Stadt Friedrichshafen beschließt Nachtragshaushaltssatzung 2026; Defizit 39.069.310 EUR
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Anlage 2 Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. Mai 2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2026 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:
Stadt Stiftung Stiftung Stiftung Stadt & Stiftung
unverändert bisher festgesetzte Beträge Änderung um neu festgesetzte Beträge neue festgesetzte Gesamtbeträge EUR EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt mit dem 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 229.470.160 113.421.460
- 53.200.000 60.221.460 289.691.620 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -229.117.450 -115.235.480 15.000.000 -100.235.480 -329.352.930 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von 352.710 -1.814.020 0 -40.014.020 -39.661.310
davon Karl-Olga-Haus 0 -2.036.680 0 -2.036.680 -2.036.680 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 1.000.000 0 0 0 1.000.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von -392.000 -16.000 0 -16.000 -408.000 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 608.000 -16.000 0 -16.000 592.000
davon Karl-Olga-Haus 0 0 0 0 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 960.710 -1.830.020
- 38.200.000 -40.030.020 -39.069.310 davon Karl-Olga-Haus 0 -2.036.680 0 -2.036.680 -2.036.680
im Finanzhaushalt mit dem 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 225.191.000 112.989.710 -53.200.000 59.789.710 284.980.710 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -199.716.850 -106.733.580 15.000.000 -91.733.580 -291.450.430 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 25.474.150 6.256.130 -38.200.000 -31.943.870 -6.469.720 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.599.440 230.000 0 230.000 12.829.440 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -34.055.720 -21.292.270 -21.292.270 -55.347.990 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -21.456.280 -21.062.270 0 -21.062.270 -42.518.550 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 4.017.870 -14.806.140 -38.200.000 -53.006.140 -48.988.270 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 5.000 0 5.000 5.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -1.180.000 -30.000 0 -30.000 -1.210.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -1.180.000 -25.000 0 -25.000 -1.205.000
Stadt Stiftung Stiftung Stiftung Stadt & Stiftung
unverändert bisher festgesetzte Beträge Änderung um neu festgesetzte Beträge neue festgesetzte Gesamtbeträge EUR EUR EUR EUR EUR 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2.837.870 -14.831.140 -38.200.000 -53.031.140 -50.193.270 davon Karl-Olga-Haus 0 -1.786.510 0 -1.786.510 -1.786.510
§ 2 Kreditermächtigung 2026 Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Kreditermächtigung) wird 2026 nicht verändert.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen 2026 Stadt Stiftung Stiftung Stiftung Stadt & Stiftung
unverändert bisher festgesetzte Beträge Änderung um neu festgesetzte Beträge neue festgesetzte Gesamtbeträge EUR EUR EUR EUR EUR Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung) wird festgesetzt auf 65.180.000 3.600.000 6.000.000 9.600.000 74.780.000 davon Karl-Olga-Haus 0 0 0 0 0
§ 4 Kassenkredite 2026 Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.
§ 5 Steuerhebesätze 2026 (nachrichtlich) Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.
Friedrichshafen, den xx.xx 2026
Bürgermeisteramt
Simon Blümcke
Oberbürgermeister