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title: "Musiktheater Friedrichshafen e. V. erhält Abmangelzuschuss Turandot im Graf-Zeppelin-Haus, Friedrichshafen; 56.000 EUR genehmigt"
sdDatePublished: "2026-04-28T21:12:00Z"
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locations:
  - "Friedrichshafen"
  - "Tübingen"
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Musiktheater Friedrichshafen e. V. erhält Abmangelzuschuss Turandot im Graf-Zeppelin-Haus, Friedrichshafen; 56.000 EUR genehmigt

2026 / V 00090
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Referent und Zeitdauer:
Frau Apfelbacher und Fr. Dr. Huhn - 40 min (davon 5 min Sachvortrag)
STADT FRIEDRICHSHAFEN
Sitzungsvorlage
Drucksache-Nr. 2026 / V 00090
Ausfertigungen:
Amt für Sport, Freizeit und Außerschulisches
Lernen, DEZ3, KuK, STP
Dienststelle: Amt für Sport, Freizeit und
Außerschulisches Lernen
Aktenzeichen: SFA / Apf
13.04.2026, Unterschrift:
Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):
BM Stauber
____________
BM N. N.
____________
EBM Hein
____________
OB Blümcke
_____________
Betreff: Zuschuss an das Musiktheater Friedrichshafen e. V. für die
Aufführung "Turandot" von Giacomo Puccini
Anlage(n):
Anlage 1: Zuschussantrag des Vereins vom 29.03.2026 inkl.
Kostenkalkulation des Vereins vom 29.03.2026
Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den
jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation
gewährleistet werden kann.
MS Office
Dateien (inkl. ppt,
.mpp)
.pdf-, htm-
Dateien
DVD
Gremium:
Datum:
Zuständigkeit:
Öffentlichkeitsstatus:
Kultur- und Sozialausschuss
06.05.2026
Beschluss
öffentlich
Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):
KSA, 22.10.2008, DS-Nr. 205/2008; KSA 5.12.2012, DS-Nr. 283/2012, DS-Nr. 302/2014;
KSA, 07.11.2018, DS-Nr. 2018 / V 00273; FVA, 20.01.2019, KSA 22.01.2019, DS-Nr. 2019 / V 00377;
KSA, 06.07.2022, DS-Nr. 2022 / V 00119; KSA, 03.07.2024, DS-Nr. 2024 / V 00145

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
ja
nein
Kosten:
einmaliger Aufwand (konsumtiv)
Betrag:
56.000 EUR
einmalige Auszahlung (investiv)
Betrag:
EUR
jährlicher Folgeaufwand:
Personalkosten
Betrag:
EUR
Sachkosten
Betrag:
EUR
Zuschüsse
einmalige Einzahlung
Betrag:
EUR
bzw.
Beiträge:
laufende Einzahlungen
Betrag:
EUR
MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:
Stadt
Ergebnis-
HH
Finanz-HH
Kontierungen:
Kulturvereinsförderung
2810050000; 43180000
Stiftung
Ergebnis-
HH
Finanz-HH
Kontierungen:
Zur Verfügung stehende Mittel
Planansatz im lfd. Jahr:
395.200 EUR
Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr:
EUR
Noch bereitzustellen:
2027
56.000 EUR
Deckungsvorschlag:
EUR

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Beschlussantrag:
Das Musiktheater Friedrichshafen e. V. erhält für die Aufführung „Turandot“ im Jahre 2027 einen
städtischen Abmangelzuschuss in Höhe von max. 56.000 Euro.
FN!-CHECK wurde durchgeführt:
ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei)
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog
_____________________________________________________________________________
KLIMAWIRKUNG wurde geprüft:
ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei):
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check

