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title: "Frau Richterin Jähkel wird dem Landgericht Leipzig zugewiesen ab 1. Mai 2026; Rückkehr nach Leipzig am 15. Mai 2026"
sdDatePublished: "2026-04-28T17:06:00Z"
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Frau Richterin Jähkel wird dem Landgericht Leipzig zugewiesen ab 1. Mai 2026; Rückkehr nach Leipzig am 15. Mai 2026

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Landgericht Leipzig
LGL-E320/18/6

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr

2026

Ab 1. Mai 2026/ 10. Mai 2026/ 15. Mai 2026
(Stand: 20. April 2026)

I.

1. Zum 1. Mai 2026 wird Frau Richterin Jähkel dem Landgericht Leipzig zugewiesen.
2. Nach Beendigung ihrer Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz
nimmt Frau Richterin am Landgericht Thieme zum 15. Mai 2026 ihre richterliche
Tätigkeit am Landgericht Leipzig auf.

2
A.I.

Kammerübersicht

B.

Geschäftsaufgabe und Besetzung der Kammern

I.

Zivilkammern

-
1. Zivilkammer
-
2. Zivilkammer
-
3. Zivilkammer
-
4. Zivilkammer
-
5. Zivilkammer
- 6. Zivilkammer
-
7. Zivilkammer
-
8. Zivilkammer
- 9. Zivilkammer
-
17. Zivilkammer

II.

Kammern für Handelssachen

-
1. Kammer für Handelssachen

-
2. Kammer für Handelssachen
-
4. Kammer für Handelssachen

III.

Abteilung für gerichtliche Mediation

IV.

Strafkammer

- 1. Strafkammer
- 2. Strafkammer

-
3. Strafkammer
-
4. Strafkammer

-
5. Strafkammer
-
6. Strafkammer
-
7. Strafkammer

-
8. Strafkammer
- 9. Strafkammer
-
10. Strafkammer

-
11. Strafkammer
-
12. Strafkammer

-
13. Strafkammer

-
14. Strafkammer

- 15. Strafkammer
- 16. Strafkammer
- 17. Strafkammer

V.

Strafvollstreckungskammern

-
1 Strafvollstreckungskammer

-
auswärtige Strafvollstreckungskammer mit Sitz in Torgau
-
auswärtige Strafvollstreckungskammer mit Sitz in Borna

VI.

Rehabilitierungskammer

3

C.

Allgemeine Bestimmungen

I.
Strafkammern

II.
Zivilkammern und Handelskammern

Zuständigkeiten im Turnus

Turnus bei den Kammern für Handelssachen

Ergänzende Bestimmungen zur Zuständigkeit

Vertretung

III.
Rehabilitierungskammer

D.

Bestimmung der Sitzungstage für das Jahr 2026

E.

Bestimmung bei krankheitsbedingtem Ausfall eines Richters

F.

Ehrenamtliche Richter

G.
 Bestätigung Bereitschaftsdienst und Dienstgericht für Richter und
Staatsanwälte

Unterschriftsleiste

4
A. I.
Beim Landgericht Leipzig sind für das Geschäftsjahr 2025 entsprechend der
Anordnung des Präsidenten gem. § 9 SächsJustizG vom 10.12.2014 folgende
Kammern gebildet:

 10
Zivilkammern
3
Kammern für Handelssachen
 17
Strafkammern, davon

-
12
große Strafkammern, einschließlich
2 Schwurgerichtskammern
3 Wirtschaftsstrafkammern
3 Jugend- / Jugendschutzkammern
   sowie Bußgeldkammern
-
  5
kleine Strafkammern

1
Kammer für Steuerberatersachen

1
Strafvollstreckungskammer

1
auswärtige Strafvollstreckungskammer mit dem Sitz in Torgau
1
auswärtige Strafvollstreckungskammer mit dem Sitz in Borna

1
Rehabilitierungskammer

II. Teilweise freigestellt für Tätigkeiten in der Gerichtsverwaltung sind:

-
Präsident LG Deusing

mit 0,80 AKA

-
VPräs Jagenlauf

mit 0,50 AKA

-
Ri'inLG Severin

mit 0,30 AKA
-
VRi’inLG Vogt

mit 0,30 AKA
-
VRi'inLG Eck

mit 0,10 AKA
-
Ri’inLG Dr. Kraatz

mit 0,30 AKA

-
Ri`inAG Dr. Höhme

mit 0,67 AKA

-
Ri'inLG Seidel

mit 0,10 AKA

5
B. Geschäftsaufgabe und Besetzung der Kammer
II. Zivilkammern

Allgemeines:

Alle Kammern behalten die bis zum 31.12.2025 jeweils anhängig gewesenen Verfahren,
soweit nicht etwas anderes gesondert festgelegt worden ist.

