Garten- und Tiefbauamt installiert neue Straßenpiktogramme in der Zähringer Straße und in der Bötzinger Straße; Mindestsicherheitsabstand 1,5 m beim Überholen

Neue Straßenpiktogramme in der Zähringer Straße und in der Bötzinger Straße

Pressemitteilung vom 28. April 2026

Neue Straßenpiktogramme in der Zähringer Straße und in der Bötzinger Straße

Nicht überall im Freiburger Hauptverkehrsstraßennetz ist Platz für Radsteifen oder Radwege. Deshalb teilen sich Rad- und Autoverkehr an manchen Stellen die Fahrbahn. In diesen Straßen kommt es häufig zu Überholmanövern mit zu geringem Abstand. Die Folge: Radfahrer*innen fahren zu nah am rechten Fahrbahnrand an parkenden Autos vorbei – oder weichen regelwidrig auf den Gehweg aus. Beides führt zu gefährlichen Situationen. Deshalb hat das Garten- und Tiefbauamt neue Straßenpiktogramme in der Zähringer Straße angebracht. Die Bötzinger Straße folgt in den Nächten von Dienstag, 28. April, auf Mittwoch, 29. April, sowie von Mittwoch, 29. April, auf Donnerstag, 30. April.

Die Piktogramme verdeutlichen den Mindestsicherheitsabstand von einem Meter. Sie sollen Radfahrerinnen ermutigen, genügend Abstand zu parkenden Autos zu halten. Die Piktogrammketten zeigen nicht nur den Radfahrerinnen, wo sie auf der Straße fahren können. Sie signalisieren gleichzeitig auch den Autofahrerinnen, dass Radfahrerinnen auf der Straße fahren dürfen, um den Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos einzuhalten.

Autofahrerinnen müssen beim Überholen mindestens eineinhalb Meter Abstand zu Radfahrerinnen halten. In der Zähringer Straße bedeutet dies, dass zwischen der Isfahanallee und der Berggasse ein Überholen der Radfahrenden größtenteils nicht erlaubt ist. Dies galt bisher schon, mit den neuen Markierungen wird dies nochmal deutlicher. Der vorgeschriebene seitliche Mindestabstand von 1,50 m gilt auch dann, wenn mit unterbrochener Linie ein „Schutzstreifen“ für den Radverkehr markiert ist. Die Stadt bittet die Autofahrerinnen und Autofahrer darum, diese Vorgabe einzuhalten. Auch Radfahrerinnen werden erinnert, dass das Fahren auf dem Gehweg nicht erlaubt ist.