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Begründung:
I. Einleitung
Das Musiktheater Friedrichshafen e. V. wurde 1980 als Theaterspielkreis gegründet. Seit mehr als
zwei Jahrzehnten realisiert der Verein im zweijährigen Turnus anspruchsvolle Musiktheater-
produktionen. Zweck des Vereins ist insbesondere die Durchführung dieser Produktionen, an denen
sich die Mitglieder sowohl darstellerisch als auch musikalisch beteiligen.
Am 29.03.2026 stellte der Verein einen Zuschussantrag für die geplante Produktion bzw. Aufführung
„Turnadot“ (vgl. Anlage 1). Beantragt wird ein Abmangelzuschuss in Höhe von 70.000 EUR.
II. Zuschuss und Finanzierung
Für die drei geplanten Aufführungen von „Turandot“ im Graf-Zeppelin-Haus wurde dem Antrag eine
detaillierte Kostenkalkulation beigefügt (vgl. Anlage 1).
Den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 177.530 EUR (davon 42.000 EUR für die Miete des
GZH) stehen erwartete Einnahmen von rund 87.500 EUR gegenüber (einschließlich eines
Zuschusses des Regierungspräsidiums Tübingen). Daraus ergibt sich ein prognostiziertes Defizit von
etwa 90.030 EUR.
Der Verein ist bestrebt, die Produktionskosten möglichst gering zu halten. Die Ausgaben bewegen
sich auf einem vergleichbaren Niveau wie bei der Produktion „Traviata“ (2025). Aufgrund der
reduzierten Orchesterbesetzung fallen jedoch zusätzliche Lizenzkosten an, da Aufführungsrechte für
eine entsprechende Orchesterversion beim Verlag Ricordi erworben werden müssen.
Produktionen vergleichbarer Größe können nach Einschätzung des Fachamtes zu vergleichbaren
oder niedrigeren Preisen extern eingekauft werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Förderung in
Höhe von 80 % der beantragten Mittel als fachlich angemessen und ausreichend erachtet, um die
Durchführung des Projekts in der geplanten Qualität zu gewährleisten. Dies entspricht einem
Zuschuss in Höhe von 56.000 EUR. Zudem ist auch bei anderen Projektförderungen im Kulturbereich
zuletzt eine Förderung in Höhe von 80% der beantragten Mittel gewährt worden.
Die Mittel in Höhe von insgesamt 56.000 EUR werden im Haushaltsverfahren 2027 / 2028
berücksichtigt.

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III. Fazit
Die Voraussetzungen für eine Förderung der Aufführung sind erfüllt. Nach Abschnitt B Absatz 4.2.2
der Kulturvereinsförderrichtlinie der Stadt Friedrichshafen können besonders förderungswürdige
Projekte auf Antrag bezuschusst werden:
„Bei
außergewöhnlichen,
aufwendigen
und
umfangreichen
Produktionen
für
mehrtägige
Veranstaltungen bzw. Auftritte kann durch das zuständige Gremium ein höherer Abmangelzuschuss
in Form einer Einzelfallentscheidung bewilligt werden, wie dies z. B. beim Musiktheater der Fall ist.“
Über die Höhe der Zuschüsse wird im Einzelfall entschieden. Nach der bisherigen Praxis handelt es
sich hier um eine besonders aufwendige und förderungswürdige Aufführung.
Die
Festlegung
der
Zuschusshöhe
erfolgt
im
Einzelfall.
Entsprechend
der
bisherigen
Verwaltungspraxis handelt es sich bei der geplanten Produktion um ein besonders aufwendiges und
förderungswürdiges Vorhaben.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Zuschussantrag fachlich begründet und nachvollziehbar; die
Durchführung der Produktion wird grundsätzlich befürwortet. Eine Bezuschussung in Höhe von 80 %
des beantragten Betrags wird aus fachlicher Sicht als ausreichend angesehen, um die Umsetzung
der Produktion in der geplanten Qualität sicherzustellen und gleichzeitig die Eigenverantwortung des
Trägers zu wahren.
Angesichts der angespannten Haushaltslage sind in den kommenden Jahren Einsparungen sowohl
bei städtischen Einrichtungen als auch bei der Zeppelin-Stiftung erforderlich. Eine über den aktuellen
Stand hinausgehende Förderung ist daher in der Regel nicht realisierbar. Dieser Maßstab ist auch bei
der Entscheidung über Zuschussanträge anzulegen.