Musiktheater Friedrichshafen e. V. erhält Abmangelzuschuss Turandot im Graf-Zeppelin-Haus, Friedrichshafen; 56.000 EUR genehmigt 2026 / V 00090 Seite 1 von 5 Referent und Zeitdauer: Frau Apfelbacher und Fr. Dr. Huhn - 40 min (davon 5 min Sachvortrag) STADT FRIEDRICHSHAFEN Sitzungsvorlage Drucksache-Nr. 2026 / V 00090 Ausfertigungen: Amt für Sport, Freizeit und Außerschulisches Lernen, DEZ3, KuK, STP Dienststelle: Amt für Sport, Freizeit und Außerschulisches Lernen Aktenzeichen: SFA / Apf 13.04.2026, Unterschrift: Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber ____________ BM N. N. ____________ EBM Hein ____________ OB Blümcke _____________ Betreff: Zuschuss an das Musiktheater Friedrichshafen e. V. für die Aufführung "Turandot" von Giacomo Puccini Anlage(n): Anlage 1: Zuschussantrag des Vereins vom 29.03.2026 inkl. Kostenkalkulation des Vereins vom 29.03.2026 Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MS Office Dateien (inkl. ppt, .mpp) .pdf-, htm- Dateien DVD Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Kultur- und Sozialausschuss 06.05.2026 Beschluss öffentlich Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.): KSA, 22.10.2008, DS-Nr. 205/2008; KSA 5.12.2012, DS-Nr. 283/2012, DS-Nr. 302/2014; KSA, 07.11.2018, DS-Nr. 2018 / V 00273; FVA, 20.01.2019, KSA 22.01.2019, DS-Nr. 2019 / V 00377; KSA, 06.07.2022, DS-Nr. 2022 / V 00119; KSA, 03.07.2024, DS-Nr. 2024 / V 00145 2026 / V 00090 Seite 2 von 5 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein Kosten: einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: 56.000 EUR einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: EUR jährlicher Folgeaufwand: Personalkosten Betrag: EUR Sachkosten Betrag: EUR Zuschüsse einmalige Einzahlung Betrag: EUR bzw. Beiträge: laufende Einzahlungen Betrag: EUR MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT: Stadt Ergebnis- HH Finanz-HH Kontierungen: Kulturvereinsförderung 2810050000; 43180000 Stiftung Ergebnis- HH Finanz-HH Kontierungen: Zur Verfügung stehende Mittel Planansatz im lfd. Jahr: 395.200 EUR Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr: EUR Noch bereitzustellen: 2027 56.000 EUR Deckungsvorschlag: EUR 2026 / V 00090 Seite 3 von 5 Beschlussantrag: Das Musiktheater Friedrichshafen e. V. erhält für die Aufführung „Turandot“ im Jahre 2027 einen städtischen Abmangelzuschuss in Höhe von max. 56.000 Euro. FN!-CHECK wurde durchgeführt: ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei) Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog _____________________________________________________________________________ KLIMAWIRKUNG wurde geprüft: ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei): Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check 2026 / V 00090 Seite 4 von 5 Begründung: I. Einleitung Das Musiktheater Friedrichshafen e. V. wurde 1980 als Theaterspielkreis gegründet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten realisiert der Verein im zweijährigen Turnus anspruchsvolle Musiktheater- produktionen. Zweck des Vereins ist insbesondere die Durchführung dieser Produktionen, an denen sich die Mitglieder sowohl darstellerisch als auch musikalisch beteiligen. Am 29.03.2026 stellte der Verein einen Zuschussantrag für die geplante Produktion bzw. Aufführung „Turnadot“ (vgl. Anlage 1). Beantragt wird ein Abmangelzuschuss in Höhe von 70.000 EUR. II. Zuschuss und Finanzierung Für die drei geplanten Aufführungen von „Turandot“ im Graf-Zeppelin-Haus wurde dem Antrag eine detaillierte Kostenkalkulation beigefügt (vgl. Anlage 1). Den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 177.530 EUR (davon 42.000 EUR für die Miete des GZH) stehen erwartete Einnahmen von rund 87.500 EUR gegenüber (einschließlich eines Zuschusses des Regierungspräsidiums Tübingen). Daraus ergibt sich ein prognostiziertes Defizit von etwa 90.030 EUR. Der Verein ist bestrebt, die Produktionskosten möglichst gering zu halten. Die Ausgaben bewegen sich auf einem vergleichbaren Niveau wie bei der Produktion „Traviata“ (2025). Aufgrund der reduzierten Orchesterbesetzung fallen jedoch zusätzliche Lizenzkosten an, da Aufführungsrechte für eine entsprechende Orchesterversion beim Verlag Ricordi erworben werden müssen. Produktionen vergleichbarer Größe können nach Einschätzung des Fachamtes zu vergleichbaren oder niedrigeren Preisen extern eingekauft werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Förderung in Höhe von 80 % der beantragten Mittel als fachlich angemessen und ausreichend erachtet, um die Durchführung des Projekts in der geplanten Qualität zu gewährleisten. Dies entspricht einem Zuschuss in Höhe von 56.000 EUR. Zudem ist auch bei anderen Projektförderungen im Kulturbereich zuletzt eine Förderung in Höhe von 80% der beantragten Mittel gewährt worden. Die Mittel in Höhe von insgesamt 56.000 EUR werden im Haushaltsverfahren 2027 / 2028 berücksichtigt. 2026 / V 00090 Seite 5 von 5 III. Fazit Die Voraussetzungen für eine Förderung der Aufführung sind erfüllt. Nach Abschnitt B Absatz 4.2.2 der Kulturvereinsförderrichtlinie der Stadt Friedrichshafen können besonders förderungswürdige Projekte auf Antrag bezuschusst werden: „Bei außergewöhnlichen, aufwendigen und umfangreichen Produktionen für mehrtägige Veranstaltungen bzw. Auftritte kann durch das zuständige Gremium ein höherer Abmangelzuschuss in Form einer Einzelfallentscheidung bewilligt werden, wie dies z. B. beim Musiktheater der Fall ist.“ Über die Höhe der Zuschüsse wird im Einzelfall entschieden. Nach der bisherigen Praxis handelt es sich hier um eine besonders aufwendige und förderungswürdige Aufführung. Die Festlegung der Zuschusshöhe erfolgt im Einzelfall. Entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis handelt es sich bei der geplanten Produktion um ein besonders aufwendiges und förderungswürdiges Vorhaben. Aus Sicht der Verwaltung ist der Zuschussantrag fachlich begründet und nachvollziehbar; die Durchführung der Produktion wird grundsätzlich befürwortet. Eine Bezuschussung in Höhe von 80 % des beantragten Betrags wird aus fachlicher Sicht als ausreichend angesehen, um die Umsetzung der Produktion in der geplanten Qualität sicherzustellen und gleichzeitig die Eigenverantwortung des Trägers zu wahren. Angesichts der angespannten Haushaltslage sind in den kommenden Jahren Einsparungen sowohl bei städtischen Einrichtungen als auch bei der Zeppelin-Stiftung erforderlich. Eine über den aktuellen Stand hinausgehende Förderung ist daher in der Regel nicht realisierbar. Dieser Maßstab ist auch bei der Entscheidung über Zuschussanträge anzulegen. --- Source: https://friedrichshafen-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=233384&type=do sdDatePublished: 2026-04-28T21:12:00Z Topics: music theatre, theatre, cultural policy, public finance Locations: Friedrichshafen, Tübingen