Frau Richterin Jähkel wird dem Landgericht Leipzig zugewiesen ab 1. Mai 2026; Rückkehr nach Leipzig am 15. Mai 2026
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Landgericht Leipzig LGL-E320/18/6
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr
2026
Ab 1. Mai 2026/ 10. Mai 2026/ 15. Mai 2026 (Stand: 20. April 2026)
I.
- Zum 1. Mai 2026 wird Frau Richterin Jähkel dem Landgericht Leipzig zugewiesen.
- Nach Beendigung ihrer Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz nimmt Frau Richterin am Landgericht Thieme zum 15. Mai 2026 ihre richterliche Tätigkeit am Landgericht Leipzig auf.
2 A.I.
Kammerübersicht
B.
Geschäftsaufgabe und Besetzung der Kammern
I.
Zivilkammern
- Zivilkammer
- Zivilkammer
- Zivilkammer
- Zivilkammer
- Zivilkammer
- Zivilkammer
- Zivilkammer
- Zivilkammer
- Zivilkammer
- Zivilkammer
II.
Kammern für Handelssachen
- Kammer für Handelssachen
- Kammer für Handelssachen
- Kammer für Handelssachen
III.
Abteilung für gerichtliche Mediation
IV.
Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
- Strafkammer
V.
Strafvollstreckungskammern
1 Strafvollstreckungskammer
auswärtige Strafvollstreckungskammer mit Sitz in Torgau
auswärtige Strafvollstreckungskammer mit Sitz in Borna
VI.
Rehabilitierungskammer
3
C.
Allgemeine Bestimmungen
I. Strafkammern
II. Zivilkammern und Handelskammern Zuständigkeiten im Turnus Turnus bei den Kammern für Handelssachen Ergänzende Bestimmungen zur Zuständigkeit Vertretung
III. Rehabilitierungskammer
D.
Bestimmung der Sitzungstage für das Jahr 2026
E.
Bestimmung bei krankheitsbedingtem Ausfall eines Richters
F.
Ehrenamtliche Richter
G. Bestätigung Bereitschaftsdienst und Dienstgericht für Richter und Staatsanwälte
Unterschriftsleiste
4 A. I. Beim Landgericht Leipzig sind für das Geschäftsjahr 2025 entsprechend der Anordnung des Präsidenten gem. § 9 SächsJustizG vom 10.12.2014 folgende Kammern gebildet:
10 Zivilkammern 3 Kammern für Handelssachen 17 Strafkammern, davon
12 große Strafkammern, einschließlich 2 Schwurgerichtskammern 3 Wirtschaftsstrafkammern 3 Jugend- / Jugendschutzkammern sowie Bußgeldkammern
5 kleine Strafkammern
1 Kammer für Steuerberatersachen
1 Strafvollstreckungskammer
1 auswärtige Strafvollstreckungskammer mit dem Sitz in Torgau 1 auswärtige Strafvollstreckungskammer mit dem Sitz in Borna
1 Rehabilitierungskammer
II. Teilweise freigestellt für Tätigkeiten in der Gerichtsverwaltung sind:
Präsident LG Deusing
mit 0,80 AKA
VPräs Jagenlauf
mit 0,50 AKA
Ri’inLG Severin
mit 0,30 AKA
VRi’inLG Vogt
mit 0,30 AKA
VRi’inLG Eck
mit 0,10 AKA
Ri’inLG Dr. Kraatz
mit 0,30 AKA
Ri`inAG Dr. Höhme
mit 0,67 AKA
Ri’inLG Seidel
mit 0,10 AKA
5 B. Geschäftsaufgabe und Besetzung der Kammer II. Zivilkammern
Allgemeines:
Alle Kammern behalten die bis zum 31.12.2025 jeweils anhängig gewesenen Verfahren, soweit nicht etwas anderes gesondert festgelegt worden ist.
- Zivilkammer
Geschäftsaufgabe:
I.
Im Turnus mit der 2. Zivilkammer Rechtsstreitigkeiten II. Instanz über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses.
Im Turnus mit der 2., 4. und 6. Zivilkammer Streitigkeiten I. und II. Instanz aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen.
