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title: "Die Stadt Eisenach zahlt Mietzuschuss für leerstehende Läden in der Innenstadt; bis zu 15.000 Euro pro Jahr"
sdDatePublished: "2026-04-28T10:08:00Z"
source: "https://www.eisenach.de/service/pressemitteilungen/pressemitteilung-im-detail/stadt-zahlt-mietzuschuss-fuer-leerstehende-laeden/"
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  - "Wartburgkreis"
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Die Stadt Eisenach zahlt Mietzuschuss für leerstehende Läden in der Innenstadt; bis zu 15.000 Euro pro Jahr

STADT ZAHLT MIETZUSCHUSS FÜR LEERSTEHENDE LÄDEN: Wartburgstadt Eisenach

STADT ZAHLT MIETZUSCHUSS FÜR LEERSTEHENDE LÄDEN

In der Eisenacher Innenstadt stehen einige Geschäfte leer und werden neue Nutzungen gesucht.

Die Stadt Eisenach fördert die Nachnutzung leerstehender Erdgeschoss-Geschäfte in der Innenstadt. Der Stadtrat hat eine Richtlinie verabschiedet mit dem Ziel, geschlossene Läden wiederzubeleben. Der Verödung des Zentrums soll entgegengewirkt werden. Aus dem städtischen Haushalt werden bis zu 15.000 Euro pro Jahr bereitgestellt, um für schätzungsweise fünf Leerstände neue Funktionen zu finden. Gefördert wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Mietzuschuss über sechs Monate.

Das Ladenlokal muss im Erdgeschoss liegen und vom öffentlichen Raum sichtbar sein.

Die Kaltmiete darf höchstens 7 Euro pro Quadratmeter betragen.

Beim Förderbeginn muss ein gültiger Mietvertrag zwischen Eigentümer und Nutzer mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten vorliegen.

Schaufenster dürfen nicht undurchsichtig gestaltet oder zugestellt sein.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Idee bereits im Rahmen des Projekts „Goldschmiede Eisenach“ unterstützt wurde.

neue, kreative Geschäftsideen und Start-ups

Angebote, die das Miteinander stärken

Pop-up-Stores, experimentelle oder risikoreiche Projekte

hochwertige Angebote und Traditionsgeschäfte sowie nachhaltige Konzepte mit positivem Beitrag zur Stadtentwicklung

Nicht gefördert werden unter anderem Spielhallen und Wettbüros, Billigläden, Discounter, Spätis, Barbiere, Shisha-Bars, Dönerläden, Nagelstudios oder Verkaufsläden von E-Zigaretten sowie Räume, die ausschließlich für Wohn- und Lagerzwecke werden genutzt werden.

Bei Fragen können sich Interessierte an den Fachdienst Stadtplanung wenden,TelefonoderE-Mail.

Weitere Informationen zur Richtlinie und zum Antragsverfahren sindhierzu finden.

Veröffentlicht am 28. April 2026