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title: "Bund und Kantone berichten in der Schweiz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt; Abschluss der Roadmap 2026 angekündigt"
sdDatePublished: "2026-04-28T20:15:00Z"
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Bund und Kantone berichten in der Schweiz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt; Abschluss der Roadmap 2026 angekündigt

Bericht zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt

 BJ-D-D8253501/17

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

27. April 2026
Bericht zur Umsetzung der Roadmap gegen
häusliche und sexuelle Gewalt

2/33
Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt: Bericht
Inhaltsverzeichnis
1
Vorwort ......................................................................................................................... 3
2
Ausgangslage .............................................................................................................. 3
2.1
Strategischer Dialog über häusliche Gewalt und Verabschiedung der
Roadmap 2021 ................................................................................................... 3
2.2
Zwischenbilanz zur Roadmap und Verabschiedung des Addendums
«sexuelle Gewalt» 2023 ..................................................................................... 4
3
Zweck der Bilanz .......................................................................................................... 4
4
Übersicht: Massnahmen und Stand ihrer Umsetzung .............................................. 4
5
Stand der Umsetzung der Handlungsfelder ............................................................. 10
5.1
Handlungsfeld 1: Gemeinsames und koordiniertes Vorgehen .......................... 10
5.2
Handlungsfeld 2: Präventionsarbeit im Bereich Information, Sensibilisierung
und Erziehung .................................................................................................. 11
5.3
Handlungsfeld 3: Bedrohungsmanagement ...................................................... 14
5.4
Handlungsfeld 4: Technische Mittel .................................................................. 15
5.5
Handlungsfeld 5: Zentrale Telefonnummer für Opfer von Straftaten ................. 17
5.6
Handlungsfeld 6: Betreuung des Opfers ........................................................... 19
5.7
Handlungsfeld 7: Schutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind .. 22
5.8
Handlungsfeld 8: Arbeit mit gewaltausübenden Personen ................................ 23
5.9
Handlungsfeld 9: Weiterbildung ........................................................................ 24
5.10
Handlungsfeld 10: Rechtlicher Rahmen zu häuslicher Gewalt .......................... 27
5.11
Handlungsfeld: Sexuelle Gewalt ....................................................................... 28
6
Schlussfolgerungen der politischen Akteure zur Umsetzung der Roadmap und
des Addendums ......................................................................................................... 30
7
Einschätzung der Akteure der Zivilgesellschaft ...................................................... 32

3/33
Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt: Bericht
1
Vorwort
Der Bund und die Kantone haben anlässlich der Zwischenbilanz zur Umsetzung der
Roadmap gegen häusliche Gewalt entschieden, die Roadmap im Jahr 2026 abzuschliessen.
Auf Initiative des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) haben der Bund
und die Kantone daher am 27. April 2026 ein Treffen vereinbart, um fünf Jahre nach
Verabschiedung der Roadmap und drei Jahre nach der Zwischenbilanz eine Bilanz zur
Umsetzung der Roadmap zu ziehen.
Die Bilanz der Roadmap soll einen Rückblick auf die in den letzten Jahren geleisteten
Arbeiten bieten sowie die Entschlossenheit von Bund und Kantonen bekräftigen, gemeinsam
und aktiv den Kampf gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt
weiterzuführen.
Die Umsetzung der Massnahmen der Roadmap erfolgte in enger Koordination mit dem
Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, IK;
SR 0.311.35; NAP IK), der unter der Leitung des Eidgenössischen Departements für Inneres
(EDI) steht und den der Bundesrat im Juni 2022 verabschiedete.
2
Ausgangslage
2.1
Strategischer Dialog über häusliche Gewalt und Verabschiedung der Roadmap
2021
2020 beschloss das EJPD in Zusammenarbeit mit dem EDI einen Strategischen Dialog
«Häusliche Gewalt» zu organisieren. Das EJPD wollte mit dieser Initiative einen Prozess in
Gang setzen, in dem die politischen Akteure von Bund und Kantonen zusammenarbeiten, um
den Kampf gegen häusliche Gewalt zu verstärken und die Sicherheit der Opfer und der
gesamten Bevölkerung zu verbessern. Dabei respektieren der Bund und die Kantone die
Kompetenzaufteilung zwischen sich.
Der Strategische Dialog fand am 30. April 2021 statt; anwesend waren die damalige
Vorsteherin des EJPD Karin Keller-Sutter, eine Delegation der Konferenz der Kantonalen
Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie eine Delegation der
Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Ebenfalls
vertreten waren das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG),
die Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG), die Konferenz der
kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) sowie die Dachorganisation
Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein (DAO).
Die Ergebnisse des Strategischen Dialogs sind in die Roadmap «Häusliche Gewalt»
eingeflossen; diese enthält konkrete Massnahmen zur Beseitigung der identifizierten Mängel.
Mit der Roadmap haben sich Bund und Kantone verpflichtet, die Umsetzung der dort
dargelegten Massnahmen zu unterstützen.
Im Anschluss an den Strategischen Dialog haben die kantonalen Akteure den Wunsch
geäussert, die Umsetzung der Roadmap eng zu begleiten, um den Überblick über die
getroffenen Massnahmen in jedem Handlungsfeld zu wahren. Die beteiligten Akteure
beschlossen daher, ein Monitoring durchzuführen und dessen Ergebnisse zweimal jährlich für
die Sitzungen des Kontaktorgans EJPD-KKJPD-SODK zu traktandieren.
Der Bund und die Kantone nahmen zudem Projekte, die sich aus den Massnahmen der
Roadmap ergeben, in den NAP IK auf.