II. Im Turnus mit der 6. Zivilkammer
Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Leipzig und der nachgeordneten Amtsgerichte in
- Betreuungssachen (XVII)
- Vormundschaftssachen (VII)
- Unterbringungssachen (XIV)
Beschwerden in Freiheitsentziehungssachen (FEVG; §§ 415 ff. FamFG), soweit nicht die Zuständigkeit der 7. Zivilkammer begründet ist.
III. Verfahren I. Instanz sowie Berufungen im Turnus, mit Ausnahme jeden dritten und zehnten davon verbleibenden Verfahrens I. Instanz ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 1. Zivilkammer entfallen würde.
IV. Beschwerden, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestimmt sind, im Turnus, mit Ausnahme jeden dritten und jeden zehnten davon verbleibenden Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 1. Zivilkammer entfallen würde.
V. Alle nachträglichen Entscheidungen in richterlich erledigten Verfahren, die zur Zeit der Erledigung bei der ehemaligen 1. oder 12. Zivilkammer anhängig gewesen sind.
Besetzung:
AKA Vorsitzende VRi’inLG Meusel-Scheer (mit Vorrang gegenüber ihrer Tätigkeit in der 2. KfH)
0,5 Stellv. Vors. und Beisitzerin I Ri’inLG Asam
Beisitzer II RiLG Dr. Illes
6
- Zivilkammer
Geschäftsaufgabe:
I.
Im Turnus mit der 1. Zivilkammer Rechtsstreitigkeiten II. Instanz über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
Im Turnus mit der 1., 4. und 6. Zivilkammer Streitigkeiten I. und II. Instanz aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen.
Erbrechtliche Streitigkeiten nach § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG.
II. Beschwerden nach § 15 BNotO und Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 127f GNotKG.
III. Verfahren I. Instanz sowie Berufungen im Turnus, mit Ausnahme jeden siebten, Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 2. Zivilkammer entfallen würde.
IV.
Beschwerden, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestimmt sind, im Turnus, mit Ausnahme jeden siebten Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 2. Zivilkammer entfallen würde.
V.
Alle nachträglichen Entscheidungen in richterlich erledigten Verfahren, die zur Zeit der Erledigung bei der ehemaligen 2., 14. und 16. Zivilkammer anhängig gewesen sind.
Besetzung:
AKA Vorsitzender VRiLG Dr. Stadler 0,95 Stellv. Vors. und Beisitzer I RiLG Wichelhaus
Beisitzerin II Ri’inLG Kaden
Beisitzerin III Ri’inAG ab 01.02.2026 Ri’inLG Beuthner- Ostrowski
0,4
7 3. Zivilkammer
Geschäftsaufgabe:
I.
Streitigkeiten I. und II. Instanz aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer soweit nicht die vorrangige Zuständigkeit der 5. Zivilkammer gegeben ist.
Streitigkeiten I. und II. Instanz aus Versicherungsvertragsverhältnissen.
II. Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Leipzig und der nachgeordneten Amtsgerichte nach dem ZVG.
III. Verfahren I. Instanz sowie Berufungen im Turnus mit Ausnahme jeden vierten und fünfzehnten davon verbleibenden Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 3. Zivilkammer entfallen würde.
IV. Beschwerden, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestimmt sind, im Turnus mit Ausnahme jeden vierten und fünfzehnten davon verbleibenden Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 3. Zivilkammer entfallen würde.
V. Alle nachträglichen Entscheidungen in richterlich erledigten Verfahren, die Verfahren der ehemaligen 3., 8. und 9. Zivilkammer betreffen, die zur Zeit der Erledigung bei diesen Zivilkammern anhängig gewesen sind. Für die 8. und 9. Zivilkammer gilt dies nur, soweit die Erledigung bis zum 31.12.2007 erfolgt ist.
VI. Alle nachträglichen Entscheidungen in bis zum 31.12.2011 richterlich erledigten Verfahren, die zur Zeit der Erledigung in der 6. Zivilkammer anhängig waren und in denen RiLG Quakernack Einzelrichter war.
