Stadtrat Halle; ändert Baubeschluss VII/2020/01116 und Realisierung der GRW-Maßnahme Elsterradweg Am Hohen Ufer; GRW-Förderung 88% bestätigt Beschlussvorlage Beschlussvorlage Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung 12.05.2026 öffentlich Vorberatung Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung 21.05.2026 öffentlich Vorberatung Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben 26.05.2026 öffentlich Vorberatung Stadtrat 27.05.2026 öffentlich Entscheidung Betreff: Änderung des Baubeschlusses VII/2020/01116 GRW-Maßnahme Elsterradweg Am Hohen Ufer Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Baubeschlusses VII/2020/01116 und die bauliche Realisierung der GRW-Maßnahme Elsterradweg Am Hohen Ufer auf einer Länge von ca. 1500 m mit fortgeschriebenen Gesamtkosten in Höhe von 2.710.070,00 Euro. 2. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Investitionshaushaltes. René Rebenstorf Beigeordneter TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02498 Datum: 24.03.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: 5810220/6600.1030 Verfasser: FB Mobilität Plandatum: 2 Darstellung finanzielle Auswirkungen Für Beschlussvorlagen und Anträge der Fraktionen Finanzielle Auswirkungen Aktivierungspflichtige Investition ja ja nein nein Ergebnis Prüfung kostengünstigere Alternative Es wurden Fördermittel über das Programm „Gemeinschafstaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – Tourismus“ beantragt und zugesagt. Ein Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Förderquote liegt bei 88 %. Andere Fördermittel stehen nicht zur Verfügung. Folgen bei Ablehnung Die Maßnahme ist Bestandteil eines Gesamtpakets zur Förderung der touristischen und wassertouristischen Infrastruktur der Stadt Halle, das neben dem Ausbau des Saale- und Elsterradwegs auch die Errichtung anderer, begleitender Infrastruktur und den Neubau der Saalepforte am Zoo beinhaltet. Der Gesamtwertumfang liegt bei ca. 32 Mio Euro. Die Förderzusage ist u.a. an den Nachweis eines Durchführungsbeschlusses gebunden. Bei Nichteinhaltung oder Nichtumsetzung von Einzelmaßnahmen wäre unter Umständen die Förderwürdigkeit des Gesamtpakets oder die Höhe der Förderquote in Frage gestellt. Bereits verausgabte Planungsmittel sowie die Kosten der bereits durchgeführten Vorleistungen wären dann mit einem höheren Eigenanteil oder zu 100 % über Eigenmittel der Stadt zu finanzieren. A Haushaltswirksamkeit HH-Jahr ff. Jahr Höhe (Euro) Wo veranschlagt (Produkt/Projekt) Ergebnisplan Ertrag (gesamt)                                           Aufwand (gesamt)                   Finanzplan Einzahlungen (gesamt) 2027 2028 2029 706.100,00 1.228.200,00 473.000,00       8.54101108.705       Auszahlungen (gesamt) 2018-2025 2025 HHR 2026 2027 2028 2029 168.370,73 269.600,00 720.000,00 880.200,00 11.000,00             8.54101108.700             3 B Folgekosten (Stand:       ab Jahr Höhe (jährlich, Euro) Wo veranschlagt (Produkt/Projekt) Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ertrag (gesamt)                   Aufwand (ohne Abschreibungen) 2028 2028       7.522,00 4.122,00       1.54101/52210100 1.55102/52210800       Aufwand (jährliche Abschreibungen)                   Auswirkungen auf den Stellenplan ja nein Wenn ja, Stellenerweiterung:       Stellenreduzierung:       Familienverträglichkeit: ja Gleichstellungsrelevanz: ja Klimawirkung: positiv keine negativ Der Neubau des Radwegs am Hohen Ufer dient der Förderung der Radverkehrsinfrastruktur und damit der klimafreundlichen Mobilität. Die durch die Maßnahme verursachten Eingriffe werden durch geeignete Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgeglichen. Haushaltskonsolidierungsrelevant ja nein Erläuterung: Die Maßnahme kann durch Fördermittel aus dem Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - Vorhaben: „Ergänzung und Verbesserung der touristi- schen und wassertouristischen Infrastruktur in Halle (Saale)“ finanziert werden. Andere Fördermittelquel-len stehen nicht zur Verfügung. Wird das Vorhaben nicht entsprechend umgesetzt, muss die Stadt die bereits getätigten Ausgaben eigenmittelmäßig selber tragen. Darüber hinaus wird die Förderfähigkeit des Gesamtmaßnahmenpakets gefährdet, wodurch ggf. auch die bereits verausgabten Kosten der anderen Einzelprojekte durch Eigenmittel substituiert werden müssen. 