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title: "SBH VOB OV 028-26 IE – Verlängerung der Einreichfrist – Hebebrandstraße 1; Frist bis 29.04.2026 10:00 Uhr"
sdDatePublished: "2026-04-28T05:22:00Z"
source: "https://www.hamburg.de/resource/blob/1169220/3d77fe2b8593b77a7aec104b4e72e682/ov-028-26-ie-hebebrandstrasse-1-pfosten-riegel-fassade-fragen-und-antworten-stand-27-04-2026-data.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "public contract"
    identifier: "medtop:20001159"
  - name: "commercial contract"
    identifier: "medtop:20000196"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
locations:
  - "Hamburg"
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SBH VOB OV 028-26 IE – Verlängerung der Einreichfrist – Hebebrandstraße 1; Frist bis 29.04.2026 10:00 Uhr

BIETERKOMMUNIKATION
Ausschreibung (Korrektur)
27.04.2026
Verfahren:
SBH VOB OV 028-26 IE - Hebebrandstraße 1 - Pfosten-Riegel-Fassade
LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN
Nr
Frage
Antwort
Gesendet
1
Wir bitten um Verlängerung der Einreichfrist.
Die Einreichfrist wird verlängert und endet nunmehr
am 29.04.2026 um 10.00 Uhr. Die Bindefrist wird
entsprechend verlängert und endet am 29.06.2026.
Es wurden keinerlei inhaltliche Änderungen am LV
vorgenommen.
Hinweis:
Es wird ein Korrekturzyklus eingeleitet, während
dieser Zeit können Sie nicht auf das Verfahren
zugreifen. Mit Veröffentlichung der
Änderungsbekanntmachung im EU-Amtsblatt wird
der Korrekturzyklus abgeschlossen und das
Verfahren wieder freigeschaltet
08.04.2026 07:08:37
2
Hinweis vom 09.04.2026
Die Änderungsbekanntmachung ist im EU-Amtsblatt
veröffentlicht, das Verfahren ist wieder freigeschaltet
und Sie können darauf zugreifen.
Hinweis:
Sofern Sie bereits ein elektronisches Angebot
eingereicht haben, müssen Sie den
Bearbeitungspunkt „Angebot einreichen“ zwingend
erneut vollziehen, da Ihr Angebot anderenfalls als
nicht eingereicht gilt und somit nicht gewertet
werden darf.
Ihre eingegebenen Daten und Preise sind
unverändert im System der eVergabe gespeichert.
09.04.2026 06:23:12
3
Im Zuge unserer Angebotsbearbeitung ist uns bei
der Ausführung der Festpunkte (FP-Halter) ein
möglicher Zielkonflikt aufgefallen:
Zwischen dem geforderten
Wärmedurchgangskoeffizienten (?-Wert) von 0,0041
W/K und der gleichzeitig geforderten
nichtbrennbaren Ausführung der Unterkonstruktion
sehen wir derzeit eine technische Unvereinbarkeit.
Wir bitten daher um planerische Klarstellung zu
folgendem Punkt:
Ist der geforderte ?-Wert zwingend für jeden
einzelnen Festpunktnachweis (je FP-Halter)
einzuhalten,
oder kann alternativ ein Gesamt-?U-Nachweis für die
Fassade als ausreichend anerkannt werden?
Maßgebend ist der Gesamt-U-Wert. Dieser muss
aber durch den AN mit Herleitung der Abminderung
einschließlich der Nachweise, sollten andere
Wandhalter gewählt werden, dem
Wärmeschutzgutachter zur Prüfung vorgelegt
werden.
Einer Verlängerung der Angebotsfrist kann leider
aus terminlichen Gründen im Projekt nicht
zugestimmt werden.
Hinweis:
Bitte nehmen Sie keine Änderungen im LV vor. Ihr
27.04.2026 10:48:49
Bieterkommunikation - 1/2

Da diese Fragestellung maßgeblichen Einfluss auf
die technische Ausarbeitung sowie die Preisbildung
hat, bitten wir zudem um eine angemessene
Verlängerung der Angebotsfrist, um die Klärung in
unserem Angebot berücksichtigen zu können.
Angebot wird unter Berücksichtigung der
Beantwortung der Fragen gewertet und gilt als
geschuldet.
4
Im Rahmen der Angebotsbearbeitung zum
Bauvorhabenbitten wir um Klärung des folgenden
Sachverhalts:
Im Erläuterungsbericht zum GEG-Nachweis und EG
40 wird ein Ziel-U-Wert von 0,19 W/(m²K)
angegeben, inklusive eines
Wärmebrückenzuschlags für die Wandhalter von
0,036 W/(m²K). Auf dieser Grundlage wäre
grundsätzlich auch eine Ausführung mit
Edelstahl-Unterkonstruktion möglich.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen
Chi-Werte (GP-Halter: 0,0024 W/K, FP-Halter:
0,0041 W/K) weichen jedoch deutlich hiervon ab und
stehen zudem nicht im Einklang mit den Angaben
aus dem Erläuterungsbericht bzw. dem genannten
Ziel-U-Wert.
Zusätzlich ergibt sich bei den Festpunkten ein
möglicher Zielkonflikt zwischen dem geforderten
Chi-Wert und einer nichtbrennbaren Ausführung der
Unterkonstruktion.
Wir bitten daher um Klärung:
Sind die angegebenen Chi-Werte zwingend je Halter
einzuhalten?
oder
Ist alternativ ein Gesamt-Nachweis über den
resultierenden U-Wert der Fassade (Gesamt-?U
bzw. Ziel-U-Wert 0,19 W/(m²K)) ausreichend?
Wir bitten um entsprechende Bestätigung, auf
welcher Grundlage die Angebotsabgabe erfolgen
soll.
Siehe Beantwortung der vorherigen Bieterfrage.
27.04.2026 10:51:23
Bieterkommunikation - 2/2