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title: "Ingo Lange öffentliche Zustellung von Einkommensteuer-Bescheiden 2023–2025 durch das Finanzamt Mittweida in Mittweida; Fristen setzen ein, Rechtsmittel möglich"
sdDatePublished: "2026-04-28T15:06:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/222_Mittweida/3222_OEZ_2026_12_PDFA_metadata.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Mittweida"
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Ingo Lange öffentliche Zustellung von Einkommensteuer-Bescheiden 2023–2025 durch das Finanzamt Mittweida in Mittweida; Fristen setzen ein, Rechtsmittel möglich

öffentliche Zustellung 2026/12

Finanzamt Mittweida
Datum
27. April 2026
Geschäftszeichen
3222/OEZ/2026/12
  Öffentliche Zustellung
Name, Vorname
Lange, Ingo
letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz
Mittweidaer Str. 48, 09648 Mittweida
Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen
Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und
Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten Person sind zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)
Bescheid für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom
02.04.2026,
Bescheid für 2024 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom
02.04.2026
Bescheid für 2025 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom
02.04.2026
Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich
zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes
angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder
durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03727 987 354
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der
Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können
Rechtsverluste entstehen.