CDU-Stadtratsfraktion und SPD-Fraktion Halle (Saale) ändern Maßnahmenplan zur Umsetzung des SV Infrastruktur und Klimaneutralität; Mai 2026 Nachtraghaushalt vorgesehen Beschlussvorlage Änderungsantrag Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 29.04.2026 öffentlich Entscheidung Betreff: Änderungsantrag der CDU-Stadtratsfraktion und der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zum Änderungsbeschluss zum Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Sondervermögens des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität in der Stadt Halle (Saale) vom 25.03.2026 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt den geänderten Maßnahmenplan „Investitionsprojekte der Stadt Halle (Saale) zur Umsetzung des Sondervermögens des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität“ gemäß Anlage 1. 1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die Maßnahmen aus dem Grundsatzbeschluss vom 25.03.2026 (VIII/2026/02213), deren Umsetzungsbeginn für die Jahre 2026 und 2027 geplant ist, in der Investitionsplanung abzubilden und dem Stadtrat die erforderliche Nachtraghaushaltssatzung in seiner Sitzung im Mai 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die von Beschlusspunkt 1. umfassten Investitionsprojekte umgehend bei der zuständigen Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt anzuzeigen und umzusetzen. 3. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die folgenden Maßnahmenpakete des Maßnahmenplanes des Änderungsbeschlusses (VIII/2026/02538) mit konkreten, bei der Investitionsbank anzeigbaren Vorhaben zu untersetzen, weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Ergebnisse planerisch im Maßnahmenplan abzubilden: Nr. 17 Verkehrsinfrastruktur: Stadtgebiet Süd Erneuerung (Paket 1) Nr. 18 Verkehrsinfrastruktur: Stadtgebiet Ost Erneuerung (Paket 2) Nr. 19 Verkehrsinfrastruktur: Stadtgebiet Nord Erneuerung (Paket 3) Nr. 20 Verkehrsinfrastruktur: Stadtgebiet West Erneuerung (Paket 4) TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02629 Datum: 28.04.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Bernstiel, Christoph Plandatum: Nr. 42 (neu) Bildungsinfrastruktur: Verfügungsfonds für Schulen zur Sanierung von Sanitäranlagen 4. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die folgenden Maßnahmen des Maßnahmenplanes des Änderungsbeschlusses (VIII/2026/02538) hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit innerhalb des Förderzeitraums (§ 4 LuKIFG) zu überprüfen, Fördermöglichkeiten zu eruieren (GRW-Mittel, Förderung Radverkehrsinfrastruktur o.ä.) und die Ergebnisse planerisch im Maßnahmenplan abzubilden: Nr. 41 (neu) Verkehrsinfrastruktur: Verlängerung der Europachaussee bis zur B 91 Nr. 43 (neu) Verkehrsinfrastruktur: Herstellung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der Salzmünder Straße/Heidestraße inkl. notwendigem Straßenausbau 5. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die folgende Maßnahme des Maßnahmenplanes des Änderungsbeschlusses (VIII/2026/02538) hinsichtlich des tatsächlichen Investitionsbedarfes zu überprüfen, Fördermöglichkeiten zu eruieren (energetische Gebäudesanierung o.ä.) und die Ergebnisse planerisch im Maßnahmenplan abzubilden: Nr. 44 (neu) Sanierung Kultureinrichtung Sicherung Künstlerhaus 188 (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrik) 6. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die Ergebnisse der Beschlusspunkte 3 bis 5 in Form eines überarbeiteten Änderungsbeschlusses in seiner Sitzung im August 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen und fortfolgend in die Investitionsplanung für die Jahre 2027 ff. einzuarbeiten. gez. gez. Christoph Bernstiel Eric Eigendorf Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) Begründung: Es ist zu begrüßen, dass der Bundesgesetzgeber erkennbar die Absicht verfolgt, eine Kofinanzierung von Mitteln des Sondervermögens des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität (SV) mit herkömmlichen Förderprogrammen zu ermöglichen. Hierzu steht eine entsprechende Initiative im Raum (siehe ÄA der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Infrastruktur- Zukunftsgesetzes“, Ausschussdrucksache 21(15)59 vom 12.03.2026) Eine entsprechende