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title: "Stadt Friedrichshafen erlangt Eigentum an Flst. Nr. 2585 und Flst. Nr. 2586, Flur 0; 190.900 EUR Gebühren festgesetzt"
sdDatePublished: "2026-04-28T21:12:00Z"
source: "https://friedrichshafen-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=233292\u0026type=do"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
locations:
  - "Bodenseekreis"
  - "Friedrichshafen"
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Stadt Friedrichshafen erlangt Eigentum an Flst. Nr. 2585 und Flst. Nr. 2586, Flur 0; 190.900 EUR Gebühren festgesetzt

2026 / V 00084
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Referent und Zeitdauer:
Büchler, Simon, ca. 10 min.; davon ca. 5 min. Sachvortrag
STADT FRIEDRICHSHAFEN
Sitzungsvorlage
Drucksache-Nr. 2026 / V 00084
Ausfertigungen:
Amt für Vermessung und Liegenschaften, BOA,
BSO, SBV, STP, SU, TGA
Dienststelle: Amt für Vermessung und
Liegenschaften
Aktenzeichen: AVL 11.33.00 He
09.04.2026, Unterschrift:
Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):
BM Stauber
____________
BM N. N.
____________
EBM Hein
____________
OB Blümcke
_____________
Betreff: Einbuchung der Grundstücke, Flst. Nr. 2585 und 2586, Flur 0
Anlage(n):
Anlage 1: Karte zum Fortführungsnachweis
Anlage 2: Wertermittlung Gutachterausschuss
Anlage 3: Luftbild
Anlage 4: Bescheid LRA
Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den
jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation
gewährleistet werden kann.
MS Office
Dateien (inkl. ppt,
.mpp)
.pdf-, htm-
Dateien
DVD
Gremium:
Datum:
Zuständigkeit:
Öffentlichkeitsstatus:
Ausschuss für Planen, Bauen und
Umwelt / Betriebsausschuss SE
05.05.2026
Beschluss
öffentlich
Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):

2026 / V 00084
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
ja
nein
Kosten:
einmalige Auszahlung (investiv)
Betrag:
190.900,00 EUR
Einnahmen
einmalige Einzahlung
Betrag:
EUR
MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:
Stadt
Ergebnis-
HH
Finanz-HH
Kontierung:
701133000002; 78210000
(Erwerb v. Grundstücken, lfd. Nr.
7)
Zur Verfügung stehende Mittel
Planansatz 2026 Städt. HH investiv:
2.005.000,00
EUR
Bereits bewilligte APL/ÜPL:
1.000.000,00
EUR
Ermächtigungsübertrag aus 2025:
2.395.000,00
EUR
Noch bereitzustellen in 2026:
0,00 EUR

2026 / V 00084
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Beschlussantrag:
1.
Die Stadt Friedrichshafen erlangt das Eigentum an den beiden in der Anlage 1 aufgeführten
Grundstücken der Gemarkung Friedrichshafen, Flur 0 und leistet die vom Landratsamt
Bodenseekreis (LRA) festgesetzte Gebühr in Höhe von 190.900,00 EUR.
2.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Einbuchung der beiden Grundstücke, Flst. Nrn. 2585 und
2586,
Flur
0,
entsprechend
durchzuführen.
Die
anfallenden
Nebenkosten,
wie
etwaige
Notariatsgebühren, Umschreibung im Grundbuch, etwaige Grunderwerbsteuer, etc. trägt die
Stadt Friedrichshafen.
FN!-CHECK wurde durchgeführt:
ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei)
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog
_____________________________________________________________________________
KLIMAWIRKUNG wurde geprüft:
ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei):
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check

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Begründung:
Durch den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Bodenseekreis vom 05.12.1985 wurden im
Bereich der Uferpromenade zwischen Graf-Zeppelin-Haus und Gondelhafen mehrere bauliche
Maßnahmen genehmigt und anschließend durchgeführt. Unter anderem die Erweiterung des
Yachthafens und der Bau einer Slipanlage.
Weitere Maßnahmen hierbei waren die Aufschüttungen für den heutigen „Beach Club“ und weiter
östlich in Richtung des Gondelhafens Aufschüttungen an der sog. Mole. Durch diese künstlichen
Landgewinnungen ist die Stadt Friedrichshafen gemäß Wassergesetz dazu berechtigt, diese Flächen
in ihr Eigentum einbuchen zu lassen. Im laufenden Prozess des Bebauungsplanverfahrens
Uferpromenade ist der Umstand aufgefallen, dass es für diese beiden Flächen noch keinen
eingebuchten Eigentümer gibt. Da die Fläche des Beach Club durch diesen Bebauungsplan mit
überplant bzw. erfasst wird, sollte die Einbuchung noch vor dem Satzungsbeschluss durchgeführt
werden. Aus diesem Grund wurden dann die Gespräche mit LRA und RP dahingehend weitergeführt,
dass die Voraussetzungen für eine Einbuchung geschaffen werden.
Ende des Jahres 2025 erfolgte dann die Vermessung der beiden Flächen in Absprache mit LRA und
RP,
welche
anhand
der
Mittelwasserstandslinie
durch
das
Ingenieurbüro
Klein
und
Leber
durchgeführt wurde. Die Karte zum Fortführungsnachweis ist als Anlage 1 beigefügt. Die Flächen
weisen demnach Größen von 1.868 m² (Flst. Nr. 2585) sowie 1.643 m² (Flst. Nr. 2586) auf.
Das Landratsamt hatte im Vorfeld bereits darüber informiert, dass für die Einbuchung eine Gebühr
fällig werden wird. Diese richtet sich an dem zu ermittelnden Verkehrswert für die einzubuchenden
Flächen. Dieser Wert wurde daher dann vorher durch eine Wertermittlung des Gutachterausschusses
Östlicher Bodenseekreis durchgeführt. In Anbetracht der teilweise gastronomischen Nutzung und
dem teilweise vorherrschenden Unland- bzw. Gewässercharakter, wurde ein gemittelter Wert in Höhe
von 100,00 EUR/m² festgesetzt. Auf Basis dieser Wertigkeit erging dann der Gebührenbescheid des
LRA über insgesamt 190.900,00 EUR der dem Liegenschaftsamt am 30.03.2026 zugestellt wurde.
Die benötigten Haushaltsmittel waren in den bereits bewilligten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe
von 1.000.000,00 EUR enthalten (siehe SV 2026 / V 00012) und sind somit vorhanden.
Um Beschlussfassung wird gebeten.