4/33
Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt: Bericht
2.2
Zwischenbilanz zur Roadmap und Verabschiedung des Addendums «sexuelle
Gewalt» 2023
Am 26. Mai 2023 fand die Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche
Gewalt statt. An diesem Anlass versammelten sich Vertreterinnen und Vertreter von Bund
und Kantonen, um zwei Jahre nach der Verabschiedung der Roadmap eine Zwischenbilanz
der Umsetzung zu ziehen und einen Zwischenbericht zu verabschieden. Die Ergebnisse der
Zwischenbilanz waren positiv. Die Teilnehmenden stellten fest, dass insbesondere in den
drei prioritären Handlungsfeldern des Bedrohungsmanagements, der technischen Mittel
sowie der zentralen Telefonnummer für Opfer von Straftaten erhebliche Fortschritte erzielt
worden sind. Die Teilnehmenden hielten ebenfalls fest, dass die politischen Akteure ihre
Bemühungen insgesamt und insbesondere in bestimmten Handlungsfeldern fortsetzen
müssen.
Zur Verstärkung des Schwerpunkts 3 des NAP IK zu sexualisierter Gewalt wurde zudem die
Roadmap mit dem Addendum «sexuelle Gewalt» ergänzt. Das Addendum fokussiert auf die
Beratung und Begleitung von Opfern sexueller Gewalt sowie auf deren Schutz, wobei ein
koordinierter Ansatz zwischen den verschiedenen beteiligten Behörden angestrebt wird. In
formaler Anlehnung an die etablierten Handlungsfelder wurden im Addendum mehrere
Massnahmen formuliert, die der Bund und die Kantone weiterverfolgen und in ihrer
Bedeutung stärken wollen.
3
Zweck der Bilanz
Die Bilanz der Roadmap dient dazu, eine abschliessende Standortbestimmung zu
ermöglichen und die Fortschritte bei der Umsetzung der Massnahmen in den
Handlungsfeldern der Roadmap gegen häusliche Gewalt und des Addendums «sexuelle
Gewalt» aufzuzeigen.
4
Übersicht: Massnahmen und Stand ihrer Umsetzung
Der Fortschritt der einzelnen Projekte wird mit folgenden Begriffen dargestellt:
• «Abgeschlossen»: Das Projekt ist vollständig umgesetzt.
• «Daueraufgabe»: Das Projekt wird regelmässig durchgeführt oder in eine Daueraufgabe
überführt.
• «In Umsetzung»: Das Projekt befindet sich in Umsetzung. Einzelne Meilensteine oder
Teilprojekte können bereits abgeschlossen oder durch neue Meilensteine zur
Zielerreichung ergänzt worden sein.
• «Sistiert / nicht umgesetzt»: Das Projekt wird nicht realisiert oder ist unterbrochen, bis
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Parlamentsentscheide).

Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt: Bericht
5/33
Massnahme Projekt
Verantwortliche
Stelle
Stand der Arbeiten
Handlungsfeld 1: Gemeinsames und koordiniertes Vorgehen
1.1
Koordinationsarbeiten auf nationaler Ebene
EBG
Daueraufgabe

Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-
Konvention 2022-2026
EBG
In Umsetzung, Schlussbilanz geplant
per Anfang 2027

Interkantonale Koordination
SKHG
Daueraufgabe

Runde Tische in den Kantonen
SKHG
Abgeschlossen
Handlungsfeld 2: Präventionsarbeit im Bereich Information, Sensibilisierung und Erziehung
2.1

Finanzhilfen gemäss Verordnung über Massnahmen zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt
EBG
Daueraufgabe
Durchführung einer Informationskampagne gegen häusliche
Gewalt mit Fokus auf ältere Personen (NAP IK Nr. 3)
SKP
Abgeschlossen
Information von Fachpersonen zu Stalking nach Trennungen
bei Paaren (NAP IK Nr. 27)
SKP
Abgeschlossen
Opferhilfe bekannter machen mit weiteren Kampagnen (NAP
IK Nr. 1)
SODK
Abgeschlossen
2.2
Förderung von Projekten zu Gewaltlosigkeit und
Gleichstellung von Mädchen und Jungen in der Schule sowie
zur gewaltfreien Erziehung in der Familie (NAP IK Nr. 11)
SKHG, SKG, EDK
In Umsetzung, Abschluss per Ende
2026 vorgesehen
Handlungsfeld 3: Bedrohungsmanagement
3.1
1. Überarbeitung der Mindeststandards zum
Bedrohungsmanagement (NAP IK Nr. 24)
2. Interkantonaler Erfahrungsaustausch
KKPKS, SKP
1. Abgeschlossen

2. Daueraufgabe
3.2
Prüfen, ob der Austausch von Informationen oder
Personendaten zwischen den verschiedenen zuständigen
Behörden oder Institutionen erleichtert werden muss
KKJPD
In Umsetzung, Massnahme wird im
Rahmen von Massnahme 10.1
umgesetzt
Handlungsfeld 4: Technische Mittel
4.1
Studienreise nach Spanien
KKJPD
Abgeschlossen
4.2
Erwerb und Betrieb einer gemeinsamen Lösung der
Mitgliedskantone im Bereich des Electronic Monitoring
Verein EM
Abgeschlossen

Zwischenbilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche Gewalt: Bericht
6/33
4.3
Prüfung der Frage, wie die Einführung der elektronischen
Überwachung den Opferschutz verbessern kann, unter
Berücksichtigung des gesamten Prozesses und unter
Einbezug aller betroffenen Akteure zwecks eines wirksamen
Schutzkonzepts
KKJPD, Verein EM
Abgeschlossen, Umsetzung im
Rahmen von Massnahme 4.5
4.4
Die Möglichkeit prüfen, die elektronische Überwachung mit
anderen Massnahmen, insbesondere mit einem
leistungsfähigen Bedrohungsmanagementsystem
(Handlungsfeld 3) zu kombinieren und damit die Opfer besser
zu schützen
KKJPD
Abgeschlossen, Umsetzung im
Rahmen der weiteren Arbeiten zu
Massnahme 4.1 und 4.5
4.5
Durchführung von Pilotprojekten in den Kantonen
KKJPD, Verein EM
Abgeschlossen
4.6
Prüfung einer Teilfinanzierung der Pilotprojekte durch den
Bund
Bund
Abgeschlossen
Handlungsfeld 5: Zentrale Telefonnummer für Opfer von Straftaten
5.1
Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für Opfer
SODK
Abgeschlossen
5.2
Prüfung einer Teilfinanzierung durch den Bund
Bund
Abgeschlossen
Handlungsfeld 6: Betreuung des Opfers
6.1
Evaluation und Bekanntmachung, ob das Angebot für
gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ausreichend und
zweckmässig ist (NAP IK Nr. 9)
SODK
In Umsetzung
6.2
Siehe oben
SODK
In Umsetzung, Umsetzung im Rahmen
von Massnahme 6.1
6.3
Sicherstellung einer a