Gesetzgebung würde die Einsatzmöglichkeiten der Mittel aus dem Sondervermögen für unsere Stadt beträchtlich erweitern. Insofern ist es begründet, dass die Verwaltung mit ihrem Antrag VIII/2026/02538 angesichts dieser avisierten Änderung des LuKIFG (neuer § 4a Mittelverwendung zur Erbringung von Eigenanteilen und bei Doppelförderungsverboten) mit ihrem Antrag VIII/2026/02538 versucht,) den Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 25.03.2026 in einer Weise fortzuschreiben, der die „Hebelwirkung“ des SV (Nutzung von Fördermitteln) nutzen kann und damit die Akquisition weiterer Mittel für dringend benötigte Investitionen in der Stadt Halle (Saale) ermöglicht. Noch sind die Gesetzesänderungen aber nicht beschlossen. Zudem weist die mit dem Änderungsbeschluss vorgelegte Maßnahmenliste keinerlei neu (planerisch) akquirierte Fördermittel aus. Deshalb schlagen die Antragsteller vor, den Änderungsbeschluss anzupassen, Maßnahmepakete zu konkretisieren, weitere Fördermöglichkeiten zu eruieren und die Ergebnisse in Form eines 1. Änderungsbeschlusses zum Grundsatzbeschluss vom 25.03.2026 im August 2026 zu beschließen. Zu 1. und 2.: - Zentrale Ziele des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität i. V m. dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes sind die Behebung von Infrastrukturdefiziten sowie Stärkung von Wirtschaft und Klimaschutz. Die Mittel sollen deshalb zeitnah in wichtige Projekte vor Ort investiert werden. Wichtige und prioritäre Projekte und Maßnahmen der Stadt, die bereits vom Stadtrat beschlossen wurden, müssen deshalb umgehend im Haushaltsplan verankert, gegenüber der Investitionsbank angezeigt und in der Folge zügig umgesetzt werden. Zu 3.: - Durch das SV können nur konkrete Vorhaben gefördert werden; ebenso können nur konkrete Maßnahmen im HH-Plan abgebildet werden - Deshalb ist es erforderlich, dass diese Maßnahmenpakete inhaltlich und (finanz)planerisch untersetzt und konkretisiert werden, damit sie bei der IB angezeigt und in der Folge durch die Stadt umgesetzt werden können - Parallel soll die Verwaltung die avisierte Gesetzesänderungen zum Anlass nehmen, Fördermöglichkeiten (von EU, Bund und Land) zu prüfen und diese im Maßnahmenplan abzubilden. Zu 4.: - Die Maßnahmen Nr. 41 (neu) Verkehrsinfrastruktur: Verlängerung der Europachaussee bis zur B 91 sowie Nr. 43 (neu) Verkehrsinfrastruktur: Herstellung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der Salzmünder Straße/Heidestraße inkl. notwendigem Straßenausbau sind für die hallesche (Rad-)Verkehrsinfrastruktur zentrale Vorhaben (Anbindung der Wirtschaft an (über)regionale Verkehrsinfrastruktur; Stärkung Wirtschaftsstandort Ammendorf; sichere Radverkehrsanbindung der städtischen Randlagen usw.). - Diese Maßnahmen entsprechen den Zielstellungen des Sondervermögens - Es muss sichergestellt werden, dass die Maßnahmen auch im Förderzeitraum realisiert werden können - Parallel soll die Verwaltung die avisierte Gesetzesänderungen zum Anlass nehmen, Fördermöglichkeiten (von EU, Bund und Land) zu prüfen und diese im Maßnahmenplan abzubilden. Zu 5.: - Auch wenn die Maßnahme Nr. 44 (neu) Sanierung Kultureinrichtung Sicherung Künstlerhaus 188 (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrik) als ein Vorhaben zur Stärkung und Sicherung einer für die Stadt wichtigen kulturellen Einrichtung gelten kann, muss. - zunächst der tatsächliche Bedarf eruiert werden. - Parallel soll die Verwaltung die avisierte Gesetzesänderungen zum Anlass nehmen, Fördermöglichkeiten (von EU, Bund und Land) zu prüfen und diese im Maßnahmenplan abzubilden. Zu 6.: - Die Ergebnisse (Konkretisierung, Fördermöglichkeiten, finanzielle Auswirkungen, Umsetzungszeitraum) müssen im Rahmen eines 1. Änderungsbeschlusses zum Grundsatzbeschluss vom Stadtrat beschlossen werden. Die Beschlussfassung ist zeitnah erforderlich, damit die Maßnahmen des geänderten Maßnahmenplanes fortfolgend in den Haushaltsplan 2027 ff. eingearbeitet werden können. --- Source: https://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=336882&type=do& sdDatePublished: 2026-04-28T19:00:00Z Topics: government budget, infrastructure projects, education policy, cultural policy, transport Locations: Halle (Saale)