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title: "Stadtrat Halle; ändert Baubeschluss VII/2020/01116 und Realisierung der GRW-Maßnahme Elsterradweg Am Hohen Ufer; GRW-Förderung 88% bestätigt"
sdDatePublished: "2026-04-28T21:01:00Z"
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  - "Halle (Saale)"
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Stadtrat Halle; ändert Baubeschluss VII/2020/01116 und Realisierung der GRW-Maßnahme Elsterradweg Am Hohen Ufer; GRW-Förderung 88% bestätigt

Beschlussvorlage

Beschlussvorlage

Beratungsfolge
Termin
Status
Ausschuss für
Planungsangelegenheiten und
Stadtentwicklung

12.05.2026
öffentlich
Vorberatung

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und
Ordnung
21.05.2026
öffentlich
Vorberatung

Ausschuss für städtische
Bauangelegenheiten und Vergaben
26.05.2026
öffentlich
Vorberatung

Stadtrat
27.05.2026
öffentlich
Entscheidung

Betreff:
Änderung des Baubeschlusses VII/2020/01116 GRW-Maßnahme
Elsterradweg Am Hohen Ufer

Beschlussvorschlag:

1.
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Baubeschlusses VII/2020/01116 und die
bauliche Realisierung der GRW-Maßnahme Elsterradweg Am Hohen Ufer auf einer
Länge von ca. 1500 m mit fortgeschriebenen Gesamtkosten in Höhe von 2.710.070,00
Euro.

2.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Investitionshaushaltes.

René Rebenstorf
Beigeordneter

TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/02498
Datum:
24.03.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto: 5810220/6600.1030
Verfasser:
FB Mobilität
Plandatum:

2

Darstellung finanzielle Auswirkungen
Für Beschlussvorlagen und Anträge der Fraktionen

Finanzielle Auswirkungen
Aktivierungspflichtige Investition

 ja
 ja

 nein
 nein

Ergebnis Prüfung kostengünstigere Alternative
 Es wurden Fördermittel über das Programm „Gemeinschafstaufgabe Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur – Tourismus“ beantragt und zugesagt. Ein Bewilligungsbescheid liegt vor. Die
Förderquote liegt bei 88 %. Andere Fördermittel stehen nicht zur Verfügung.

Folgen bei Ablehnung
Die Maßnahme ist Bestandteil eines Gesamtpakets zur Förderung der touristischen und
wassertouristischen Infrastruktur der Stadt Halle, das neben dem Ausbau des Saale- und
Elsterradwegs auch die Errichtung anderer, begleitender Infrastruktur und den Neubau der Saalepforte
am Zoo beinhaltet. Der Gesamtwertumfang liegt bei ca. 32 Mio Euro. Die Förderzusage ist u.a. an den
Nachweis eines Durchführungsbeschlusses gebunden. Bei Nichteinhaltung oder Nichtumsetzung von
Einzelmaßnahmen wäre unter Umständen die Förderwürdigkeit des Gesamtpakets oder die Höhe der
Förderquote in Frage gestellt. Bereits verausgabte Planungsmittel sowie die Kosten der bereits
durchgeführten Vorleistungen wären dann mit einem höheren Eigenanteil oder zu 100 % über
Eigenmittel der Stadt zu finanzieren.

A Haushaltswirksamkeit HH-Jahr ff.

Jahr
Höhe (Euro)
Wo veranschlagt
(Produkt/Projekt)

Ergebnisplan
Ertrag (gesamt)
      

     
      
      
      
      
      
Aufwand
(gesamt)
      

     
      
Finanzplan
Einzahlungen
(gesamt)
 2027
 2028
 2029

706.100,00
 1.228.200,00

473.000,00
      
 8.54101108.705
      
Auszahlungen
(gesamt)
2018-2025
2025 HHR
 2026
 2027
 2028
 2029

168.370,73

269.600,00

720.000,00

880.200,00

11.000,00
      
      
 8.54101108.700
      
      

3

B Folgekosten (Stand:      
ab Jahr
Höhe
(jährlich,
Euro)
Wo veranschlagt
(Produkt/Projekt)
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ertrag (gesamt)
      

     
      
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
 2028
 2028
      

7.522,00

4.122,00

     
 1.54101/52210100
 1.55102/52210800
      
Aufwand
(jährliche
Abschreibungen)
      

     
      

Auswirkungen auf den Stellenplan
 ja
 nein
Wenn ja, Stellenerweiterung:      

Stellenreduzierung:      

Familienverträglichkeit:
 ja

Gleichstellungsrelevanz:
 ja

Klimawirkung:
 positiv
 keine
 negativ

Der Neubau des Radwegs am Hohen Ufer dient der Förderung der Radverkehrsinfrastruktur
und damit der klimafreundlichen Mobilität.
Die
durch
die
Maßnahme
verursachten
Eingriffe
werden
durch
geeignete
Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgeglichen.

