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title: "Tierhalterinnen und Tierhalter in Baden-Württemberg melden Bienenvölker ab 2026; Verstoß gegen Meldpflicht: Ordnungswidrigkeitenverfahren"
sdDatePublished: "2026-04-28T19:00:00Z"
source: "https://www.kisslegg.de/fileadmin/Dateien/Website/Dateien/Rathaus-Service/%C3%96ffentliche_Bekanntmachungen/Bekanntmachung_TSK_BW_Meldepflicht_Bienen_2026.pdf"
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  - name: "health"
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  - "Kißlegg"
  - "Baden-Württemberg"
  - "Ravensburg"
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Tierhalterinnen und Tierhalter in Baden-Württemberg melden Bienenvölker ab 2026; Verstoß gegen Meldpflicht: Ordnungswidrigkeitenverfahren

Microsoft Word - Bekanntmachung TSK BW Meldepflicht Bienen 2026.docx

Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der
Tierseuchenkasse BW

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur
Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.

Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter
www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/
abgerufen werden.

Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der
01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.

Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben.
Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versa-
gung von Leistungen führen.

Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten
Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt

Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten
haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.

Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbin-
dung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie
auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de

Digitale Signatur:
Gemeinde Kißlegg
Bürgermeisteramt
signiert am 24.04.2026