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title: "Stadt Friedrichshafen Erschließung Reinachweg Süd, Ailingen; Gesamtkosten 3.005.000 EUR genehmigt"
sdDatePublished: "2026-04-28T21:12:00Z"
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  - name: "construction and property"
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  - name: "infrastructure projects"
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  - name: "local authority"
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  - "Friedrichshafen"
  - "Bodenseekreis"
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Stadt Friedrichshafen Erschließung Reinachweg Süd, Ailingen; Gesamtkosten 3.005.000 EUR genehmigt

2026 / V 00075
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Referent und Zeitdauer:
Geiger, Christian 15 Min. / davon 5 Min. Sachvortrag
STADT FRIEDRICHSHAFEN
Sitzungsvorlage
Drucksache-Nr. 2026 / V 00075
Ausfertigungen:
Tiefbau- und Grünamt, BSO, SBV, SPK, STP
Dienststelle: Tiefbau- und Grünamt
Aktenzeichen: TGA - BA
07.04.2026, Unterschrift:
Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):
BM Stauber
____________
BM N. N.
____________
EBM Hein
____________
OB Blümcke
_____________
Betreff: Erschließung Baugebiet Reinachweg Baubeschluss
Anlage(n):
Lagepläne Straße & Kanal, Querschnitte
Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den
jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation
gewährleistet werden kann.
MS Office
Dateien (inkl. ppt,
.mpp)
.pdf-, htm-
Dateien
DVD
Gremium:
Datum:
Zuständigkeit:
Öffentlichkeitsstatus:
Ausschuss für Planen, Bauen und
Umwelt / Betriebsausschuss SE
05.05.2026
Vorberatung
öffentlich
Ortschaftsrat Ailingen
07.05.2026
Vorberatung
öffentlich
Gemeinderat
18.05.2026
Beschluss
öffentlich
Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 546 (GR 28.01.2020, DS-Nr. 2019 / V 00380)
Entwurfsbeschluss Bebauungsplan Nr. 546 (GR 03.02.2025, DS-Nr. 2024 / V 00286)
Satzungsbeschluss am 20.04.2026

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DS VO:2026 / V 00037
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
ja
nein
Einmalige Kosten (Auszahlungen investiv):
Straßenbau
rd. 1.010.000 EUR
Straßenbeleuchtung
rd. 145.000 EUR
Ausgleichsmaßnahmen plangebietsintern und -extern
rd. 245.000 EUR
Spielplatz
rd. 350.000 EUR
Öffentliche Regenwasserbeseitigung (SE)
rd. 655.000 EUR
Öffentliche Schmutzwasserbeseitigung (SE)
rd. 160.000 EUR
Öffentliche Grundstücksanschlüsse (SE)
rd. 440.000 EUR
Einmalige Einnahmen (Einzahlungen investiv):
Erschließungsbeiträge für Straßen / Straßenbeleuchtung
rd. 1.095.000 EUR
Erschließungsbeiträge für Regenwasserbeseitigung Anteil Straße (SE)
rd. 327.500 EUR
Kostenerstattungen Ausgleichsmaßnahmen intern/extern (Öko-Konto)
rd. 245.000 EUR
Abwasser-Anschlussbeiträge (SE)
rd. 140.000 EUR
Kostenerstattungen öffentliche Grundstücksanschlüsse (SE)
rd. 440.000 EUR
MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:
Stadt
Ergebnis-HH
Finanz-HH
Zur Verfügung stehende Mittel:
Kontierung:
Straßenbau / Straßenbeleuchtung (2025/2026)
7.54100000T1014
850.000 EUR
100.000 EUR
Spielplätze – Versch. Neu- / Um- / Ausbauten
(2025/2026/2027)
7.55100200S0002
235.000 EUR ErmÜ
aus 2025, 400.000
EUR VE für 2027
Ausgleichsmaßnahmen (2026)
705540000206
500.000 EUR
Noch bereitzustellen:
Kontierung:
Straßenbau / Straßenbeleuchtung (2026)
7.54100000T1014
305.000 EUR
Deckung:
Mehreinnahmen Erschließungsbeiträge (95%)
290.000 EUR
Verschiedene Um- und Ausbauten an Straßen (7.54100000S0001)
15.000 EUR
MITTELBEREITSTELLUNG BEIM EIGENBETRIEB STADTENTWÄSSERUNG (SE):
Liquiditätsplan / Investitionsprogramm
Zur Verfügung stehende Mittel:
Kontierung:
Erschließung BG Reinachweg (2025/2026)
800507
850.000 EUR
Öffentliche Grundstücksanschlüsse (2025/2026)
800950
716.477 EUR

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Beschlussantrag:
1.
Das
vorliegende
Planungskonzept
mit
Gesamtkosten
in
Höhe
von
3.005.000 EUR
wird
genehmigt.
2.
Die für Straßenbau / Straßenbeleuchtung in 2026 erforderlichen zusätzlichen Finanzierungsmittel
in Höhe von 305.000 EUR und die vorgeschlagene Deckung werden genehmigt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte und Planungen zu veranlassen,
die Maßnahme zu realisieren und die erforderlichen Verträge zu schließen.
FN!-CHECK wurde durchgeführt:
ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei)
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog
_____________________________________________________________________________
KLIMAWIRKUNG wurde geprüft:
ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei):
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check

