Windpark Kirchohmfeld GmbH Wegfall Erörterungstermin Kirchohmfeld, Leinefelde-Worbis, 37327; Verfahren wahrscheinlich beschleunigt

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 21/2026 - www.kreis-eic.de

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Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 21

Bezugsmöglichkeiten:Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld

Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050

-1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise:in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

  • Frau Andrushko, Liudmyla als gesetzliche Vertreterin für Kowalchuk, Weronika

Bekanntmachung über den Wegfall des Erörterungstermins gemäß10 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 16

der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) im Rahmen des Antrags der Firma Windpark Kirchohmfeld GmbH, Ella-Barowsky-Straße 44

in 10829 Berlin, auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 6 Windenergieanlagen in 37327 Leinefelde-Worbis, OT Kirchohmfeld

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

Trinkwasserzweckverband „Oberes Leinetal“, Vorm Pfaffenstiege 8,

Haushaltssatzung des Trinkwasserzweckverbandes „Oberes Leinetal“ für das Wirtschaftsjahr 2026

Haushaltssatzung des Trinkwasserzweckverbandes “Oberes Leinetal” für das Wirtschaftsjahr 2026

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

zuletzt bekannte Wohnanschrift:Holzweg 64, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt.

Der Bescheid kann imJobcenter Landkreis Eichsfeld, Leinegasse 8, Zimmer 211gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.

FrauAndrushko, Liudmyla als gesetzliche Vertreterin für Kowalchuk, Weronikaunbekannten Aufenthalts,

Der Landkreis Eichsfeld,63 Bauaufsichtsamthat gegen

zuletzt bekannte Wohnanschrift:55545 Bad Kreuznach, Ellerbach Straße 1

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.

Der Bescheid kann inLandkreis Eichsfeld,63 Bauaufsichtsamt, Leinegasse 11 (Haus 4) Raum 115, 37308 Heilbad Heiligenstadtgegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe-vollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen kön-nen.

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

Bekanntmachung über den Wegfall des Erörterungstermins gemäß10 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 16der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) im Rahmen des Antrags der Firma Windpark Kirchohmfeld GmbH, Ella-Barowsky-Straße 44 in 10829 Berlin, auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 6 Windenergieanlagen in 37327 Leinefelde-Worbis, OT Kirchohmfeld

Die Firma Windpark Kirchohmfeld GmbH, Ella-Barowsky-Straße 44 in 10829 Berlin, stellte mit Datum vom 19.01.2024, in geänderter Form eingereicht am 25.02.2025 und zuletzt geändert am 12.06.2025, beim Landkreis Eichsfeld als zuständige Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V172 (Nabenhöhe 175 m, Gesamthöhe 261 m, Nennleistung 7,2 MW) im „Windpark Kirchohmfeld“ auf den Standorten 37339 Leinefelde-Worbis

OT Kirchohmfeld, Gemarkung Kirchohmfeld, Flur 1 – Flurstücke 56

2, Flur 2 – Flurstücke 23

1 sowie Flur 5 – Flurstück 15

3 nach Maßgabe der dem Antrag beigefügten Unterlagen.

Auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Lit. c) der 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die zugehörigen Antragsunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, der UVP-Bericht sowie die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegenden, für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen lagen jeweils während der Dienstzeit in der Zeit vom 03.02.2026 bis einschließlich 02.03.2026 auf der Homepage des Landkreises Eichsfeld (www.kreis-eic.de), im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) sowie im Raum 506 des Bauamts der Stadt Leinefelde-Worbis, Bahnhofstrasse 43 in 37327 Leinefelde-Worbis, während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben konnten schriftlich bei der Genehmigungsbehörde, dem Umweltamt des Landkreises Eichsfeld, Postanschrift Friedensplatz 8 in 37308 Heilbad Heiligenstadt, oder elektronisch an umweltamt@kreis-eic.de in der Zeit vom 03.02.2026 bis einschließlich 02.04.2026 erhoben werden.

Zur Erörterung aller rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen war zunächst am 18.06.2026 um 10:00 Uhr im Kreistagssaal (Haus II) des Landkreises Eichsfeld, Göttinger Straße 5 in 37308 Heilbad Heiligenstadt, ein Erörterungstermin vorgesehen.

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV wird hiermit bekanntgegeben:

Der zunächst für den 18.06.2026 geplante Erörterungstermin im Rahmen des v. g. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens findet nicht statt, da der Genehmigungsbehörde keine rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen vorliegen.

Trinkwasserzweckverband „Oberes Leinetal“, Vorm Pfaffenstiege 8, 37327 Leinefelde-Worbis

  1. Mit Beschluss Nr. 1

2026 vom 30.03.2026 hat die Verbandsversammlung die Haushaltsatzung zum Wirtschaftsplan 2026 beschlossen.

  1. Die Kommunalaufsicht des Landkreis Eichsfeld hat mit Schreiben vom 02.04.2026 die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan gewürdigt. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

  2. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 liegt in der Zeit vom 29.04. – 15.05.2026 (Montag – Donnerstag 08.00 - 15.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr) in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes, Vorm Pfaffenstiege 8, 37327 Leinefelde-Worbis öffentlich aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres kann der Wirtschaftsplan während der allgemeinen Dienstzeiten am Sitz des Verbandes eingesehen werden.

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBI. S. 194, 201) in Verbindung mit § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30.Dezember 2025 (GVBl. S.22,47) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September 2014 (GVBl. S. 642), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. November 2020 (GVBI. S. 565), erlässt der Trinkwasserzweckverband “Oberes Leinetal” folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026:

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt.

Für das Wirtschaftsjahr 2026 werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

Es gilt der in der Anlage befindliche Stellenplan.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

10 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 16