Zeppelin-Stiftung Rückstellungen zu Beginn des HH-jahres 2026; 43 TEUR gesamt
Anlage 7 Rückstellungen.xlsx
Anlage 7 01.01.2026 Voraussichtlicher Stand zu Beginn des HH-jahres TEUR 1. (Pflicht-)Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (im Rahmen von Altersteilzeitarbeit u.ä.) 43 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen
1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien
1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0 1.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0 2. Weitere (Wahl-)Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2 GemHVO 2.1 Rückstellungen für künftige FAG-Belastungen 0 2.2 Steuerrückstellungen (als Gläubigerin) 0 43 Rückstellungen gesamt Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen 2026
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