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Begründung:
1.
Allgemeines
Die Stadt Friedrichshafen beabsichtigt, im Ortsteil Ailingen ein Neubaugebiet zu erschließen, das
der Schaffung von Wohnraum dient. Grundlage für die erforderliche, weiterführende Planung und
die Umsetzung ist der Bebauungsplan Nr. 546 „Reinachweg - Süd“.
Sofort
verfügbare
Wohnbauflächen
sind
im
Stadtgebiet
knapp
und
die
Aktivierung
von
Bauflächenpotenzialen ist eine andauernde Herausforderung, die sich in den letzten Jahren
zugespitzt hat. Die Bereitstellung von Wohnbauflächen hat eine hohe Priorität und sollte, ohne
Abwendung von erprobten städtebaulichen Prinzipien der Siedlungsentwicklung, zielstrebig
angegangen werden. Das Gebiet "Reinachweg Süd" in Ailingen wurde priorisiert, da es sich
hierbei um eine städtebaulich sinnvolle Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die bereits über
Erschließungsansätze
(Reinachweg
und
Wolfenesch)
verfügt
und
weitestgehend
von
Bestandsbebauung umgeben ist.
Es wurden Planungsalternativen geprüft. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass sich das
Plangebiet
dahingehend
eignet,
da
Teilflächen
im
Eigentum
der
Stadt
sind
und
diese
Bauflächenpotenziale daher zügig aktiviert werden könnten. Ebenso eignet es sich in besonderer
Weise, um eine Innenentwicklung umzusetzen und eine im Flächennutzungsplan vorhandene
Wohnbaufläche zu entwickeln. Die Prüfung der Alternativen wurde bereits im Zuge der Aufnahme
der Fläche in den Flächennutzungsplan (FNP-Fortschreibungsverfahren) durchgeführt. Die
Planvarianten innerhalb des Gebietes wurden mittels eines abteilungsinternen städtebaulichen
Wettbewerbs geprüft. Zudem wurden Änderungsvorschläge der politischen Gremien im Rahmen
des Aufstellungsbeschlusses berücksichtigt, wodurch der Planentwurf modifiziert wurde. U.a.
wurde der Spielplatz von der Straße „Wolfenesch“ etwas zentraler in das Neubauquartier gerückt.
Ebenso wurde ein höherer Anteil an Geschosswohnungsbau ermöglicht.
2.
Bautechnische Details
Beim derzeitigen Planungsstand handelt es sich um eine Entwurfsplanung, d.h. die Lage und
Dimensionierung der Kanaltrassen und die Straßenführung stehen fest. Vom Landratsamt liegt
derzeit noch keine wasserrechtliche Genehmigung vor. Die Verwaltung und das planende
Ingenieurbüro sind in enger Abstimmung mit dem Landratsamt und haben im Zuge der Planung
alle
Forderungen
seitens
LRA
bezüglich
Entwässerung
erfüllt.
Die
Erteilung
der
wasserrechtlichen Genehmigung im Rahmen der Genehmigungsplanung wird daher erwartet. Im
Zuge der Ausführungs- und Detailplanung können sich noch geringfügige Änderungen an der
Planung ergeben.
Über die Straßen „Reinachweg“ und „Wolfenesch“ ist das Plangebiet an die überörtliche
Erschließung angebunden.
Ein koordinierter Leitungsplan wird im Rahmen der Ausführungsplanung nach Abstimmung mit
den örtlichen Versorgern (SW-See, Telekom und Vodafone) erstellt.

