SBH VOB OV 028-26 IE – Verlängerung der Einreichfrist – Hebebrandstraße 1; Frist bis 29.04.2026 10:00 Uhr

BIETERKOMMUNIKATION Ausschreibung (Korrektur) 27.04.2026 Verfahren: SBH VOB OV 028-26 IE - Hebebrandstraße 1 - Pfosten-Riegel-Fassade LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN Nr Frage Antwort Gesendet 1 Wir bitten um Verlängerung der Einreichfrist. Die Einreichfrist wird verlängert und endet nunmehr am 29.04.2026 um 10.00 Uhr. Die Bindefrist wird entsprechend verlängert und endet am 29.06.2026. Es wurden keinerlei inhaltliche Änderungen am LV vorgenommen. Hinweis: Es wird ein Korrekturzyklus eingeleitet, während dieser Zeit können Sie nicht auf das Verfahren zugreifen. Mit Veröffentlichung der Änderungsbekanntmachung im EU-Amtsblatt wird der Korrekturzyklus abgeschlossen und das Verfahren wieder freigeschaltet 08.04.2026 07:08:37 2 Hinweis vom 09.04.2026 Die Änderungsbekanntmachung ist im EU-Amtsblatt veröffentlicht, das Verfahren ist wieder freigeschaltet und Sie können darauf zugreifen. Hinweis: Sofern Sie bereits ein elektronisches Angebot eingereicht haben, müssen Sie den Bearbeitungspunkt „Angebot einreichen“ zwingend erneut vollziehen, da Ihr Angebot anderenfalls als nicht eingereicht gilt und somit nicht gewertet werden darf. Ihre eingegebenen Daten und Preise sind unverändert im System der eVergabe gespeichert. 09.04.2026 06:23:12 3 Im Zuge unserer Angebotsbearbeitung ist uns bei der Ausführung der Festpunkte (FP-Halter) ein möglicher Zielkonflikt aufgefallen: Zwischen dem geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten (?-Wert) von 0,0041 W/K und der gleichzeitig geforderten nichtbrennbaren Ausführung der Unterkonstruktion sehen wir derzeit eine technische Unvereinbarkeit. Wir bitten daher um planerische Klarstellung zu folgendem Punkt: Ist der geforderte ?-Wert zwingend für jeden einzelnen Festpunktnachweis (je FP-Halter) einzuhalten, oder kann alternativ ein Gesamt-?U-Nachweis für die Fassade als ausreichend anerkannt werden? Maßgebend ist der Gesamt-U-Wert. Dieser muss aber durch den AN mit Herleitung der Abminderung einschließlich der Nachweise, sollten andere Wandhalter gewählt werden, dem Wärmeschutzgutachter zur Prüfung vorgelegt werden. Einer Verlängerung der Angebotsfrist kann leider aus terminlichen Gründen im Projekt nicht zugestimmt werden. Hinweis: Bitte nehmen Sie keine Änderungen im LV vor. Ihr 27.04.2026 10:48:49 Bieterkommunikation - 1/2

Da diese Fragestellung maßgeblichen Einfluss auf die technische Ausarbeitung sowie die Preisbildung hat, bitten wir zudem um eine angemessene Verlängerung der Angebotsfrist, um die Klärung in unserem Angebot berücksichtigen zu können. Angebot wird unter Berücksichtigung der Beantwortung der Fragen gewertet und gilt als geschuldet. 4 Im Rahmen der Angebotsbearbeitung zum Bauvorhabenbitten wir um Klärung des folgenden Sachverhalts: Im Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und EG 40 wird ein Ziel-U-Wert von 0,19 W/(m²K) angegeben, inklusive eines Wärmebrückenzuschlags für die Wandhalter von 0,036 W/(m²K). Auf dieser Grundlage wäre grundsätzlich auch eine Ausführung mit Edelstahl-Unterkonstruktion möglich. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Chi-Werte (GP-Halter: 0,0024 W/K, FP-Halter: 0,0041 W/K) weichen jedoch deutlich hiervon ab und stehen zudem nicht im Einklang mit den Angaben aus dem Erläuterungsbericht bzw. dem genannten Ziel-U-Wert. Zusätzlich ergibt sich bei den Festpunkten ein möglicher Zielkonflikt zwischen dem geforderten Chi-Wert und einer nichtbrennbaren Ausführung der Unterkonstruktion. Wir bitten daher um Klärung: Sind die angegebenen Chi-Werte zwingend je Halter einzuhalten? oder Ist alternativ ein Gesamt-Nachweis über den resultierenden U-Wert der Fassade (Gesamt-?U bzw. Ziel-U-Wert 0,19 W/(m²K)) ausreichend? Wir bitten um entsprechende Bestätigung, auf welcher Grundlage die Angebotsabgabe erfolgen soll. Siehe Beantwortung der vorherigen Bieterfrage. 27.04.2026 10:51:23 Bieterkommunikation - 2/2