Stadt Friedrichshafen prüft Digitalisierung der Häfler Karte in Friedrichshafen; neue Vergünstigungen möglich

Beschlussvorlage

2026 / V 00077

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Drucksache-Nr. 2026 / V 00077 Ausfertigungen: Amt für Gesellschaft, Bildung und Soziales, DEZ3, OBB, STP Dienststelle: Amt für Gesellschaft, Bildung und Soziales

Aktenzeichen: GBS / LdZS 08.04.2026, Unterschrift:

Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):

BM Stauber _________________

Stadt- u. Stiftungspflege _______________ EBM Hein _________________

BM N. N. _________________ OB Blümcke _______________

Betreff: Antrag der Fraktion Freie Wähler/FDP: „Häfler Karte: Erweiterung der Förderungsmöglichkeiten Aufnahme für Zeltlager„ Anlage(n) Antrag der Fraktion Freie Wähler/FDP vom 03.02.2026 Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MS Office Dateien (inkl. ppt, .mpp) .pdf-, htm- Dateien DVD Video

Referent und Zeitdauer: Weber, Ines - 30 Minuten (davon 5 Minuten Sachvortrag)

Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Kultur- und Sozialausschuss 06.05.2026 Beschluss öffentlich

Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein

einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: EUR einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: EUR jährlicher Folgeaufwand: Personalkosten Betrag: EUR

Sachkosten Betrag: EUR

einmalige Einzahlung

Betrag: EUR

laufende Einzahlungen

Betrag: EUR

MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:

Stadt Ergebnis-HH Finanz-HH Kontierungen:

Stiftung Ergebnis-HH Finanz-HH Kontierungen:

Zur Verfügung stehende Mittel

Planansatz im lfd. Jahr:

EUR Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr:

EUR Noch bereitzustellen:

EUR Deckungsvorschlag:

EUR

Auszufüllen durch die Stiftungspflege: Gemeinnützigkeitsrechtlicher Unbedenklichkeitsvermerk:

Der Beschlussantrag entspricht den steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung: § 52 Gemeinnützigkeit oder § 53 Mildtätigkeit.

Der Beschlussantrag entspricht NICHT den steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung: § 52 Gemeinnützigkeit oder § 53 Mildtätigkeit.

Eine Stellungnahme der Stiftungspflege ist als Anlage beigefügt.

Die Vorlage wird von der Stiftungspflege befürwortet. nicht befürwortet.

16.04.2026 Datum

Gez. Schrode

Unterschrift des Stiftungspflegers

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FN!-CHECK wurde durchgeführt:

ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei) Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:

nein Begründung:

Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog


KLIMAWIRKUNG wurde geprüft: ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei)

Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:

nein Begründung:

Prüfung nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check

Beschlussantrag:

Die Stadtverwaltung prüft die Digitalisierung der Häfler Karte. In diesem Zuge sollen dann auch weitere Vergünstigungen aufgenommen werden.

Begründung:

  1. Antrag Die Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/FDP beantragt mit Schreiben vom 03.02.2026 die Aufnahme der Förderung von Häfler Kindern für Zeltlagerfreizeiten über die Häfler Karte. Der Antrag wurde am 23.02.2026 in den Gemeinderat förmlich eingebracht.

  2. Häfler Karte Die Stadt Friedrichshafen gewährt seit 01.01.1965 hier wohnhaften kinderreichen Familien und Personen mit niedrigem Einkommen aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung freiwillige Zuschüsse für besondere Bedürfnisse und sonstige Vergünstigungen. Hierfür kann jährlich von Februar bis April ein Antrag gestellt werden. Mit diesem Antrag kann auch die personalisierte Häfler Karte beantragt werden.

Die Häfler Karte im Scheckkartenformat dient als Nachweisüber die Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen nach der Richtlinie für Vergünstigungen und einen einmal jährlichen Zuschuss für besondere Bedürfnisse aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung. Anerkannt wird die Häfler Karte beispielsweise beim Amt für Stadtplanung und Umwelt, im FAIRKAUF, im Kulturbüro, in der Musikschule, bei der Tafel Friedrichshafen e. V. und bei der Volkshochschule Friedrichshafen.

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Die Zeppelin-Stiftung trägt die Vergünstigung bei den folgenden Einrichtungen: Häfler Bäder, Medienhaus am See, Schulmuseum, Zeppelin-Museum, je 2 Seehasenfestmünzen für Kinder und Jugendliche, 50 Prozent Ermäßigung bei kulturellen Veranstaltungen, Kostenübernahme Schul- und Kitamittagessen, Kitagebühren. 2025 betrugen die Gesamtausgaben hierfür knapp 600.000 Euro.

Externe Einrichtungen in der Stadt Friedrichshafen können die Häfler Karte als Nachweis der Bedürftigkeit anerkennen. Die Zeppelin-Stiftung hat keinen Einfluss darauf, ob die Häfler Karte anerkannt wird oder mit welcher Rabattierung dies verbunden ist und trägt die finanziellen Auswirkungen dieser Rabattierungen nicht.

2025 gingen 2.233 Anträge auf eine Häfler Karte ein. Hiervon wurden 2.003 Anträge genehmigt und insgesamt 4.403 Häfler Karten ausgegeben. Mit dem Zuschuss und den Vergünstigungen kann somit vielen kinderreichen Familien mit niedrigem Einkommen und hilfebedürftigen Personen zusätzliche Teilhabe ermöglicht werden.

  1. Geplante Neukonzeption der Häfler Karte Das Amt für Gesellschaft, Bildung und Soziales plant aktuell eine Neukonzeption der Häfler Karte. In diesem Zuge soll die Häfler Karte digitalisiert werden. Dies ist jedoch ein dezernatsübergreifendes Großprojekt, welches die Verwaltung aktuell für 2027/2028 eingeplant hat. Im Rahmen dieser Neukonzeption soll die Häfler Karte auch inhaltlich überarbeitet werden und so sollen unter anderem weitere Vergünstigungen aufgenommen werden, um die soziale Teilhabe weiterhin zu gewährleisten.

Die Stadtverwaltung hält den Antrag zur Aufnahme der Schülerferienaufenthalte der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/FDP grundsätzlich für sinnvoll, schlägt aber vor, den Antrag im Zuge der Neukonzeption der Häfler Karte umzusetzen, da eine Umsetzung vor der Digitalisierung der Häfler Karte aufgrund der Komplexität der Anbieter der Schulferienaufenthalte sehr komplex wäre.