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Im Südöstlichen Bereich, angrenzend an die Straße Wolfenesch, wird eine Trafostation der SW-
See vorgesehen, welche zwingend benötigt wird.
Ein zentraler Spielplatz mit ca. 590 m² Fläche wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten
durch die Abteilung TGA Grün eingerichtet.
Interne
Ausgleichsmaßnahmen
werden
durch
Anlage
von
öffentlichen
Grünflächen
(Verkehrsgrün)
mit
Pflanzung
von
standortgerechten
Einzelbäumen
auf
den
öffentlichen
Grünflächen (12 Bäume) geschaffen Zudem werden im Südosten standortgerechte Einzelbäume
zur Verbesserung der Fledermaus-Leitstruktur auf privaten Grundstücken vorgesehen. Externe
Ausgleichsmaßnahmen werden durch zwei Ökokonto-Maßnahmen der Stadt Friedrichshafen
erbracht:
-
Sanierung Obstwiese Wannenhäusern, FN-Ettenkirch, Flst. 376/1 und 376
-
Neuanlage einer Streuobstwiese in FN-Ettenkirch, Flst. 648
Kanalbau
Die Entwässerung des gesamten Baugebietes ist im Trennsystem geplant. Das Schmutzwasser
wird über einen neuen Kanal in Straße A an die vorhandene Mischwasserkanalisation in der
Straße Wolfenesch eingeleitet. Die neue Bebauung entlang des Reinachweg wird an den dortigen
vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen. Das Niederschlagswasser aus dem Baugebiet
wird über die neu geplante Regenwasserkanalisation in Straße A und dem Reinachweg der
geplanten Rückhaltung zugeleitet.
Die
Rückhaltung
wird
aufgrund
des
beschränkten
Platzangebotes
im
Plangebiet
als
unterirdisches Rückhaltebecken unterhalb des Spielplatzes ausgeführt. Der Drosselabfluss aus
der Rückhaltung wird über einen neuen Regenwasserkanal, die Straße Wolfenesch querend, an
den verdolten Tobelbach als Vorfluter angeschlossen. Aufgrund des anstehenden Grundwassers
müssen die Rückhaltungen abgedichtet und die Sohle gegen Auftrieb gesichert werden. Zur
Reinigung von Schwebstoffen und Sediment wird vor den beiden Zuleitungen zur Rückhaltung
sowie vor der Einleitung in den Tobelbach je ein Absetzschacht eingebaut.
Aufgrund der Topographie können zwei Grundstücke im Osten des Plangebietes nicht an die
zentrale
Rückhaltung
angeschlossen
werden.
Hier
werden
entsprechend
dimensionierte
Retentionszisternen mit Drosselablauf in die Kanalisation vorgesehen.
Der RW-Kanal erhält einen Durchmesser von DN 315. Als Materialien kommt Kunststoff (PP) zur
Ausführung. Der SW-Kanal erhält einen Durchmesser von DN 250. Als Material kommt hier
ebenfalls Kunststoff (PP) zur Ausführung. Die Schächte werden aus Stahlbeton hergestellt. Als
Hausanschlussschächte sind zwei separate Schächte je für RW und SW ebenfalls aus Stahlbeton
vorgesehen.
Straßenbau
Das Baugebiet ist umgeben von bestehender Bebauung und integriert sich somit in die bereits
bestehenden Gebiete. Die äußere Erschließung des Baugebietes erfolgt im Norden über den
Reinachweg. Im Osten über die Straße Wolfenesch. Von Südwesten her erfolgt die Erschließung
durch eine weitere Anwohnerstraße.

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Die Erschließung innerhalb des Baugebietes erfolgt über eine neue Erschließungsstraße A,
welche im Osten in die Straße Wolfenesch mündet und im Südwesten an eine Anwohnerstraße
im Bestand anschließt.
Die Straßen Reinachweg und Wolfenesch werden im Zuge der Erschließung im Vollausbau neu
hergestellt. Der vorhandene Straßenkörper mit Gehwegen wird abgerissen. Dies ist aufgrund der
Neuverlegung von Kanälen und Sparten sowie dem schlechten Zustand der Straßen im Bestand
zwingend erforderlich. Diese Straßen, wie auch Erschließungsstraße A werden mit einer Breite
von 5,50 m hergestellt. Entlang der Straßen Reinachweg und Wolfenesch wird ein einseitiger
Gehweg mit 1,50 m Breite in Asphaltbauweise und mit Flachbord (3 cm Anschlag) hergestellt.
Zusätzlich zu den Erschließungsstraßen werden zwei das Baugebiet querende Fußwege neu
angelegt. Diese werden mit einer Breite von 2,50 m und versickerungsfähigem Pflasterbelag
hergestellt.
Die Randeinfassung der Fahrbahn wird aus Granitleitsteinen B6 (12 x 25-28 cm), die der
Gehwege mit T 8 x 20 cm hergestellt.
Öffentliche Parkplatzflächen wird ein Behindertenstellplatz am Rande der Spielplatzfläche sowie
ein Stellplatz im Südosten des Plangebietes an der Straße Wolfenesch hergestellt. Weitere
Stellplätze können ggf. im Reinachweg und der Erschließungsstraße A im Rahmen der
Ausführungsplanung geprüft und mit Markierungen eingeplant werden.
In den Einmündungsbereichen der Fußwege auf die Straße A sind Asphaltbeschichtungen
vorgesehen, um auf Fußgänger aufmerksam zu machen.
Nach der RStO 12, Ausgabe 2012 sind folgende Aufbaustärken vorgesehen:
Fahrbahn:
4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 DS
14,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TS
37,0 cm Frostschutzschicht 0/45
55,0 cm Gesamtaufbau
Gehwege Straßenbegleitend:
4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 8 DS
10,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TN
41,0 cm Frostschutzschicht 0/45
55,0 cm Gesamtaufbau
Fußwege im Baugebiet:
8,0 cm Pflaster versickerungsfähig
4,0 cm Splitt
38,0 cm Frostschutzschicht 0/45 UF 3 Material
50,0 cm Gesamtaufbau

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Die Entwässerung erfolgt über Längs- und