Besetzung
AKA Vorsitzender
VRiLG Klepping
Stellv. Vors. und Beisitzer I
RiLG Höhne
Beisitzerin II Ri’in Gruner
0,8
8 4. Zivilkammer
Geschäftsaufgabe:
I.
Rechtsstreitigkeiten I. und II. Instanz aus Bank- und Finanzgeschäften (Streitigkeiten, an denen eine Bank, eine Sparkasse, ein Kredit- oder ein Finanzinstitut beteiligt ist, sofern Ansprüche aus den in § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a, Satz 2 KWG genannten Geschäften betroffen sind) einschließlich der Klagen gegen Anlageberater und Anlagevermittler, mit Ausnahme der Rechtsstreitigkeiten, die der 9. Zivilkammer zugewiesen sind (Streitigkeiten wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen nach § 32b Abs. 2 Satz ZPO).
Im Turnus mit der 1., 2. und 6. Zivilkammer Streitigkeiten I. und II. Instanz aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen.
II. Ohne Zuweisung
III. Verfahren I. Instanz sowie Berufungen im Turnus mit Ausnahme jeden dritten und zehnten davon verbleibenden Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, ab 01.02.2026 mit Ausnahme jeden achten Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit das auf die 4. Zivilkammer entfallen würde. IV. Beschwerden, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestimmt sind, im Turnus mit Ausnahme jeden dritten und zehnten davon verbleibenden Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, ab 01.02.2026 mit Ausnahme jeden achten Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit das auf die 4. Zivilkammer entfallen würde.
V. Alle nachträglichen Entscheidungen in richterlich erledigten Verfahren, die zur Zeit der Erledigung bei der 04. Zivilkammer anhängig gewesen sind.
Besetzung:
AKA Vorsitzender VRiLG Schultz
Stellv. Vors. und Beisitzer I RiLG Grünhagen
Beisitzerin II Ri’inLG Schick
Beisitzerin III Ri’inLG Thomsen (mit Vorrang gegenüber ihrer Tätigkeit in der Abt. für gerichtliche Mediation)
0,5
9 5. Zivilkammer
Geschäftsaufgabe:
I.
- Streitsachen I. und II. Instanz, die betreffen
- das Markenrecht,
- das Urheberrecht (§ 105 Abs. 1 UrheberrechtsG),
- das Designrecht (§ 52 DesignG),
- das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (§ 63 DesignG),
- Verlagsrechtssachen,
- das Kartellrecht (§§ 87 – 89 GWB),
- das Wettbewerbsrecht (UWG),
- Streitsachen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).
- Streitsachen I. und II. Instanz nach
§ 143 PatentG einschl. Arzneimittelschutzzertifikate, § 27 GebrauchsmusterG, § 11 Abs. 2 HalbleiterschutzG, § 38 Abs. 1 SortenschutzG,
Streitigkeiten I. und II. Instanz über Vertragsstrafen, Abmahnkosten und Abschlussschreiben, die ihre Grundlage in den oben genannten Spezialzuständigkeiten haben.
Streitigkeiten I. und II. Instanz aus der Berufstätigkeit von Patentanwälten.
II. Ohne Zuweisung
III. Verfahren I. Instanz sowie Berufungen im Turnus, mit Ausnahme jeden vierten und jeden dreißigsten davon verbleibenden, vom 01.02.2026 bis 31.03.2026 mit Ausnahme jeden dritten und fünften davon verbleibenden Verfahrens I. Instanz ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 5. Zivilkammer entfallen würde.
IV. Beschwerden, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestimmt sind im Turnus, mit Ausnahme jeden vierten und jeden dreißigsten davon verbleibenden, vom 20.01.2026 bis 20.03.2026 mit Ausnahme jeden dritten und fünften davon verbleibenden Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 5. Zivilkammer entfallen würde.
V.
Alle nachträglichen Entscheidungen in richterlich erledigten Verfahren, die zur Zeit der Erledigung bei der ehemaligen 5. und 13. Zivilkammer anhängig gewesen sind.
VI.
Verfahren nach der DSGVO, soweit nicht ander