Haushaltskonsolidierungsrelevant
 ja
 nein

Erläuterung:
 Die Maßnahme kann durch Fördermittel aus dem Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - Vorhaben: „Ergänzung und Verbesserung der touristi-
schen
und
wassertouristischen
Infrastruktur
in
Halle
(Saale)“
finanziert
werden.
Andere
Fördermittelquel-len stehen nicht zur Verfügung. Wird das Vorhaben nicht entsprechend umgesetzt,
muss die Stadt die bereits getätigten Ausgaben eigenmittelmäßig selber tragen. Darüber hinaus wird
die Förderfähigkeit des Gesamtmaßnahmenpakets gefährdet, wodurch ggf. auch die bereits
verausgabten Kosten der anderen Einzelprojekte durch Eigenmittel substituiert werden müssen.

4

Zusammenfassende Sachdarstellung und Begründung
GRW-Maßnahme – Elsterradweg Am Hohen Ufer
Änderung Baubeschluss

Der
GRW-Förderantrag
zielt
darauf
ab,
das
touristische
Potenzial
der
Stadt
weiterzuentwickeln und die touristische Infrastruktur auszubauen. Ein Maßnahme-
Schwerpunkt liegt auf dem weiteren Ausbau der touristischen Radwege im Stadtgebiet. Mit
den bewilligten Fördermitteln kann der Ausbau sowohl des Saale- als auch des Elster-
Radwanderweges im gesamten Stadtgebiet vorangetrieben werden.

Der Elsterradwanderweg, der von seiner Quelle an der tschechischen Grenze bis zur
Mündung in die Saale ca. 250 km Streckenlänge umfasst, endet im Stadtgebiet. Der
hallesche Abschnitt umfasst ca. 7 km. Im Bestand wird der Elsterweg beinahe ausschließlich
entlang von Straßen geführt, meist ohne separate Abgrenzung und teilweise in einem
schlechten Ausbauzustand. Beim Elsterradweg liegt das Ziel der Antragstellung darin, die
Trassenführung überhaupt erst einmal in Flussnähe zu verlagern und den Weg
abschnittsweise in landschaftlich reizvolle Bereiche in Ufernähe zu führen

Im Abschnitt Am Hohen Ufer soll der Elsterradweg deshalb, beginnend am Ortsteil Beesen
an der Straße Am Wasserwerk ca. 1.550 m entlang des Ufers bis zur Röpziger Brücke bzw.
zum Eierweg geführt werden. Mit der geplanten Trassierung wird der Radweg in den
Uferbereich verlagert und autofrei geführt. Die Trasse soll für Radfahrende in beide
Richtungen befahrbar sein. Die verursachte Versiegelung wird an anderer Stelle im
Stadtgebiet wieder ausgeglichen. Die Fällung eines Baumes, welcher durch die
Baumschutzsatzung geschützt ist, wird notwendig und vor Ort durch Neupflanzungen
ausgeglichen. Des Weiteren gehen Waldflächen verloren, die in Abstimmung mit dem
Fachbereich Umwelt nördlich des Osendorfer Sees wieder hergestellt werden.

Die Änderung des Baubeschlusses VII/2020/01116 vom 27.05.2020 wird auf Grund
gestiegener
Kosten
infolge
der
ersten
Ausschreibungsergebnisse,
der
Baupreisfortschreibung für die noch ausstehenden Leistungen und einer entsprechenden
Anpassung der Planungshonorare erforderlich.

1
Anlass der Planung/Entwicklungsziele

Ziel ist es, die für die touristische Entwicklung relevanten und überregional bedeutsamen
Flussradwanderwege an Elster und Saale durchgängig im gesamten Stadtgebiet auf einen
einheitlichen, sicheren und funktionsfähigen Ausbaustandard zu heben und abschnittsweise
auf ufernahe und möglichst autofreie Trassen zu verlagern. Im Stadtgebiet konnten in den
letzten Jahren zwar bereits einige Trassenabschnitte saniert und ausgebaut werden, nach
wie vor gibt es aber auch qualitativ stark abfallende Wegebereiche, die sowohl im Hinblick
auf Attraktivität und Nutzungsfreundlichkeit, vor allem aber aufgrund ihres Zustandes
problematisch sind.
Für den Elsterradweg trifft dies u. a. auf den Streckenabschnitt zwischen dem OT Beesen
Am Wasserwerk und der Röpziger Brücke zu. Die derzeitige Trassenführung des
Elsterradweges erfolgt südlich des Wohngebietes, an der Straße Am Hohen Ufer auf einem
Plateau und wird dann Richtung Nord-Westen über die stark befahrene Kaiserslauterer
Straße geleitet, wo der Radweg am Kreisverkehr Eierweg endet und auf den
Saaleradwanderweg aufbindet. Die Elster ist im gesamten Abschnitt nicht sicht- und
erlebbar.

