jahr 2026 abzuschliessen. Auf Initiative des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) haben der Bund und die Kantone daher am 27. April 2026 ein Treffen vereinbart, um fünf Jahre nach Verabschiedung der Roadmap und drei Jahre nach der Zwischenbilanz eine Bilanz zur Umsetzung der Roadmap zu ziehen. Die Bilanz der Roadmap soll einen Rückblick auf die in den letzten Jahren geleisteten Arbeiten bieten sowie die Entschlossenheit von Bund und Kantonen bekräftigen, gemeinsam und aktiv den Kampf gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt weiterzuführen. Die Umsetzung der Massnahmen der Roadmap erfolgte in enger Koordination mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, IK; SR 0.311.35; NAP IK), der unter der Leitung des Eidgenössischen Departements für Inneres (EDI) steht und den der Bundesrat im Juni 2022 verabschiedete. 2 Ausgangslage 2.1 Strategischer Dialog über häusliche Gewalt und Verabschiedung der Roadmap 2021 2020 beschloss das EJPD in Zusammenarbeit mit dem EDI einen Strategischen Dialog «Häusliche Gewalt» zu organisieren. Das EJPD wollte mit dieser Initiative einen Prozess in Gang setzen, in dem die politischen Akteure von Bund und Kantonen zusammenarbeiten, um den Kampf gegen häusliche Gewalt zu verstärken und die Sicherheit der Opfer und der gesamten Bevölkerung zu verbessern. Dabei respektieren der Bund und die Kantone die Kompetenzaufteilung zwischen sich. Der Strategische Dialog fand am 30. April 2021 statt; anwesend waren die damalige Vorsteherin des EJPD Karin Keller-Sutter, eine Delegation der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie eine Delegation der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Ebenfalls vertreten waren das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), die Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG), die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) sowie die Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein (DAO). Die Ergebnisse des Strategischen Dialogs sind in die Roadmap «Häusliche Gewalt» eingeflossen; diese enthält konkrete Massnahmen zur Beseitigung der identifizierten Mängel. Mit der Roadmap haben sich Bund und Kantone verpflichtet, die Umsetzung der dort dargelegten Massnahmen zu unterstützen. Im Anschluss an den Strategischen Dialog haben die kantonalen Akteure den Wunsch geäussert, die Umsetzung der Roadmap eng zu begleiten, um den Überblick über die getroffenen Massnahmen in jedem Handlungsfeld zu wahren. Die beteiligten Akteure beschlossen daher, ein Monitoring durchzuführen und dessen Ergebnisse zweimal jährlich für die Sitzungen des Kontaktorgans EJPD-KKJPD-SODK zu traktandieren. Der Bund und die Kantone nahmen zudem Projekte, die sich aus den Massnahmen der Roadmap ergeben, in den NAP IK auf.

4/33 Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt: Bericht 2.2 Zwischenbilanz zur Roadmap und Verabschiedung des Addendums «sexuelle Gewalt» 2023 Am 26. Mai 2023 fand die Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt statt. An diesem Anlass versammelten sich Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen, um zwei Jahre nach der Verabschiedung der Roadmap eine Zwischenbilanz der Umsetzung zu ziehen und einen Zwischenbericht zu verabschieden. Die Ergebnisse der Zwischenbilanz waren positiv. Die Teilnehmenden stellten fest, dass insbesondere in den drei prioritären Handlungsfeldern des Bedrohungsmanagements, der technischen Mittel sowie der zentralen Telefonnummer für Opfer von Straftaten erhebliche Fortschritte erzielt worden sind. Die Teilnehmenden hielten ebenfalls fest, dass die politischen Akteure ihre Bemühungen insgesamt und insbesondere in bestimmten Handlungsfeldern fortsetzen müssen. Zur Verstärkung des Schwerpunkts 3 des NAP IK zu sexualisierter Gewalt wurde zudem die Roadmap mit dem Addendum «sexuelle Gewalt» ergänzt. Das Addendum fokussiert auf die Beratung und Begleitung von Opfern sexueller Gewalt sowie auf deren Schutz, wobei ein koordinierter Ansatz zwischen den verschiedenen beteiligten Behörden angestrebt wird. In formaler Anlehnung an die etablierten Handlungsfelder wurden im Addendum mehrere Massnahmen formuliert, die der Bund und die Kantone weiterverfolgen und in ihrer Bedeutung stärken wollen. 3 Zweck der Bilanz Die Bilanz der Roadmap dient dazu, eine abschliessende Standortbestimmung zu ermöglichen und die Fortschritte bei der Umsetzung der Massnahmen in den Handlungsfeldern der Roadmap gegen häusliche Gewalt und des Addendums «sexuelle Gewalt» aufzuzeigen. 4 Übersicht: Massnahmen und Stand ihrer Umsetzung Der Fortschritt der einzelnen Projekte wird mit folgenden Begriffen dargestellt: • «Abgeschlossen»: Das Projekt ist vollständig umgesetzt. • «Daueraufgabe»: Das Projekt wird regelmässig durchgeführt oder in eine Daueraufgabe überführt. • «In Umsetzung»: Das Projekt befindet sich in Umsetzung. Einzelne Meilensteine oder Teilprojekte können bereits abgeschlossen oder durch neue Meilensteine zur Zielerreichung ergänzt worden sein. • «Sistiert / nicht umgesetzt»: Das Projekt wird nicht realisiert oder ist unterbrochen, bis bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Parlamentsentscheide).

Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt: Bericht 5/33 Massnahme Projekt Verantwortliche Stelle Stand der Arbeiten Handlungsfeld 1: Gemeinsames und koordiniertes Vorgehen 1.1 Koordinationsarbeiten auf nationaler Ebene EBG Daueraufgabe

Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul- Konvention 2022-2026 EBG In Umsetzung, Schlussbilanz geplant per Anfang 2027

Interkantonale Koordination SKHG Daueraufgabe

Runde Tische in den Kantonen SKHG Abgeschlossen Handlungsfeld 2: Präventionsarbeit im Bereich Information, Sensibilisierung und Erziehung 2.1

Finanzhilfen gemäss Verordnung über Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt EBG Daueraufgabe Durchführung einer Informationskampagne gegen häusliche Gewalt mit Fokus auf ältere Personen (NAP IK Nr. 3) SKP Abgeschlossen Information von Fachpersonen zu Stalking nach Trennungen bei Paaren (NAP IK Nr. 27) SKP Abgeschlossen Opferhilfe bekannter machen mit weiteren Kampagnen (NAP IK Nr. 1) SODK Abgeschlossen 2.2 Förderung von Projekten zu Gewaltlosigkeit und Gleichstellung von Mädchen und Jungen in der Schule sowie zur gewaltfreien Erziehung in der Familie (NAP IK Nr. 11) SKHG, SKG, EDK In Umsetzung, Abschluss per Ende 2026 vorgesehen Handlungsfeld 3: Bedrohungsmanagement 3.1

  1. Überarbeitung der Mindeststandards zum Bedrohungsmanagement (NAP IK Nr. 24)

  2. Interkantonaler Erfahrungsaustausch KKPKS, SKP

  3. Abgeschlossen

  4. Daueraufgabe 3.2 Prüfen, ob der Austausch von Informationen oder Personendaten zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden oder Institutionen erleichtert werden muss KKJPD In Umsetzung, Massnahme wird im Rahmen von Massnahme 10.1 umgesetzt Handlungsfeld 4: Technische Mittel 4.1 Studienreise nach Spanien KKJPD Abgeschlossen 4.2 Erwerb und Betrieb einer gemeinsamen Lösung der Mitgliedskantone im Bereich des Electronic Monitoring Verein EM Abgeschlossen

Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt: Bericht 6/33 4.3 Prüfung der Frage, wie die Einführung der elektronischen Überwachung den Opferschutz verbessern kann, unter Berücksichtigung des gesamten Prozesses und unter Einbezug aller betroffenen Akteure zwecks eines wirksamen Schutzkonzepts KKJPD, Verein EM Abgeschlossen, Umsetzung im Rahmen von Massnahme 4.5 4.4 Die Möglichkeit prüfen, die elektronische Überwachung mit anderen Massnahmen, insbesondere mit einem leistungsfähigen Bedrohungsmanagementsystem (Handlungsfeld 3) zu kombinieren und damit die Opfer besser zu schützen KKJPD Abgeschlossen, Umsetzung im Rahmen der weiteren Arbeiten zu Massnahme 4.1 und 4.5 4.5 Durchführung von Pilotprojekten in den Kantonen KKJPD, Verein EM Abgeschlossen 4.6 Prüfung einer Teilfinanzierung der Pilotprojekte durch den Bund Bund Abgeschlossen Handlungsfeld 5: Zentrale Telefonnummer für Opfer von Straftaten 5.1 Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für Opfer SODK Abgeschlossen 5.2 Prüfung einer Teilfinanzierung durch den Bund Bund Abgeschlossen Handlungsfeld 6: Betreuung des Opfers 6.1 Evaluation und Bekanntmachung, ob das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ausreichend und zweckmässig ist (NAP IK Nr. 9) SODK In Umsetzung 6.2 Siehe oben SODK In Umsetzung, Umsetzung im Rahmen von Massnahme 6.1 6.3 Sicherstellung einer a