Stadt Friedrichshafen erlangt Eigentum an Flst. Nr. 2585 und Flst. Nr. 2586, Flur 0; 190.900 EUR Gebühren festgesetzt 2026 / V 00084 Seite 1 von 4 Referent und Zeitdauer: Büchler, Simon, ca. 10 min.; davon ca. 5 min. Sachvortrag STADT FRIEDRICHSHAFEN Sitzungsvorlage Drucksache-Nr. 2026 / V 00084 Ausfertigungen: Amt für Vermessung und Liegenschaften, BOA, BSO, SBV, STP, SU, TGA Dienststelle: Amt für Vermessung und Liegenschaften Aktenzeichen: AVL 11.33.00 He 09.04.2026, Unterschrift: Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber ____________ BM N. N. ____________ EBM Hein ____________ OB Blümcke _____________ Betreff: Einbuchung der Grundstücke, Flst. Nr. 2585 und 2586, Flur 0 Anlage(n): Anlage 1: Karte zum Fortführungsnachweis Anlage 2: Wertermittlung Gutachterausschuss Anlage 3: Luftbild Anlage 4: Bescheid LRA Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MS Office Dateien (inkl. ppt, .mpp) .pdf-, htm- Dateien DVD Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt / Betriebsausschuss SE 05.05.2026 Beschluss öffentlich Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.): 2026 / V 00084 Seite 2 von 4 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein Kosten: einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: 190.900,00 EUR Einnahmen einmalige Einzahlung Betrag: EUR MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT: Stadt Ergebnis- HH Finanz-HH Kontierung: 701133000002; 78210000 (Erwerb v. Grundstücken, lfd. Nr. 7) Zur Verfügung stehende Mittel Planansatz 2026 Städt. HH investiv: 2.005.000,00 EUR Bereits bewilligte APL/ÜPL: 1.000.000,00 EUR Ermächtigungsübertrag aus 2025: 2.395.000,00 EUR Noch bereitzustellen in 2026: 0,00 EUR 2026 / V 00084 Seite 3 von 4 Beschlussantrag: 1. Die Stadt Friedrichshafen erlangt das Eigentum an den beiden in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücken der Gemarkung Friedrichshafen, Flur 0 und leistet die vom Landratsamt Bodenseekreis (LRA) festgesetzte Gebühr in Höhe von 190.900,00 EUR. 2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Einbuchung der beiden Grundstücke, Flst. Nrn. 2585 und 2586, Flur 0, entsprechend durchzuführen. Die anfallenden Nebenkosten, wie etwaige Notariatsgebühren, Umschreibung im Grundbuch, etwaige Grunderwerbsteuer, etc. trägt die Stadt Friedrichshafen. FN!-CHECK wurde durchgeführt: ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei) Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog _____________________________________________________________________________ KLIMAWIRKUNG wurde geprüft: ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei): Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check 2026 / V 00084 Seite 4 von 4 Begründung: Durch den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Bodenseekreis vom 05.12.1985 wurden im Bereich der Uferpromenade zwischen Graf-Zeppelin-Haus und Gondelhafen mehrere bauliche Maßnahmen genehmigt und anschließend durchgeführt. Unter anderem die Erweiterung des Yachthafens und der Bau einer Slipanlage. Weitere Maßnahmen hierbei waren die Aufschüttungen für den heutigen „Beach Club“ und weiter östlich in Richtung des Gondelhafens Aufschüttungen an der sog. Mole. Durch diese künstlichen Landgewinnungen ist die Stadt Friedrichshafen gemäß Wassergesetz dazu berechtigt, diese Flächen in ihr Eigentum einbuchen zu lassen. Im laufenden Prozess des Bebauungsplanverfahrens Uferpromenade ist der Umstand aufgefallen, dass es für diese beiden Flächen noch keinen eingebuchten Eigentümer gibt. Da die Fläche des Beach Club durch diesen Bebauungsplan mit überplant bzw. erfasst wird, sollte die Einbuchung noch vor dem Satzungsbeschluss durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurden dann die Gespräche mit LRA und RP dahingehend weitergeführt, dass die Voraussetzungen für eine Einbuchung geschaffen werden. Ende des Jahres 2025 erfolgte dann die Vermessung der beiden Flächen in Absprache mit LRA und RP, welche anhand der Mittelwasserstandslinie durch das Ingenieurbüro Klein und Leber durchgeführt wurde. Die Karte zum Fortführungsnachweis ist als Anlage 1 beigefügt. Die Flächen weisen demnach Größen von 1.868 m² (Flst. Nr. 2585) sowie 1.643 m² (Flst. Nr. 2586) auf. Das Landratsamt hatte im Vorfeld bereits darüber informiert, dass für die Einbuchung eine Gebühr fällig werden wird. Diese richtet sich an dem zu ermittelnden Verkehrswert für die einzubuchenden Flächen. Dieser Wert wurde daher dann vorher durch eine Wertermittlung des Gutachterausschusses Östlicher Bodenseekreis durchgeführt. In Anbetracht der teilweise gastronomischen Nutzung und dem teilweise vorherrschenden Unland- bzw. Gewässercharakter, wurde ein gemittelter Wert in Höhe von 100,00 EUR/m² festgesetzt. Auf Basis dieser Wertigkeit erging dann der Gebührenbescheid des LRA über insgesamt 190.900,00 EUR der dem Liegenschaftsamt am 30.03.2026 zugestellt wurde. Die benötigten Haushaltsmittel waren in den bereits bewilligten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.000.000,00 EUR enthalten (siehe SV 2026 / V 00012) und sind somit vorhanden. Um Beschlussfassung wird gebeten. --- Source: https://friedrichshafen-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=233292&type=do sdDatePublished: 2026-04-28T21:12:00Z Topics: construction and property, real estate, local authority, housing and urban planning policy Locations: Bodenseekreis, Friedrichshafen