Anbauvereinigungen in Hamburg erhalten Erlaubnis nach §11 Konsumcannabisgesetz; 16 Erlaubnisse ausgestellt

Anbauvereinigungen Whitelist

Anbauvereinigungen, die eine Erlaubnis der zuständigen Hamburger Behörde zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis nach § 11 Konsumcannabisgesetz haben Stand: April 2026 Die zuständige Behörde, das Bezirksamt Hamburg-Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung für Gewerberecht, Marktwesen und Anbauvereinigungen, Abschnitt Anbauvereinigungen, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg hat folgenden Anbauvereinigungen eine Erlaubnis nach § 11 Konsumcannabisgesetz erteilt: Canna Nord Premium e.V. Cannabis Social Club Amber e.V. Cannapingu Cannabisclub e.V. csc 93 e.V. CSC Terp Foundation e.V. Der fliegende Holländer e.V. Green Mood CSC Hamburg e.V. Hanf Kulturzentrum e.V. HansePolle Cannabis Club Hamburg e.V. Herbal Hub e.V. High End Social Club e.V. Marys Mansion CSC e.V. Tree House Hamburg e.V. urbs ociety e.V. Verein für Gemeinschaft Süderelbe e.V. Weed Kontor e.V.

Einige weitere Anbauvereinigungen haben die Erlaubnis, Abgabestellen für Konsumcannabis in Hamburg zu errichten und zu unterhalten. Diese Anbauvereinigungen haben ihren Sitz in umliegenden Bundesländern; die Erlaubnisse nach § 11 Konsumcannabisgesetz wurden daher nicht vom Bezirksamt Hamburg-Altona, sondern von Behörden der jeweils zuständigen Bundesländer erteilt.