1. Zivilkammer

Geschäftsaufgabe:

I.

1) Im Turnus mit der 2. Zivilkammer Rechtsstreitigkeiten II. Instanz über
Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den
Bestand eines solchen Mietverhältnisses.

2) Im Turnus mit der 2., 4. und 6. Zivilkammer Streitigkeiten I. und II. Instanz
aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie
im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen.

II.
Im Turnus mit der 6. Zivilkammer

1) Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Leipzig und
der nachgeordneten Amtsgerichte in
    - Betreuungssachen (XVII)
    - Vormundschaftssachen (VII)
    - Unterbringungssachen (XIV)

2) Beschwerden in Freiheitsentziehungssachen (FEVG; §§ 415 ff. FamFG),
soweit nicht die Zuständigkeit der 7. Zivilkammer begründet ist.

III.
Verfahren I. Instanz sowie Berufungen im Turnus, mit Ausnahme jeden dritten und
zehnten davon verbleibenden Verfahrens I. Instanz ohne Sonderzuständigkeit,
das auf die 1. Zivilkammer entfallen würde.

IV.
Beschwerden, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestimmt sind, im Turnus, mit
Ausnahme jeden dritten und jeden zehnten davon verbleibenden Verfahrens
ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 1. Zivilkammer entfallen würde.

V.
Alle nachträglichen Entscheidungen in richterlich erledigten Verfahren, die zur Zeit
der Erledigung bei der ehemaligen 1. oder 12. Zivilkammer anhängig gewesen sind.

Besetzung:

AKA
Vorsitzende
VRi’inLG
Meusel-Scheer
(mit Vorrang gegenüber ihrer Tätigkeit in
der 2. KfH)

0,5
Stellv. Vors. und Beisitzerin I
Ri’inLG
Asam

Beisitzer II
RiLG
Dr. Illes

6

2. Zivilkammer

Geschäftsaufgabe:

I.

1) Im Turnus mit der 1. Zivilkammer Rechtsstreitigkeiten II. Instanz über
Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den
Bestand eines solchen Mietverhältnisses

2) Im Turnus mit der 1., 4. und 6. Zivilkammer Streitigkeiten I. und II. Instanz
aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie
im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen.

3) Erbrechtliche Streitigkeiten nach § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG.

II.
Beschwerden nach § 15 BNotO und Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach
§ 127f GNotKG.

III.
Verfahren I. Instanz sowie Berufungen im Turnus, mit Ausnahme jeden siebten,
Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 2. Zivilkammer entfallen würde.

IV.

Beschwerden, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestimmt sind, im Turnus, mit
Ausnahme jeden siebten Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 2.
Zivilkammer entfallen würde.

V.

Alle nachträglichen Entscheidungen in richterlich erledigten Verfahren, die zur Zeit
der Erledigung bei der ehemaligen 2., 14. und 16. Zivilkammer anhängig gewesen
sind.

Besetzung:

AKA
Vorsitzender
VRiLG
Dr. Stadler
0,95
Stellv. Vors. und Beisitzer I
RiLG
Wichelhaus

Beisitzerin II
Ri'inLG
Kaden

Beisitzerin III
Ri'inAG
ab 01.02.2026
Ri'inLG
Beuthner-
Ostrowski

0,4

7
3. Zivilkammer

Geschäftsaufgabe:

I.

1) Streitigkeiten I. und II. Instanz aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte,
Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und
vereidigten Buchprüfer soweit nicht die vorrangige Zuständigkeit der 5.
Zivilkammer gegeben ist.

2) Streitigkeiten I. und II. Instanz aus Versicherungsvertragsverhältnissen.

II.
Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Leipzig und der
nachgeordneten Amtsgerichte nach dem ZVG.

III.
Verfahren I. Instanz sowie Berufungen im Turnus mit Ausnahme jeden vierten
und fünfzehnten davon verbleibenden Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit,
das auf die 3. Zivilkammer entfallen würde.

IV.
Beschwerden, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestimmt sind, im Turnus mit
Ausnahme jeden vierten und fünfzehnten davon verbleibenden Verfahrens
ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 3. Zivilkammer entfallen würde.

V.
Alle nachträglichen Entscheidungen in richterlich erledigten Verfahren, die
Verfahren der ehemaligen 3., 8. und 9. Zivilkammer betreffen, die zur Zeit der
Erledigung bei diesen Zivilkammern anhängig gewesen sind. Für die 8. und 9.
Zivilkammer gilt dies nur, soweit die Erledigung bis zum 31.12.2007 erfolgt ist.

VI.
Alle nachträglichen Entscheidungen in bis zum 31.12.2011 richterlich erledigten
Verfahren, die zur Zeit der Erledigung in der 6. Zivilkammer anhängig waren und in
denen RiLG Quakernack Einzelrichter war.