5
Südlich der vorhandenen Trasse führt jedoch der im Rad- und Wanderstadtplan Halle
(Saale) verzeichnete Saale-Wanderweg als weitgehend unbefestigter Trampelpfad am Ufer
der Weißen Elster- bzw. Saale entlang, teilweise durch Auwaldgebiet. Der Elsterradweg soll
auf diese ufernahe und autofreie Trasse verlagert werden. Die neue Trassenführung ist auch
Bestandteil des im Februar 2020 vom Stadtrat beschlossenen Umsetzungsplans zur
Radverkehrskonzeption der Stadt Halle (Saale).

2
Entwurfslösung

Der vorhandene Trampelpfad soll entlang des nördlichen Ufers parallel zu Elster und Saale
zwischen dem OT Beesen Am Wasserwerk und der Röpziger Brücke in einer Breite von
2,50 m als Asphaltweg gemäß ZTV-Asphalt-StB 07 grundhaft ausgebaut werden. Der
Aufbau erfolgt nach RStO 12, Tafel 4, Zeile 1 in der Belastungsklasse BK 0,3. Es wird die
Frostempfindlichkeitsklasse 3 zu Grunde gelegt.

  3 cm Asphaltdecke AC 5DL
23 cm Asphalttragschicht AC 32 TN
15 cm HGT nach ZTV – Beton, Planumsbreite 3,60 m
(tragfähigkeitsverbessernde Maßnahme im Planum gemäß Vorgabe
geotechnischer Bericht)

Radfahrende können die Trasse in beiden Richtungen befahren.
Der Höhenunterschied zur Straße Am Wasserwerk wird über eine Rampe überwunden und
mit einem Geländer von 1,30 m Höhe gesichert. Aufgrund der Verbreiterung des hier
vorhandenen Gartenwegs auf 2,50 m müssen die Einfriedungen und Zugänge zu den Gärten
(Tore) auf einer Länge von 70 m versetzt und erneuert werden. Die Pächter sind darüber
informiert.
Das Bankett wird in Schotterrasen ausgebildet. Die Entwässerung erfolgt oberflächig über
ein Seitengefälle von ca. 2,5 % in das wegbegleitende Bankett. Entlang der Gartenanlage
wird der Weg über eine Betonmulde entwässert und in die Grünfläche geführt.
Aufgrund der vorhandenen Topografie (teilweise steile Uferbereiche und landseitige
Steilhänge mit Bepflanzung) ist die Trassenführung bereits vorgegeben. Aus- und Einbau
erfolgen vor Kopf. An vier Engstellen sind Ufersicherungen erforderlich.
An drei Stellen des Radweges werden Bänke aufgestellt. Eine Beleuchtung des Radweges
ist nicht vorgesehen.

Die
Genehmigung
der
Trassenänderung
des
Elsterradweges
durch
das
Landesverwaltungsamt liegt vor.

Die bestehende Gashochdruckleitung der Energieversorgung Halle Netz GmbH unterhalb
der Wegetrasse ist derzeit nicht in Betrieb, soll aber für eine spätere Nutzung im Erdreich
verbleiben
und
ist
im
Rahmen
der
Maßnahme
zu
schützen.
Bedingt durch die räumliche Nähe zu den Natura 2000 Schutzgebieten wurde die
Eingriffsverträglichkeit
der
Maßnahme
in
einer
Vorprüfung
untersucht
und
ein
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet. Insbesondere die Auswirkungen auf Brutvögel,
Fledermäuse, Fischotter, Biber, Fische und Zauneidechsen wurden hierbei geprüft. Das
Ergebnis der FFH-Vorprüfung zeigte, dass der direkte Eingriffsbereich des Radwegebereichs
im Wesentlichen außerhalb der Gebietsgrenzen der Natura 2000 Gebiete liegt. Lediglich die
punktuell erforderlichen Ufersicherungen befinden sich innerhalb der Gebietsgrenzen. Da
keine
erheblichen
Beeinträchtigungen
von
Erhaltungszielen
des
europäischen
Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ zu erwarten sind, war eine weiterführende FFH-
Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.

6
Die Auswirkungen des Radwegneubaus auf die vorhandene Bepflanzung und deren
Ausgleichsmöglichkeiten wurden in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ermittelt und im
Baubeschluss VII/2020/01116 vom 27.05.2020 behandelt und beschlossen.

Schutzmaßnahmen,
wie
die
Vergrämung
von
Zauneidechsen
einschließlich
des
erforderlichen Zaunbaus sowie das Anbringen Nistkästen wurden bereits im Vorfeld
umgesetzt und realisiert. Die notwendigen Fällungen und die Freimachung der Trasse
erfolgten im Winter 2025/2026.

3
Anlass der Beschlussänderung / Finanzierung

Der modifizierte Baubeschluss umfasst die Änderung des Baubeschluss VII/2020/01116 vom
05.05.2020 im Hinblick auf den Kostenrahmen.

Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt in mehreren, zeitlich getrennten Leistungspaketen.
Die vorbereitenden Arbeiten zum Artenschutz und für die Baufeldfreimachung sind bereits
beauftragt und umgesetzt worden. Die Schutzmaßnahmen für Zaunei