Adrian Brügger kauft 716 m2 Parzelle Hasli, Wallisgasse 34, Frutigen (Parzelle 5469) zum Preis CHF 445'000; Transaktion abgeschlossen

Gemeindeversammlung 2. Juni 2026 - Traktandenliste

Gemeindeversammlung 2. Juni 2026 - Traktandenliste

EINWOHNERGEMEINDE – Ordentliche Gemeindeversammlung, Dienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Frutigen (Saal, 1. Stock).

Datenschutzbericht des Rechnungsprüfungsorgans: Berichterstattung gemäss Art. 62, Abs. 2 der Gemeindeordnung der EWG Frutigen

Tourismus: Gemeindebeitrag an die TALK AG für die Jahre 2027 – 2031 von jährlich CHF 108'100.00 inkl. MWST: Genehmigung eines Verpflichtungskredites für wiederkehrende Ausgaben von total CHF 540'500.00

Altes Schulhaus Hasli, Wallisgasse 34, Frutigen (Parzelle Nr. 5469): Verkauf der abparzellierten Fläche von 716 m2 in der W2 H an Adrian Brügger, Stollermatte 9, Frutigen zum Preis von CHF 445'000.00

Verschiedenesmit Informationen aus dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung sowieVerabschiedung des langjährigen Geschäftsleiters und Gemeindeschreibers Peter Grossen

Die Botschaften des Gemeinderates mit den notwendigen Unterlagen und Anträgen liegen gemäss Art. 2, Abs. 3 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (Anhang 3 GO) 20 Tage (d. h. ab 12.5.2026) vor der Versammlung zuhanden der Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung (Abteilung Zentrale Dienste) öffentlich auf. Die Botschaften können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung in beschränkter Anzahl bezogen werden. Die Botschaftstexte können zudem ab dem 12.5.2026 auch im Internet unterwww.frutigen.cheingesehen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthausgasse 4, 3714 Frutigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Einer allfälligen Beschwerde sind Beweismittel beizulegen. Eine Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Sofern dagegen während der Auflage keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, genehmigt es der Gemeinderat an seiner nächsten Sitzung. Anschliessend wird es auf der Website der Gemeinde Frutigen aufgeschaltet.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizerbürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Frutigen Wohnsitz haben.