GdP MV, DGB und Gewerkschaften Tarifanpassung in Mecklenburg-Vorpommern; Drei Stufen bis 2028, 2,8% ab 2026

27042026 Besoldungs- und Versorgungsanpassung in MV auf dem Weg

Besoldungs- und Versorgungsanpassung in MV auf dem Weg

Tarifanpassung erreicht – Beamte und Versorgungsempfänger sollen profitieren

Die GdP hat gemeinsam mit dem DGB und den weiteren Gewerkschaften in den Gesprächen mit der Landesregierung deutlich gemacht: Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder muss zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Mecklenburg-Vorpommern übertragen werden.Der DGB Nord hatte bereits am 13. März 2026 mitgeteilt, dass in der dritten Gesprächsrunde mit der Landesregierung ein Kompromiss zur Anpassung der Besoldung und Versorgung erreicht wurde. An diesen Gesprächen nahmen seitens des DGB Vertreterinnen und Vertreter von GdP MV, GEW MV und ver.di teil.Nun liegt der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Die Landtagsdrucksache 8

6466 vom 22. April 2026 trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern“.

Vorgesehen ist die Übernahme des Tarifergebnisses für die Besoldung und Versorgung in dreiSchritten:

2,8 Prozent mehr ab dem 1. April 2026, mindestens jedoch 100 Euro monatlich

weitere 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027

weitere 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028

Auch die Anwärterinnen und Anwärter werden berücksichtigt. Ihre Bezüge sollen

ab dem 1. April 2026 um 60 Euro

ab dem 1. März 2027 um weitere 60 Euro

ab dem 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro

Damit wäre Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich schnell.Wichtig ist:Die Anpassung betrifft nicht nur das Grundgehalt. Laut Gesetzentwurf werdenneben dem Grundgehalt auch Familienzuschläge und Stellenzulagen angepasst. Erstmalssollen zudem alle Erschwerniszulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung in dieAnpassung einbezogen werden.

Auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind erfasst

Der Gesetzentwurf regelt ausdrücklich auch die Versorgung. Im persönlichen Geltungsbereichwerden Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger genannt, denen laufendeVersorgungsbezüge zustehen.

Damit ist klar: Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden bei dergeplanten Besoldungs- und Versorgungsanpassung nicht außen vorgelassen.

GdP bleibt bei Erschwerniszulagen und Alimentation dran

Die jetzt vorgesehene Übernahme des Tarifergebnisses ist ein wichtiger Schritt. Für die GdP istaber ebenso klar: Damit sind nicht alle offenen Fragen erledigt.

Die Landesregierung plant laut Gesetzentwurf noch im Jahr 2026 eine Weiterentwicklung derErschwerniszulagenverordnung. Dabei sollen insbesondere Verbesserungen für dieBeamtinnen und Beamten der Polizei, des Justizvollzuges und der Feuerwehr geprüft werden.

Auch die Frage der amtsangemessenen Alimentation bleibt offen. Der Gesetzentwurf selbststellt klar, dass die Übernahme des Tarifergebnisses von der Umsetzung der neuen Vorgabendes Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen Alimentation getrennt wird. DieLandesregierung will hierzu gesondert weiterarbeiten.

Als GdP werden wir diesen Prozess weiter kritisch und konstruktiv begleiten. DieLandesregierung hat Gespräche zu beiden Themen zugesagt. Diese müssen nun zeitnahterminiert werden. Für uns bleibt entscheidend, dass die besonderen Belastungen derKolleginnen und Kollegen in der Polizei endlich angemessen berücksichtigt werden.

Wir bleiben für euch am Ball.