Deutscher Pflegerat veröffentlicht Positionspapier zur Personalbemessung in stationärer Langzeitpflege; kein belastbarer Beweis für Überlegenheit des Modells

Personalbemessung in der Langzeitpflege: Gute Umsetzung braucht klare Voraussetzungen

Personalbemessung in der Langzeitpflege: Gute Umsetzung braucht klare Voraussetzungen

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege veröffentlicht. Es bewertet das im Projekt „Entwicklung und Erprobung eines Konzepts zum qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatz gemäß § 8 Abs. 3b SGB XI“ erprobte Organisationsmodell und seine Umsetzung anhand des Abschlussberichts aus Sicht der Profession Pflege.

Der DPR sieht in der neuen Personalbemessung einen wichtigen Perspektivwechsel: weg von starren Fachkraftquoten hin zu einer Versorgung, die sich an Qualifikationen, Kompetenzen, dem Pflegeprozess und der Bezugspflege orientiert. Gleichzeitig warnt der DPR davor, diesen Ansatz grundsätzlich als tragfähige Lösung für den Regelbetrieb zu werten, solange die nötigen Voraussetzungen – etwa in der Arbeitsorganisation, Leitungsstruktur, Personalausstattung, digitalen Unterstützung und Bildungsstrukturen – fehlen.

„Das Ziel unseres Positionspapiers ist es, Orientierung zu geben, da wir uns in der entscheidenden Phase der Umsetzung befinden“,erklärtChristine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Es geht darum, Pflegequalität und bedarfsgerechte Versorgung vor Ort zu stärken. Dafür müssen wir die Grundlagen schaffen, damit die neue Personalbemessung erfolgreich umgesetzt werden kann.“

Der Deutsche Pflegerat erkennt im neuen Instrument zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege Chancen für die Pflegeprofession: mehr fachliche Autonomie, klarere Rollenprofile und eine stärkere Sichtbarkeit pflegerischer Expertise. Gleichzeitig zieht der DPR eine Grenze: Die Ergebnisse zeigen zwar die Bedeutung einer besseren Personalausstattung, liefern aber keinen belastbaren Beweis, dass ein bestimmtes Organisationsmodell überlegen ist. Ein solches kann daher weder vorgegeben noch festgeschrieben werden.

Hohe Anforderungen an die Praxis

Die Umsetzung ist komplex. Schon die zehn Modelleinrichtungen stießen an ihre Grenzen. DieKompetenz-undbewohnendenorientierteArbeitsorganisation (KubA) ließ sich nur in einzelnen Fokuswohnbereichen stabil erproben. Zudem klaffen die Bedingungen des Modellprojekts und die Realität im Regelbetrieb weit auseinander. Der DPR warnt vor einem Auseinanderdriften von anspruchsvoller Theorie und praktischer Umsetzung.

Weiter besteht die Gefahr, dass die berufliche Pflege zu stark nach Effizienz organisiert wird. Professionelle Pflege darf nicht auf standardisierte Einzelleistungen reduziert werden. Beziehungsgestaltung, individuelle Abstimmung der pflegerischen Versorgungsbedarfe und der pflegefachlichen Verantwortung müssen im Mittelpunkt einer bedarfsgerechten und zielgerichteten Pflege stehen.

Der DPR warnt vor einer schleichenden Absenkung der Fachlichkeit und einer Deprofessionalisierung der Pflege. Fehlen qualifizierte Pflegefachassistent:innen oder bleiben deren Rollen und entsprechende Zuständigkeiten in der pflegerischen Versorgung unklar, droht eine Delegation von Aufgaben an diese, ohne dass die nötige Qualifikation für deren Übernahme gesichert ist. Auch akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen sind bislang nicht systematisch in das neue Verfahren eingebunden. Diese müssen für eine bedarfsgerechte, evidenzbasierte pflegerische Versorgung unbedingt einbezogen werden.

„Die Umsetzung der neuen Personalbemessung in den Einrichtungen muss pflegefachlich tragfähig sein und die Versorgung sichern“, betont Vogler. „Dafür brauchen wir ausreichend Pflegeassistenz- und Pflegefachpersonal mit entsprechenden Kompetenzen, eine konsequent bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation, stabile Leitungsstrukturen, eine gute Bildungsinfrastruktur, digitale Unterstützung und eine verlässliche Finanzierung.“

Für den DPR ist klar: Eine wirksame Pflegeprozesssteuerung in der stationären Langzeitpflege erfordert eine bundesweit verbindliche Personalbemessung nach dem weiterentwickelten Algorithmus 2.1 des Modellprojekts. Wer darunter bleibt, gefährdet die Versorgung und die Sicherheit der Bewohner:innen.

Die Forderungen des Deutschen Pflegerats

die Personalbemessung nach Algorithmus 2.1 als Mindeststandard in der stationären Langzeitpflege zu verankern

eine bundeseinheitliche Umsetzungsstrategie samt Finanzierung bedarfsgerechter zusätzlicher Stellen, auch für das Pflege- und Qualitätsmanagement

Pflegefachassistenz durch klare Kompetenzen, attraktivere Bedingungen und bundesweite Ausbildungsstrukturen zu stärken

weitergebildete und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen mit klaren Rollen und Aufgabenprofilen in der direkten Versorgung zu verankern

Studiengänge und erweiterte Rollen strukturell und tariflich abzusichern

Mehrpersonalisierung und Qualifizierungsstrukturen zu finanzieren

die Einbeziehung der pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Perspektive in alle weiteren Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse

Für den DPR zählt nicht, ein Modell auf dem Papier festzuschreiben, sondern die Pflegeprofession zu stärken und die pflegerische Versorgung zu verbessern. Ob die KubA einen nachhaltigen Fortschritt darstellt oder ein weiterer unvollständig umgesetzter Ansatz bleibt, hängt von den Rahmenbedingungen vor Ort und den politischen Entscheidungen ab. Denn nicht das Modell entscheidet über den Erfolg, sondern das System, in dem es umgesetzt wird.

Das Positionspapier „Personalbemessung in der Langzeitpflege bundesweit umsetzen – Einordnung der „PeBeM“-Studie aus Sicht der Profession Pflege“ wurde von einer Expert:innengruppe des Deutschen Pflegerats erarbeitet und isthier nachzulesen.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitTelefon: 0151 650 617 86 | E-Mail:m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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