Ortschaftsrat Ailingen beschließt Bebauungsplan Nr. 546 Reinachweg-Süd, Ailingen; ca. 70 Wohneinheiten entstehen
Ortsverwaltung Ailingen Gz.: OVA / ju 27.04.2026 k.junker@ailingen.de
Beschlussprotokoll
für die Sitzung des Ortschaftsrats Ailingen
am 16.04.2026
im Rathaus Ailingen
TOP 1 Bericht des Vorsitzenden OV Lipp lässt anhand verschiedener Termine die Zeit seit der letzten Sitzung Revue passieren. Es fand u.a. die Landtagswahl statt, hier dankt er seinen Mitarbeitern und allen Wahlhelfern für ihren Einsatz. Im März fand eine Gemeinderatsklausur statt, außerdem wurde Pfarrer Kühn von der evangelischen Kirchengemeinde Ailingen in den Ruhestand verabschiedet. An Ostern erfreute der Musikverein Ailingen die Zuhörer in der Rotach-Halle mit seinem traditionellen Osterkonzert.
TOP2 Einwohnerfragestunde Ein Einwohner, der Anlieger des neuen Baugebiets im Reinachweg ist, bittet die Verwaltung und den Gemeinderat um Prüfung in Bezug auf die ggf. anfallenden Erschließungsbeiträge für die Altanlieger. OV Lipp wird das Anliegen an die entsprechenden Stellen weitergeben.
TOP 3 Bestellung Abteilungskommandant und 1. Stellvertretender Abteilungskommandant Feuerwehr Friedrichshafen, Abteilung Ailingen
Kenntnisnahme
OV Lipp begrüßt Kommandant Engesser der Gesamtwehr in Friedrichshafen sowie den Abteilungskommandanten Fischer zu diesem TOP. Der stv. Abteilungskommandant Huber ist auf einem Lehrgang in der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal und lässt sich entschuldigen.
Mit überragender Mehrheit wurden sowohl Herr Fischer wie auch Herr Huber in der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Abteilung Ailingen am 20.02.2026 wiedergewählt. Die Wahl bedarf der Zustimmung des Gemeinderats, dieser hat die Zuständigkeit auf den Finanz- und Verwaltungsausschuss delegiert, welcher der Personalie bereits am 13.04.2026 einstimmig zugestimmt hat. OV Lipp dankt im Namen des Gremiums den Feuerwehrkameraden, die Tag und Nacht für die Allgemeinheit bereit stehen.
Das Gremium nimmt den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.
TOP 4 Bebauungsplan Nr. 546 „Reinachweg -Süd“- Satzungsbeschluss
- Vorberatung
Ein Mitglied des Ortschaftsrats ist befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz. Herr Weiß vom Amt für Stadtplanung und Umwelt, Abt. Stadtplanung (SU-PL) stellt die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation vor. Er geht auf die Vorgeschichte ein, bereits im Januar 2020 erfolgte der Aufstellungsbeschluss, aufgrund von Grundstücksverhandlungen und Corona kam der Entwurfsbeschluss dann erst im Februar 2025 zur Beratung in den Gemeinderat. Nun fasse man den Satzungsbeschluss. Mit dem Bebauungsplan Reinachweg-Süd schaffe man Wohnraum mit ca. 70 Wohneinheiten durch die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets. Es soll eine flächensparende Bebauung geben, möglich sind Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser, sowie Doppelhaushälften. Mittig wird ein Quartiersplatz mit einem Kinderspielplatz erstellt, zudem werden grünordnerische Maßnahmen wie Baumpflanzungen und Dachbegrünungen umgesetzt. Im Nachgang der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde die Satzung nochmals redaktionell geändert, aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Nach Beantwortung einzelner Fragen aus dem Gremium, verbunden mit der Bitte um baldige Erschließung des Baugebietes, ergeht die einstimmige Zustimmung.