4 Zusammenfassende Sachdarstellung und Begründung GRW-Maßnahme – Elsterradweg Am Hohen Ufer Änderung Baubeschluss Der GRW-Förderantrag zielt darauf ab, das touristische Potenzial der Stadt weiterzuentwickeln und die touristische Infrastruktur auszubauen. Ein Maßnahme- Schwerpunkt liegt auf dem weiteren Ausbau der touristischen Radwege im Stadtgebiet. Mit den bewilligten Fördermitteln kann der Ausbau sowohl des Saale- als auch des Elster- Radwanderweges im gesamten Stadtgebiet vorangetrieben werden. Der Elsterradwanderweg, der von seiner Quelle an der tschechischen Grenze bis zur Mündung in die Saale ca. 250 km Streckenlänge umfasst, endet im Stadtgebiet. Der hallesche Abschnitt umfasst ca. 7 km. Im Bestand wird der Elsterweg beinahe ausschließlich entlang von Straßen geführt, meist ohne separate Abgrenzung und teilweise in einem schlechten Ausbauzustand. Beim Elsterradweg liegt das Ziel der Antragstellung darin, die Trassenführung überhaupt erst einmal in Flussnähe zu verlagern und den Weg abschnittsweise in landschaftlich reizvolle Bereiche in Ufernähe zu führen Im Abschnitt Am Hohen Ufer soll der Elsterradweg deshalb, beginnend am Ortsteil Beesen an der Straße Am Wasserwerk ca. 1.550 m entlang des Ufers bis zur Röpziger Brücke bzw. zum Eierweg geführt werden. Mit der geplanten Trassierung wird der Radweg in den Uferbereich verlagert und autofrei geführt. Die Trasse soll für Radfahrende in beide Richtungen befahrbar sein. Die verursachte Versiegelung wird an anderer Stelle im Stadtgebiet wieder ausgeglichen. Die Fällung eines Baumes, welcher durch die Baumschutzsatzung geschützt ist, wird notwendig und vor Ort durch Neupflanzungen ausgeglichen. Des Weiteren gehen Waldflächen verloren, die in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt nördlich des Osendorfer Sees wieder hergestellt werden. Die Änderung des Baubeschlusses VII/2020/01116 vom 27.05.2020 wird auf Grund gestiegener Kosten infolge der ersten Ausschreibungsergebnisse, der Baupreisfortschreibung für die noch ausstehenden Leistungen und einer entsprechenden Anpassung der Planungshonorare erforderlich. 1 Anlass der Planung/Entwicklungsziele Ziel ist es, die für die touristische Entwicklung relevanten und überregional bedeutsamen Flussradwanderwege an Elster und Saale durchgängig im gesamten Stadtgebiet auf einen einheitlichen, sicheren und funktionsfähigen Ausbaustandard zu heben und abschnittsweise auf ufernahe und möglichst autofreie Trassen zu verlagern. Im Stadtgebiet konnten in den letzten Jahren zwar bereits einige Trassenabschnitte saniert und ausgebaut werden, nach wie vor gibt es aber auch qualitativ stark abfallende Wegebereiche, die sowohl im Hinblick auf Attraktivität und Nutzungsfreundlichkeit, vor allem aber aufgrund ihres Zustandes problematisch sind. Für den Elsterradweg trifft dies u. a. auf den Streckenabschnitt zwischen dem OT Beesen Am Wasserwerk und der Röpziger Brücke zu. Die derzeitige Trassenführung des Elsterradweges erfolgt südlich des Wohngebietes, an der Straße Am Hohen Ufer auf einem Plateau und wird dann Richtung Nord-Westen über die stark befahrene Kaiserslauterer Straße geleitet, wo der Radweg am Kreisverkehr Eierweg endet und auf den Saaleradwanderweg aufbindet. Die Elster ist im gesamten Abschnitt nicht sicht- und erlebbar. 5 Südlich der vorhandenen Trasse führt jedoch der im Rad- und Wanderstadtplan Halle (Saale) verzeichnete Saale-Wanderweg als weitgehend unbefestigter Trampelpfad am Ufer der Weißen Elster- bzw. Saale entlang, teilweise durch Auwaldgebiet. Der Elsterradweg soll auf diese ufernahe und autofreie Trasse verlagert werden. Die neue Trassenführung ist auch Bestandteil des im Februar 2020 vom Stadtrat beschlossenen Umsetzungsplans zur Radverkehrskonzeption der Stadt Halle (Saale). 