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title: "Bündnis Gesundheit kritisiert geplantes GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Deutschland; Staat muss substanziellen Beitrag leisten"
sdDatePublished: "2026-04-28T11:03:00Z"
source: "https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Programme-Positionen/Resolution_Buendnis_Gesundheit_27.04.2026_ergaenzt.pdf"
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  - "Germany"
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Bündnis Gesundheit kritisiert geplantes GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Deutschland; Staat muss substanziellen Beitrag leisten

Resolution "Stabilisierung der GKV"

Resolution
Stabilisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und
Organisationen
des Gesundheitswesens
–
stellt
fest, dass das
geplante
GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer
nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht
wird.
Bedarfsgerechte Finanzierung statt starrer Begrenzungen
Eine einseitige Bindung der Ausgabenentwicklung an die Grundlohnsumme wird dem realen
Versorgungsbedarf nicht gerecht. Maßstab muss der medizinisch notwendige Bedarf sein,
unter Berücksichtigung von Demograﬁe, Morbidität und medizinischem Fortschritt. Die Zahl
der Menschen ab 67 Jahren ist in den letzten fünf Jahren um circa eine Million gestiegen. Für
die nächsten fünf Jahre rechnet das Statistische Bundesamt mit einem Anstieg um weitere fast
zwei Millionen Menschen. Der Anteil der älteren Bevölkerung (65 Jahre und älter) in
Deutschland wird nach Angaben des Robert Koch-Institutes von gegenwärtig 21 auf 29 Prozent
im Jahr 2030 steigen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen das individuelle Krankheitsrisiko,
das Risiko für das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Krankheiten und das Risiko für
eine Pﬂegebedürftigkeit. Der Versorgungsbedarf wird also deutlich steigen. Die inzwischen
angekündigten massiven Einschnitte im Bereich der Pﬂegeversicherung werden die negativen
Auswirkungen der mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplanten Maßnahmen auf
die Versorgung noch verstärken.
Sorgfältiger Gesetzgebungsprozess statt Zeitdruck
Das laufende Verfahren mit extrem verkürzten Prüf- und Beteiligungsfristen wird der Tragweite
der Reform nicht gerecht. Es untergräbt Transparenz, fachliche Qualität und Vertrauen.
Reformen dieser Größenordnung erfordern eine umfassende, strukturierte Einbindung aller
relevanten Akteure.

Faire Lastenverteilung sicherstellen
Die Stabilisierung der GKV darf nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten,
Versicherten und Leistungserbringern erfolgen. Der Staat muss seiner ﬁnanziellen
Mitverantwortung gerecht werden und einen substanziellen Beitrag leisten. Solidarität
erfordert eine ausgewogene Beteiligung aller.
Versicherungsfremde Leistungen steuerﬁnanzieren
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben – insbesondere die Finanzierung von Beiträgen für
Bürgergeldempfänger – sind konsequent aus Steuermitteln zu tragen. Dies wäre ein
entscheidender Schritt zur nachhaltigen Entlastung der GKV und zur Stabilisierung der
Beitragssätze.
Prävention stärken und neue Finanzierungsquellen erschließen
Steuern bzw. zweckgebundene Abgaben auf gesundheitsschädliche Produkte wie Alkohol,
Tabak und zuckerhaltige Erzeugnisse sind einzuführen bzw. zu erhöhen. Die Einnahmen
müssen gezielt zur Prävention, zur Entlastung der GKV und zur Verbesserung der
Versorgungsqualität eingesetzt werden.
Bürokratie wirksam abbauen
Übermäßige Dokumentations- und Verwaltungsanforderungen behindern die Versorgung und
erhöhen die Kosten. Eine Task-Force aus Politik und Vertreterinnen und Vertretern der
Gesundheitsberufe sollte kurzfristig konkrete Maßnahmen zum Abbau bürokratischer
Belastungen umsetzen.
Gesundheitsberufe verbindlich einbeziehen
Die Gesundheitsberufe müssen frühzeitig und systematisch in Entscheidungsprozesse und die
Ausgestaltung von Reformvorhaben einbezogen werden. Ihre praktische Erfahrung ist
unverzichtbar,
um
Regelungen
auf
Praxistauglichkeit
hin
zu
prüfen
und
eine
patientengerechte, qualitätsgesicherte Versorgung sicherzustellen.
Eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelingt nur durch faire
Lastenverteilung, verlässliche Finanzierung sowie konsequente Einbindung der in der
Versorgung tätigen Berufe im Gesundheitswesen. Politischer Reformdruck darf nicht zulasten
von Versorgungssicherheit und Systemvertrauen gehen.

Das Bündnis Gesundheit vertritt mehr als sechs Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Folgende Verbände haben die Resolution mitgezeichnet (Stand: 27.04.2026):
 Bundesärztekammer (BÄK)
 Deutscher Pﬂegerat e.V. (DPR)
 Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V.
 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
(AWMF)
 Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)
 Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)
 Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V.
 Berufsverband Orthoptik Deutschland e.V. (BOD)
 Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
 Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED)
 Bundesverband für Podologie e.V.
 Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern
e.V. (BZÄK)
 bvvp Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
 Deutsche Dermatologische Gesellschaft e. V.
 Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e.V.
 Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und
Tiefenpsychologie e.V. (DGPT)
 Deutscher Berufsverband für Altenpﬂege e. V. (DBVA)
 Deutscher Berufsverband für Pﬂegeberufe (DBfK)
 Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs)
 Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
 Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
 Deutscher Verband für Physiotherapie e.V.
 Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
 Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)
 Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)

 Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
 Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
 Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
 LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V.
 Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte
Deutschlands e.V.
 Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
 Spitzenverband ZNS
 VDB Physiotherapieverband Bund
 Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD)
 Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)
 Verband Deutscher Podologen (VDP)
 Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT)
e.V.
 Virchow Bund – Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.