TOP 5 Stellungnahme zu Baugesuchen
5.1. Baugesuch: Nutzungsänderung der Einliegerwohnung im Untergeschoss des bestehenden Wohnhauses zur Ferienwohnung Kirchweg, Flst.-Nr. 953
Das SU-PL erteilt die positive Stellungnahme. Es handelt sich beim Kirchweg um ein allgemeines Wohngebiet in dem auch Ferienwohnungen zulässig sind und sich einfügen.
5.2. Vereinfachtes Verfahren: Abbruch Betonfertiggarage und Neubau eines Carports für 3 Kfz mit Fahrradraum Bodenseestraße, Flst.-Nr. 1115/17
Es liegt noch keine abschließende Stellungnahme vor. In der Vergangenheit wurden in der Umgebung bereits entsprechende Vorhaben zugelassen, deshalb wird die Stellungnahme aller Voraussicht nach positiv ausfallen.
Baugesuche zur Information
6.1. Vereinfachtes Verfahren: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Tobelstraße, Flst.-Nr. 511/2
Die Stellungnahme steht noch aus.
6.2. Vereinfachtes Verfahren: Aufstockung und Errichtung eines Balkons auf best. Anbau des Wohngebäudes als Wohnraumerweiterung der 2. Wohneinheit; Umbau im OG und DG
Bodenseestraße, Flst.-Nr. 1115/4
Das Fachamt erteilt eine positive Stellungnahme, die Aufstockung des Wohngebäudes kann mitgetragen werden. Ein Begrünungsplan muss noch nachgereicht werden, da das Flachdach größer als 10 m² sei.
6.3. Vereinfachtes Verfahren: Nutzungsänderung eines Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus, Ausbau Dachgeschoss zu einer Wohnung, Neubau Dachgaube (Nord) Am Haldenberg, Flst.-Nr. 502
Das Fachamt erteilt die positive Stellungnahme.
Verschiedenes und Bekanntgaben
Statistik Friedhöfe Ailingen Frau Junker erläutert die Statistik zu den Belegungen aus 2025 auf den Friedhöfen in Ailingen und in Berg. Gefragt sind nach wie vor Urnengräber, hier vor allem Rasenurnengräber, bei denen die Rasenpflege inklusive ist und bei denen die Angehörigen wenig bis keinen Pflegeaufwand haben. Drei Viertel der Beisetzungen auf den Friedhöfen seien Urnenbestattungen, ein Viertel Erdbestattungen. OV Lipp ergänzt, dass man vmtl. noch dieses Jahr Urnenstelen auf dem Friedhof Ailingen errichten werde, um auch diese Möglichkeit der Beisetzung wieder anbieten zu können.
Umsetzung Maßnahmen Lärmaktionsplan Stufe IV Der Gemeinderat hat im Oktober 2025 den Lärmaktionsplan der Stufe 4 beschlossen, um die anhaltend hohe Lärmbelastung durch den Fahrzeugverkehr in verschiedenen Straßen zu reduzieren. Der Lärmaktionsplan sieht zahlreiche Maßnahmen zur Lärmminderung vor. Diese umfassen unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Straßenabschnitten sowie begleitende verkehrslenkende Maßnahmen. Auf ausgewählten Straßen wird Tempo 30 künftig ganztägig oder nachts gelten. Die Maßnahmen werden zum Teil bereits jetzt umgesetzt, die übrigen mit dem Fahrplanwechsel des Busverkehrs im Winter. Es ist nicht möglich, alle Maßnahmen gleichzeitig im Stadtgebiet umzusetzen, da sich der Stadtverkehr darauf einrichten muss.
Aushub Särlebach OV Lipp informiert, dass der Aushub der Baumaßnahme der Verdolung des Särlebachs in Lottenweiler im Reinachweg auf dem zukünftigen Baugebiet zwischengelagert werde. Dies habe nichts mit der zukünftigen Baumaßnahme für das neue Baugebiet zu tun.
Erteilte Baugenehmigungen OV Lipp informiert über die seit der letzten Sitzung eingegangenen Baugenehmigungen. U.a. wurde ein Zaun im Wiggenhausen Weg genehmigt, wie aber auch der Ausbau eines Dachgeschoss in der Talbahnstraße und die Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in der Schmalholzstraße.
Termine 07.05. nächste Ortschaftsratsitzung