Vereine und Organisationen in Klosters beantragen Beitragsleistungen für das Jahr 2026; Frist bis 30. Juni 2026.

Klosters - Jugendförderungsbeträge 2026

Die örtlichen Vereine und Organisationen, welche wesentliche Aktivitäten im Rahmen der Jugendförderung ausüben, können Gesuche für Beitragsleistungen (einmalige und

oder wiederkehrende) für das Jahr 2026 einreichen. Folgende Unterlagen sind zwingend beizulegen:

Mitgliederverzeichnis der Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr(Jahrgänge 2005 bis 2018)mit Adressen und Altersangaben

Rechnung des Vereinsjahres 2025 mit speziellem Auszug über reine Kosten für Jugend-Aktivitäten

gültige Zahlungsverbindung (IBAN Nr. und korrekte Adresse des Empfängers etc.)

Die Gesuche sind bis spätestens30. Juni 2026derRatskanzleizu Händen des Vorstandes einzureichen. Nach diesem Datum eingehende oder unvollständige Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Massgebend sind die Bestimmungen des Reglements zur Jugendförderung von 1989.