2 Entwurfslösung Der vorhandene Trampelpfad soll entlang des nördlichen Ufers parallel zu Elster und Saale zwischen dem OT Beesen Am Wasserwerk und der Röpziger Brücke in einer Breite von 2,50 m als Asphaltweg gemäß ZTV-Asphalt-StB 07 grundhaft ausgebaut werden. Der Aufbau erfolgt nach RStO 12, Tafel 4, Zeile 1 in der Belastungsklasse BK 0,3. Es wird die Frostempfindlichkeitsklasse 3 zu Grunde gelegt. 3 cm Asphaltdecke AC 5DL 23 cm Asphalttragschicht AC 32 TN 15 cm HGT nach ZTV – Beton, Planumsbreite 3,60 m (tragfähigkeitsverbessernde Maßnahme im Planum gemäß Vorgabe geotechnischer Bericht) Radfahrende können die Trasse in beiden Richtungen befahren. Der Höhenunterschied zur Straße Am Wasserwerk wird über eine Rampe überwunden und mit einem Geländer von 1,30 m Höhe gesichert. Aufgrund der Verbreiterung des hier vorhandenen Gartenwegs auf 2,50 m müssen die Einfriedungen und Zugänge zu den Gärten (Tore) auf einer Länge von 70 m versetzt und erneuert werden. Die Pächter sind darüber informiert. Das Bankett wird in Schotterrasen ausgebildet. Die Entwässerung erfolgt oberflächig über ein Seitengefälle von ca. 2,5 % in das wegbegleitende Bankett. Entlang der Gartenanlage wird der Weg über eine Betonmulde entwässert und in die Grünfläche geführt. Aufgrund der vorhandenen Topografie (teilweise steile Uferbereiche und landseitige Steilhänge mit Bepflanzung) ist die Trassenführung bereits vorgegeben. Aus- und Einbau erfolgen vor Kopf. An vier Engstellen sind Ufersicherungen erforderlich. An drei Stellen des Radweges werden Bänke aufgestellt. Eine Beleuchtung des Radweges ist nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Trassenänderung des Elsterradweges durch das Landesverwaltungsamt liegt vor. Die bestehende Gashochdruckleitung der Energieversorgung Halle Netz GmbH unterhalb der Wegetrasse ist derzeit nicht in Betrieb, soll aber für eine spätere Nutzung im Erdreich verbleiben und ist im Rahmen der Maßnahme zu schützen. Bedingt durch die räumliche Nähe zu den Natura 2000 Schutzgebieten wurde die Eingriffsverträglichkeit der Maßnahme in einer Vorprüfung untersucht und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet. Insbesondere die Auswirkungen auf Brutvögel, Fledermäuse, Fischotter, Biber, Fische und Zauneidechsen wurden hierbei geprüft. Das Ergebnis der FFH-Vorprüfung zeigte, dass der direkte Eingriffsbereich des Radwegebereichs im Wesentlichen außerhalb der Gebietsgrenzen der Natura 2000 Gebiete liegt. Lediglich die punktuell erforderlichen Ufersicherungen befinden sich innerhalb der Gebietsgrenzen. Da keine erheblichen Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ zu erwarten sind, war eine weiterführende FFH- Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. 6 Die Auswirkungen des Radwegneubaus auf die vorhandene Bepflanzung und deren Ausgleichsmöglichkeiten wurden in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ermittelt und im Baubeschluss VII/2020/01116 vom 27.05.2020 behandelt und beschlossen. Schutzmaßnahmen, wie die Vergrämung von Zauneidechsen einschließlich des erforderlichen Zaunbaus sowie das Anbringen Nistkästen wurden bereits im Vorfeld umgesetzt und realisiert. Die notwendigen Fällungen und die Freimachung der Trasse erfolgten im Winter 2025/2026. 3 Anlass der Beschlussänderung / Finanzierung Der modifizierte Baubeschluss umfasst die Änderung des Baubeschluss VII/2020/01116 vom 05.05.2020 im Hinblick auf den Kostenrahmen. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt in mehreren, zeitlich getrennten Leistungspaketen. Die vorbereitenden Arbeiten zum Artenschutz und für die Baufeldfreimachung sind bereits beauftragt und umgesetzt worden. Die Schutzmaßnahmen für Zaunei --- Source: https://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=335654&type=do& sdDatePublished: 2026-04-28T21:01:00Z Topics: transport, road transport, infrastructure projects, tourism and leisure industry, renewable energy, environmental policy Locations: Halle (Saale)