---
title: "Gemeinderat Friedrichshafen beschließt Nachtragshaushaltssatzung 2026; 3.000.000 EUR Zuwendung"
sdDatePublished: "2026-04-28T21:12:00Z"
source: "https://friedrichshafen-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=233381\u0026type=do"
topics:
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
locations:
  - "Friedrichshafen"
  - "Tettnang"
---


Gemeinderat Friedrichshafen beschließt Nachtragshaushaltssatzung 2026; 3.000.000 EUR Zuwendung

2026 / V 00073
Seite 1 von 6
ZEPPELIN-STIFTUNG FN
Sitzungsvorlage
Drucksache-Nr. 2026 / V 00073
Ausfertigungen:
Stadt- und Stiftungspflege,
Dienststelle: Stadt- und Stiftungspflege
Aktenzeichen: STP ZE
02.04.2026, Unterschrift:
Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):
BM Stauber _________________
Stadt- u.
Stiftungspflege
_______________
EBM Hein
_________________
BM N. N.
_________________
OB Blümcke
_______________
Betreff: Erlass einer Nachtragssatzung 2026 für
den Haushalt der Zeppelin-Stiftung
Anla
ge(n
)
Anlage 1: Vorbericht
Anlage 2: Nachtragssatzung
Anlage 3: Gesamthaushalt
Anlage 4: Veränderte Produkte in 2026
Anlage 5: Entwicklung der Liquidität
Anlage 6: Stand der Rücklagen
Anlage 7: Stand der Rückstellungen
Anlage 8: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss
mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der
Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die
Präsentation gewährleistet werden kann.
MS Office
Dateien (inkl.
ppt, .mpp)
.pdf-, htm-
Dateien
DV
D
Video
Referent und Zeitdauer:
Herr Schrode, Herr Metzger, 20 Min. (davon 15 Min. Sachvortrag)
Gremium:
Datum:
Zuständigkeit:
Öffentlichkeitsstatus:
Finanz- und Verwaltungsausschuss
04.05.2026
Vorberatung
öffentlich
Gemeinderat
11.05.2026
Beschluss
öffentlich
Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):

2026 / V 00073
Seite 2 von 6
Auszufüllen durch die Stiftungspflege:
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
ja
nein
einmaliger Aufwand (konsumtiv)
Betrag:
EUR
einmalige Auszahlung (investiv)
Betrag:
EUR
jährlicher
Folgeaufwand:
Personalkosten
Betrag:
EUR
Sachkosten
Betrag:
EUR
einmalige
Einzahlung
Betrag:
3.000.000,- EUR
laufende
Einzahlungen
Betrag:
EUR
MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:
Stadt
Ergebnis-HH
Finanz-HH
Kontierungen:
Stiftung
Ergebnis-HH
Finanz-HH
Kontierungen:
Zur Verfügung stehende Mittel
Planansatz im lfd. Jahr:
EUR
Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr:
EUR
Noch bereitzustellen:
EUR
Deckungsvorschlag:
EUR
Gemeinnützigkeitsrechtlicher Unbedenklichkeitsvermerk:
Der Beschlussantrag entspricht den
steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der
Abgabenordnung: § 52 Gemeinnützigkeit oder
§ 53 Mildtätigkeit.
Der Beschlussantrag entspricht NICHT den
steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der
Abgabenordnung: § 52 Gemeinnützigkeit oder §
53 Mildtätigkeit.
Eine Stellungnahme der Stiftungspflege ist als Anlage beigefügt.
Die Vorlage wird von der Stiftungspflege
befürwortet.
nicht befürwortet.
Datum
Unterschrift des Stiftungspflegers

2026 / V 00073
Seite 3 von 6
Beschlussantrag:
1. Die Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen.
2. Der Annahme der Zuwendung über 3.000.0000 EUR von der Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH
an die Zeppelin-Stiftung für einen oder mehrere der in § 2 Abs. 2 a) bis j) des Gesellschaftsvertrags
der Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH genannten Zwecke im Jahr 2026 wird zugestimmt.
FN!-CHECK wurde durchgeführt:
ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei)
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog
____________________________________________________________________________
KLIMAWIRKUNG wurde geprüft:
ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei)
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:
nein
Begründung:
Prüfung nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check

2026 / V 00073
Seite 4 von 6
Begründung:
1. Nachtragshaushaltssatzung
1.1 Beschlusslage und Hinweise des Regierungspräsidiums zum Doppelhaushalt 2025/2026
der Zeppelin-Stiftung
Die Haushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen für die Jahre 2025 und 2026 ist vom Gemeinderat
am 24. März 2025 beschlossen worden. Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 23.
Juni 2025 die Gesetzmäßigkeit der beschlossenen Haushaltssatzung einschließlich des
Haushaltsplans der Zeppelin-Stiftung genehmigt.
Das RP hat im Haushaltserlass jedoch folgenden Hinweis gegeben:
Abschließend weist das Regierungspräsidium darauf hin, dass im Vollzug des Doppel-
haushalts 2025/2026 auftretende Planabweichungen (z. B. Mindererträge / Minder-
auszahlungen oder Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen) gegebenenfalls gemäß
§ 82 GemO durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung zu legalisieren sind.
Am 29.05.2025 hat der Gemeinderat eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
beschlossen.
1.2 Notwendigkeit einer Nachtragssatzung für 2026
§ 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg regelt die Fälle, in denen die Gemeinden zum
Erlass einer Nachtragssatzung verpflichtet sind. Danach ist unter anderem unverzüglich eine
Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
-
sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder beim Sonderergebnis
ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich
vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt
(§ 82 Abs. 2 Nr. 1 GemO).
1.3. Ausgangslage und finanzielle Auswirkungen
Im ursprünglich beschlossenen Haushaltsplan 2026 war für das ordentliche Ergebnis ein Fehlbetrag
in Höhe von: – 1.814.020 EUR veranschlagt. Durch einen hohen Ertragsausfall ergibt sich jedoch
(unter Berücksichtigung der geringeren Transferaufwendungen und der Zuwendung in Nr. 2) ein
voraussichtliches ordentliches Ergebnis von: – 40.014.020 EUR. Dies bedeutet eine zusätzliche
Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses um: – 38.200.000 EUR.

