Bezirksamt Wandsbek Öffentliche Zustellung Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von 1 Monat läuft.

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Zuletzt bekannte Anschrift:Fritz-Flinte-Ring 57, 22309 Hamburg

Betreff:Vorabmitteilung gem. § 7 Unterhaltsvorschussgesetz

Zits14617754Das Bezirksamt Wandsbek hat für die vorbezeichnete Person das oben genannte Schriftstück erstellt. Dieses wird gemäß § 1 des Hamburgischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 21. Juni 1954 in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt das Schreiben als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Durch die Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtbehelfsfrist wird der Bescheid bestandskräftig.

Das Schriftstück kann von der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im Bezirksamt Wandsbek, Zentralamt Unterhaltsvorschuss, Zimmer 416, Wandsbeker Allee 62, 22041 Hamburg abgeholt oder ­­­­­­­­­­­­­­­­­­eingesehen werden.

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Öffentliche Zustellung - Bezirksamt Wandsbek