Jugendparlament beantragt Bezuschussung der Schulabschlussfeiern in Häfler Schulen; Ablehnung wegen Finanzlage und Einsparungen

2026 / V 00078 Seite 1 von 4 Referent und Zeitdauer: Weber, Ines - 20 Minuten (davon 5 Minuten Sachvortrag) STADT FRIEDRICHSHAFEN Sitzungsvorlage Drucksache-Nr. 2026 / V 00078 Ausfertigungen: Amt für Gesellschaft, Bildung und Soziales, DEZ3, OBB, STP Dienststelle: Amt für Gesellschaft, Bildung und Soziales Aktenzeichen: GBS / Bildung / Schulen 08.04.2026, Unterschrift: Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen): BM Stauber


BM N. N.


EBM Hein


OB Blümcke


Betreff: Antrag des Jugendparlaments: „Prüfantrag zur Bezuschussung von Abschlussfeiern" Anlage(n): Antrag des Jugendparlaments vom 02.12.2025 Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MS Office Dateien (inkl. ppt, .mpp) .pdf-, htm- Dateien DVD Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Kultur- und Sozialausschuss 06.05.2026 Beschluss öffentlich Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):

2026 / V 00078 Seite 2 von 4 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein Kosten: einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: EUR einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: EUR jährlicher Folgeaufwand: Personalkosten Betrag: EUR Sachkosten Betrag: EUR Zuschüsse einmalige Einzahlung Betrag: EUR bzw. Beiträge: laufende Einzahlungen Betrag: EUR MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT: Stadt Ergebnis- HH Finanz-HH Kontierungen: Stiftung Ergebnis- HH Finanz-HH Kontierungen: Zur Verfügung stehende Mittel Planansatz im lfd. Jahr: EUR Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr: EUR Noch bereitzustellen: EUR Deckungsvorschlag: EUR

2026 / V 00078 Seite 3 von 4 Beschlussantrag: Der Antrag auf Wiederaufnahme der Bezuschussung der Schulabschlussfeiern wird abgelehnt. Begründung:

  1. Antrag Das Jugendparlament beantragt mit Schreiben vom 02.12.2025 die Wiederaufnahme der Bezuschussung der Abschlussfeiern an Häfler Schulen. Der Antrag wurde am 02.02.2026 in den Gemeinderat förmlich eingebracht.
  2. Bezuschussung von Abschlussfeiern an Häfler Schulen Schulabschlussfeiern und Schullandaufenthalte wurden von der Stadtverwaltung seit Januar 2019 als Freiwilligkeitsleistung bezuschusst. Der jährliche Zuschuss für die Abschlussfeiern belief sich auf knapp 14.000 €. Aufgrund der Finanzlage standen im Rahmen des Verfahrens zum Doppelhaushalt 2025/2026 viele dieser Zuschüsse auf dem Prüfstand. Die Bezuschussung der Schulabschlussfeiern und Schullandaufenthalte wurden im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 eingestellt. Leider ist die Finanzlage der Stadt sowie der Zeppelin-Stiftung weiterhin angespannt. Deswegen müssen im Bereich der Freiwilligkeitsleistungen zwingend Einsparungen erfolgen. Mit der Bezuschussung von Schulabschlussfeiern lag die Stadt bisher schon weit über dem Standard von FN!-CHECK wurde durchgeführt: ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei) Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog

KLIMAWIRKUNG wurde geprüft: ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei): Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung: nein Begründung: Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check

2026 / V 00078 Seite 4 von 4 dem, was andere Städte bezuschusst haben. Insgesamt konnten die Einsparungen im Bereich der Schulen auf Freiwilligkeitsleistungen beschränkt werden. So bleiben insbesondere die Schulbudgets (der städtischen Schulen) erhalten und stehen – entgegen sonst globaler Budgetkürzungen im überwiegenden Teil des Haushalts – weiterhin in voller Höhe zur Verfügung. Damit wird die hohe Priorität des Bildungsbereichs unterstrichen. Auf Freiwilligkeitsleistungen in diesem Bereich muss aber aufgrund der aktuellen Finanzlage verzichtet werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag auf Wiederaufnahme der Bezuschussung der Schulabschlussfeiern abzulehnen.