2026 / V 00073
Seite 5 von 6
Diese Entwicklung stellt eine erhebliche Vergrößerung des veranschlagten Fehlbetrags dar und
erfüllt somit die Voraussetzungen zur Pflicht für die Aufstellung eines Nachtragshaushalts nach § 82
Abs. 2 Nr. 1 GemO.
Davon unberührt bleibt der städtische Haushalt 2026.
1.4. Ursachen der Ergebnisverschlechterung
Grund für die Nachtragshaushaltsplanung sind die wesentlich geringeren Dividendenerträge in 2026.
Der Planansatz bei den Gewinnanteilen verbundener Unternehmen beträgt 83.700.000 EUR.
Tatsächlich rechnen wir mit Dividendeneinnahmen im Jahr 2026 in Höhe von 27.500.000 EUR.
Der Ausfall der eingeplanten Dividende der ZF Friedrichshafen AG aus dem Geschäftsjahr 2025
kann die Zeppelin-Stiftung in 2026 nur teilweise mit einer temporär höheren Dividende von der
Zeppelin GmbH kompensieren.
Demgegenüber kann eine Ertragsverbesserung um 3.000.000 EUR erreicht werden, weil die
Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH der Zeppelin-Stiftung in 2026 eine Zuwendung gem.
§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung in dieser Höhe zur Verwirklichung der Zwecke gem. des
Gesellschaftsvertrags des Zuwendungsgebers gewährt.
Außerdem können die im Jahr 2026 eingeplanten Transferaufwendungen an die Klinikum
Friedrichshafen GmbH, die Klinik Tettnang GmbH und die MCB Beratungs- und Pflege GmbH in
Höhe von 15 Mio. EUR gestrichen werden.
1.5. Auswirkungen der Ergebnisverschlechterung
Dieser höhere Verlust im Ergebnishaushalt verändert auch das Ergebnis im Finanzhaushalt, weil
auch die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit entsprechend fehlen.
Es kommt somit in Folge zu einem Wechsel vom Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts
(+ 6.256.130 EUR) zum Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts (- 31.943.870 EUR).
Veränderungen bei den Einzahlungen / Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ergeben sich aktuell
keine in der Größenordnung, wie sie in der Nachtragssatzung zu berücksichtigen wären.
Im Rahmen der Nachtragssatzung 2026 verändert sich somit der Finanzierungsmittelbestand zum
Ende des Haushaltsjahres von bisher - 14,8 Mio. EUR um 38,2 Mio. EUR auf - 53,0 Mio. EUR.

2026 / V 00073
Seite 6 von 6
Die Änderungen im Gesamt-Ergebnis- und im Gesamt-Finanzhaushalt gegenüber dem Haushalt
2026 vom 24.03.2025 sind in Anlage 3 hellgrün hervorgehoben. Es wurde der Ansatz in zwei
Produkten geändert, siehe dazu Anlage 4.
1.6. Gesamtfazit
Der im Doppelhaushalt 2025/2026 für das Jahr 2026 prognostizierte Fehlbetrag beim veranschlagten
ordentlichen Ergebnis wird durch die erhebliche Reduzierung bei den Dividendenerträgen von der ZF
Friedrichshafen AG immens vergrößert und ein Ausgleich durch andere Maßnahmen ist zu einem
kleinen Teil, aber nicht im Ausmaß dieses hohen Fehlbetrages, möglich.
Es ist zwar weiterhin ein Haushaltsausgleich (Ergebnishaushalt) gem. § 24 Abs. 1 GemHVO auf der
zweiten Stufe erreichbar, indem vorhandene Rücklagen aus den Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zum Haushaltsausgleich verwendet werden und die Liquidität reicht aus, um den
zusätzlichen Zahlungsmittelfehlbedarf zu decken, jedoch ist die Einleitung eines
Nachtragshaushaltsverfahrens notwendig.
1.7 Verpflichtungsermächtigungen 2026
Die Zeppelin-Stiftung sieht eine Unterstützung in den Jahren 2027 und 2028 über je 3,0 Mio. EUR für
Großgeräte und/oder einen Neubau an einen gemeinnützigen Krankenhausträger vor.
1.8 Anmerkungen
Die vorliegende Sitzungsvorlage widmet sich ausschließlich dem Haushalt der Zeppelin-Stiftung.
2. Annahme einer Zuwendung der Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH
Die Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH wird der Zeppelin-Stiftung im Jahr 2026 eine Zuwendung
i.S.v. § 58 Nr. 1 AO aus ihren Erträgen in Höhe von 3 Mio. EUR zukommen lassen. Die Mittel müssen
für einen oder mehrere der in § 2 Abs. 2 Buchstabe a) bis j) des Gesellschaftsvertrags der Zeppelin-
Stiftung Ferdinand gGmbH genannten Zwecke verwendet werden. Diese Zwecke sind nahezu
identisch mit denen der Zeppelin-Stiftung, daher ist eine zweckmäßige Verwendung möglich.
Die Annahme der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats gem.
§
78 Abs. 4 GemO und wird hiermit eingeholt.