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title: "Ortschaftsrat Breitenbach lehnt Errichtung von Windkraftanlagen auf der Südharzer Hochebene zwischen Horla, Rotha und Breitenbach in Sangerhausen; Einstimmig beschlossen"
sdDatePublished: "2026-04-28T16:50:00Z"
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locations:
  - "Sachsen-Anhalt"
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  - "Sangerhausen"
  - "Mansfeld-Südharz"
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Ortschaftsrat Breitenbach lehnt Errichtung von Windkraftanlagen auf der Südharzer Hochebene zwischen Horla, Rotha und Breitenbach in Sangerhausen; Einstimmig beschlossen

Beschlussvorlage

Stadt Sangerhausen
Beschluss

Beschlussgegenstand
Ablehnende Stellungnahme des Ortschaftsrates Breitenbach zur Errichtung von
Windkraftanlagen auf der Südharzer Hochebene (Flächen zwischen Horla, Rotha und
Breitenbach) im Zusammenhang mit dem Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft
Harz

Beschlusstext:
Der Ortschaftsrat Breitenbach beschließt:

1.
Der Ortschaftsrat Breitenbach lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen auf der
Südharzer Hochebene, insbesondere auf den Flächen zwischen den Ortschaften
Horla, Rotha und Breitenbach, ab.

2.
Der Ortschaftsrat Breitenbach fordert den Oberbürgermeister der Stadt
Sangerhausen auf, diese ablehnende Haltung als Stellungnahme des Ortsteils
Breitenbach gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz sowie
gegenüber weiteren zuständigen Stellen fristgerecht geltend zu machen,
insbesondere im Rahmen von Beteiligungsverfahren zum Regionalplan
(einschließlich Teilfortschreibungen/Änderungen zur Windenergienutzung).

3.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Ortschaftsrat Breitenbach über den
Fortgang der Verfahren, die abgegebenen Stellungnahmen der Stadt Sangerhausen
sowie über eingehende Abwägungs- und Entscheidungsergebnisse zu unterrichten
und die wesentlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

4.
Der Beschluss wird als ablehnende Stellungnahme des Ortschaftsrates im Rahmen
der Beteiligungsrechte nach dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie nach Hauptsatzung und Geschäftsordnung der
Stadt Sangerhausen gefasst.

27.04.2026
Ortschaftsrat Breitenbach
Beschluss – Nr: 1-16/26
einstimmig beschlossen
Ja 4 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

Bemerkung:

Aufgrund des § 33 KVG LSA waren keine Mitglieder
des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.

Veröffentlichung:
tritt in Kraft am: Tag nach der Beschlussfassung

Sangerhausen, 27.04.2026

gez. Kathleen Kronberg
Ortsbürgermeisterin