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title: "CDU-Stadtratsfraktion und SPD-Fraktion Halle (Saale) ändern Maßnahmenplan zur Umsetzung des SV Infrastruktur und Klimaneutralität; Mai 2026 Nachtraghaushalt vorgesehen"
sdDatePublished: "2026-04-28T19:00:00Z"
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  - "Halle (Saale)"
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CDU-Stadtratsfraktion und SPD-Fraktion Halle (Saale) ändern Maßnahmenplan zur Umsetzung des SV Infrastruktur und Klimaneutralität; Mai 2026 Nachtraghaushalt vorgesehen

Beschlussvorlage

Änderungsantrag

Beratungsfolge
Termin
Status
Stadtrat
29.04.2026
öffentlich
Entscheidung

Betreff:
Änderungsantrag der CDU-Stadtratsfraktion und der SPD-Fraktion Stadt
Halle (Saale) zum Änderungsbeschluss zum Grundsatzbeschluss zur
Umsetzung des Sondervermögens des Bundes Infrastruktur und
Klimaneutralität in der Stadt Halle (Saale) vom 25.03.2026

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt den geänderten Maßnahmenplan „Investitionsprojekte
der Stadt Halle (Saale) zur Umsetzung des Sondervermögens des Bundes
Infrastruktur und Klimaneutralität“ gemäß Anlage 1.

1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die Maßnahmen aus dem
Grundsatzbeschluss vom 25.03.2026 (VIII/2026/02213), deren Umsetzungsbeginn für
die Jahre 2026 und 2027 geplant ist, in der Investitionsplanung abzubilden und dem
Stadtrat die erforderliche Nachtraghaushaltssatzung in seiner Sitzung im Mai 2026
zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die von Beschlusspunkt 1.
umfassten Investitionsprojekte umgehend bei der zuständigen Investitionsbank
des Landes Sachsen-Anhalt anzuzeigen und umzusetzen.

3. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die folgenden
Maßnahmenpakete des Maßnahmenplanes des Änderungsbeschlusses
(VIII/2026/02538) mit konkreten, bei der Investitionsbank anzeigbaren Vorhaben
zu untersetzen, weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Ergebnisse
planerisch im Maßnahmenplan abzubilden:

Nr. 17 Verkehrsinfrastruktur: Stadtgebiet Süd Erneuerung (Paket 1)
Nr. 18 Verkehrsinfrastruktur: Stadtgebiet Ost Erneuerung (Paket 2)
Nr. 19 Verkehrsinfrastruktur: Stadtgebiet Nord Erneuerung (Paket 3)
Nr. 20 Verkehrsinfrastruktur: Stadtgebiet West Erneuerung (Paket 4)
TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/02629
Datum:
28.04.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto:
Verfasser:
Bernstiel, Christoph
Plandatum:

Nr. 42 (neu) Bildungsinfrastruktur: Verfügungsfonds für Schulen zur Sanierung
von Sanitäranlagen

4. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die folgenden Maßnahmen des
Maßnahmenplanes des Änderungsbeschlusses (VIII/2026/02538) hinsichtlich
ihrer Realisierbarkeit innerhalb des Förderzeitraums (§ 4 LuKIFG) zu
überprüfen, Fördermöglichkeiten zu eruieren (GRW-Mittel, Förderung
Radverkehrsinfrastruktur o.ä.) und die Ergebnisse planerisch im
Maßnahmenplan abzubilden:

Nr. 41 (neu) Verkehrsinfrastruktur: Verlängerung der Europachaussee bis zur B
91
Nr. 43 (neu) Verkehrsinfrastruktur: Herstellung eines straßenbegleitenden Geh-
und Radweges entlang der Salzmünder Straße/Heidestraße inkl. notwendigem
Straßenausbau

5. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die folgende Maßnahme des
Maßnahmenplanes des Änderungsbeschlusses (VIII/2026/02538) hinsichtlich
des tatsächlichen Investitionsbedarfes zu überprüfen, Fördermöglichkeiten zu
eruieren (energetische Gebäudesanierung o.ä.) und die Ergebnisse planerisch
im Maßnahmenplan abzubilden:

Nr. 44 (neu) Sanierung Kultureinrichtung Sicherung Künstlerhaus 188 (Heizung,
Lüftung, Sanitär, Elektrik)

6. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die Ergebnisse der
Beschlusspunkte 3 bis 5 in Form eines überarbeiteten Änderungsbeschlusses
in seiner Sitzung im August 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen und
fortfolgend in die Investitionsplanung für die Jahre 2027 ff. einzuarbeiten.

gez.
gez.
Christoph Bernstiel
Eric Eigendorf
Fraktionsvorsitzender
Fraktionsvorsitzender
CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale)
SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)

Begründung:

Es ist zu begrüßen, dass der Bundesgesetzgeber erkennbar die Absicht verfolgt, eine
Kofinanzierung von Mitteln des Sondervermögens des Bundes Infrastruktur und
Klimaneutralität (SV) mit herkömmlichen Förderprogrammen zu ermöglichen. Hierzu
steht eine entsprechende Initiative im Raum (siehe ÄA der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Infrastruktur-
Zukunftsgesetzes“, Ausschussdrucksache 21(15)59 vom 12.03.2026) Eine
entsprechende Gesetzgebung würde die Einsatzmöglichkeiten der Mittel aus dem
Sondervermögen für unsere Stadt beträchtlich erweitern.
Insofern ist es begründet, dass die Verwaltung mit ihrem Antrag VIII/2026/02538
angesichts dieser avisierten Änderung des LuKIFG (neuer § 4a Mittelverwendung zur
Erbringung von Eigenanteilen und bei Doppelförderungsverboten) mit ihrem Antrag
VIII/2026/02538 versucht,) den Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 25.03.2026 in
einer Weise fortzuschreiben, der die „Hebelwirkung“ des SV (Nutzung von
Fördermitteln) nutzen kann und damit die Akquisition weiterer Mittel für dringend
benötigte Investitionen in der Stadt Halle (Saale) ermöglicht.

Noch sind die Gesetzesänderungen aber nicht beschlossen. Zudem weist die mit dem
Änderungsbeschluss vorgelegte Maßnahmenliste keinerlei neu (planerisch)
akquirierte Fördermittel aus.
Deshalb schlagen die Antragsteller vor, den Änderungsbeschluss anzupassen,
Maßnahmepakete zu konkretisieren, weitere Fördermöglichkeiten zu eruieren und die
Ergebnisse in Form eines 1. Änderungsbeschlusses zum Grundsatzbeschluss vom
25.03.2026 im August 2026 zu beschließen.

Zu 1. und 2.:
-
Zentrale Ziele des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität i. V m.
dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes sind die
Behebung von Infrastrukturdefiziten sowie Stärkung von Wirtschaft und
Klimaschutz. Die Mittel sollen deshalb zeitnah in wichtige Projekte vor Ort
investiert werden. Wichtige und prioritäre Projekte und Maßnahmen der Stadt,
die bereits vom Stadtrat beschlossen wurden, müssen deshalb umgehend im
Haushaltsplan verankert, gegenüber der Investitionsbank angezeigt und in der
Folge zügig umgesetzt werden.

Zu 3.:
-
Durch das SV können nur konkrete Vorhaben gefördert werden; ebenso können
nur konkrete Maßnahmen im HH-Plan abgebildet werden
-
Deshalb ist es erforderlich, dass diese Maßnahmenpakete inhaltlich und
(finanz)planerisch untersetzt und konkretisiert werden, damit sie bei der IB
angezeigt und in der Folge durch die Stadt umgesetzt werden können
-
Parallel soll die Verwaltung die avisierte Gesetzesänderungen zum Anlass
nehmen, Fördermöglichkeiten (von EU, Bund und Land) zu prüfen und diese im
Maßnahmenplan abzubilden.

Zu 4.:
-
Die Maßnahmen Nr. 41 (neu) Verkehrsinfrastruktur: Verlängerung der
Europachaussee bis zur B 91 sowie Nr. 43 (neu) Verkehrsinfrastruktur:
Herstellung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der
Salzmünder Straße/Heidestraße inkl. notwendigem Straßenausbau sind für die
hallesche (Rad-)Verkehrsinfrastruktur zentrale Vorhaben (Anbindung der
Wirtschaft an (über)regionale Verkehrsinfrastruktur; Stärkung
Wirtschaftsstandort Ammendorf; sichere Radverkehrsanbindung der
städtischen Randlagen usw.).
-
Diese Maßnahmen entsprechen den Zielstellungen des Sondervermögens
-
Es muss sichergestellt werden, dass die Maßnahmen auch im Förderzeitraum
realisiert werden können
-
Parallel soll die Verwaltung die avisierte Gesetzesänderungen zum Anlass
nehmen, Fördermöglichkeiten (von EU, Bund und Land) zu prüfen und diese im
Maßnahmenplan abzubilden.

Zu 5.:
-
Auch wenn die Maßnahme Nr. 44 (neu) Sanierung Kultureinrichtung Sicherung
Künstlerhaus 188 (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrik) als ein Vorhaben zur
Stärkung und Sicherung einer für die Stadt wichtigen kulturellen Einrichtung
gelten kann, muss.
-
zunächst der tatsächliche Bedarf eruiert werden.
-
Parallel soll die Verwaltung die avisierte Gesetzesänderungen zum Anlass
nehmen, Fördermöglichkeiten (von EU, Bund und Land) zu prüfen und diese im
Maßnahmenplan abzubilden.

Zu 6.:
-
Die Ergebnisse (Konkretisierung, Fördermöglichkeiten, finanzielle
Auswirkungen, Umsetzungszeitraum) müssen im Rahmen eines 1.
Änderungsbeschlusses zum Grundsatzbeschluss vom Stadtrat beschlossen
werden. Die Beschlussfassung ist zeitnah erforderlich, damit die Maßnahmen
des geänderten Maßnahmenplanes fortfolgend in den Haushaltsplan 2027 ff.
eingearbeitet werden können.