Besetzung

AKA
Vorsitzender

VRiLG
Klepping

Stellv. Vors. und Beisitzer I

RiLG
Höhne

Beisitzerin II
Ri'in
Gruner

0,8

8
4. Zivilkammer

Geschäftsaufgabe:

I.

1) Rechtsstreitigkeiten I. und II. Instanz aus Bank- und Finanzgeschäften
(Streitigkeiten, an denen eine Bank, eine Sparkasse, ein Kredit- oder ein
Finanzinstitut beteiligt ist, sofern Ansprüche aus den in § 1 Abs. 1 Satz 2 und
Abs. 1a, Satz 2 KWG genannten Geschäften betroffen sind) einschließlich der
Klagen gegen Anlageberater und Anlagevermittler, mit Ausnahme der
Rechtsstreitigkeiten, die der 9. Zivilkammer zugewiesen sind (Streitigkeiten
wegen
falscher,
irreführender
oder
unterlassener
öffentlicher
Kapitalmarktinformationen nach § 32b Abs. 2 Satz ZPO).

2) Im Turnus mit der 1., 2. und 6. Zivilkammer Streitigkeiten I. und II. Instanz aus
Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im
Zusammenhang mit Bauleistungen stehen.

II.
Ohne Zuweisung

III.
Verfahren I. Instanz sowie Berufungen im Turnus mit Ausnahme jeden dritten und
zehnten davon verbleibenden Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, ab 01.02.2026
mit Ausnahme jeden achten Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit das auf die 4.
Zivilkammer entfallen würde.
IV.
Beschwerden, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestimmt sind, im Turnus mit
Ausnahme jeden dritten und zehnten davon verbleibenden Verfahrens ohne
Sonderzuständigkeit, ab 01.02.2026 mit Ausnahme jeden achten Verfahrens ohne
Sonderzuständigkeit das auf die 4. Zivilkammer entfallen würde.

V.
Alle nachträglichen Entscheidungen in richterlich erledigten Verfahren, die zur Zeit
der Erledigung bei der 04. Zivilkammer anhängig gewesen sind.

Besetzung:

AKA
Vorsitzender
VRiLG
Schultz

Stellv. Vors. und Beisitzer I
RiLG
Grünhagen

Beisitzerin II
Ri'inLG
Schick

Beisitzerin III
Ri’inLG
Thomsen
(mit
Vorrang
gegenüber
ihrer
Tätigkeit in der Abt. für gerichtliche
Mediation)

0,5

9
5. Zivilkammer

Geschäftsaufgabe:

I.

1) Streitsachen I. und II. Instanz, die betreffen

- das Markenrecht,
- das Urheberrecht (§ 105 Abs. 1 UrheberrechtsG),
- das Designrecht (§ 52 DesignG),
- das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (§ 63 DesignG),
- Verlagsrechtssachen,
- das Kartellrecht (§§ 87 – 89 GWB),
- das Wettbewerbsrecht (UWG),
- Streitsachen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
   (GeschGehG).

2) Streitsachen I. und II. Instanz nach

§ 143 PatentG einschl. Arzneimittelschutzzertifikate,
§ 27 GebrauchsmusterG,
§ 11 Abs. 2 HalbleiterschutzG,
§ 38 Abs. 1 SortenschutzG,

3) Streitigkeiten I. und II. Instanz über Vertragsstrafen, Abmahnkosten und
Abschlussschreiben, die ihre Grundlage in den oben genannten
Spezialzuständigkeiten haben.

4) Streitigkeiten I. und II. Instanz aus der Berufstätigkeit von Patentanwälten.

II.
Ohne Zuweisung

III.
Verfahren I. Instanz sowie Berufungen im Turnus, mit Ausnahme jeden vierten und
jeden dreißigsten davon verbleibenden, vom 01.02.2026 bis 31.03.2026 mit
Ausnahme jeden dritten und fünften davon verbleibenden Verfahrens I. Instanz
ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 5. Zivilkammer entfallen würde.

IV.
Beschwerden, soweit keine Sonderzuständigkeiten bestimmt sind im Turnus, mit
Ausnahme jeden vierten und jeden dreißigsten davon verbleibenden, vom
20.01.2026 bis 20.03.2026 mit Ausnahme jeden dritten und fünften davon
verbleibenden Verfahrens ohne Sonderzuständigkeit, das auf die 5. Zivilkammer
entfallen würde.

V.

Alle nachträglichen Entscheidungen in richterlich erledigten Verfahren, die zur Zeit
der Erledigung bei der ehemaligen 5. und 13. Zivilkammer anhängig gewesen sind.

VI.

Verfahren nach der DSGVO, soweit nicht ander